Diskussion:Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
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Zielsetzung/Anlass des Gesetzes
Neben der Umsetzung von EU-Recht bezieht sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich auf die COVID-19-Pandemie: „Darüber hinaus fordern die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie vorübergehende Anpassungen des fortzuentwickelnden und zu ergänzenden Sanierungs- und Insolvenzrechts an die durch die Krisenfolgen geprägte Sondersituation.“ vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) A. Problem und Ziel. Das gehört zu einem vollständigen Artikel dazu. R2Dine (Diskussion) 09:04, 26. Okt. 2020 (CET)