Einmannbetrieb
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Einmannbetrieb steht für:
- die Selbständigkeit im Berufswesen
- die Arbeit auf einem Ladewagen in der Landwirtschaft
- den Betrieb einer Lokomotive ohne Heizer oder Beimann
- den Betrieb eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne Schaffner beziehungsweise Zugbegleiter
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