Rechtsanwaltsgehilfe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Oktober 2020 um 15:18 Uhr durch imported>Gener(317325).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Rechtsanwaltsgehilfe ist überwiegend in Osteuropa (Litauen, Ukraine, Slowakei, Russland) und Skandinavien (Dänemark, Norwegen) ein staatlich anerkannter juristischer Beruf, üblicherweise mit einer Ausbildungszeit von einigen Jahren. In Litauen muss man das Studium des Bachelors und in der Ukraine ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben.[1] In Russland reicht eine juristische Mittelschulbildung oder eine nicht abgeschlossene juristische Hochschulbildung.[2] In Litauen ist ein Rechtsanwaltsgehilfe (advokato padėjėjas) berechtigt, die Interessen des Mandanten vor den erstinstanzlichen Gerichten und frühestens ein Jahr nach Beginn der Tätigkeit und Behörden (incl. vorgerichtlichen Institutionen wie LAGK, MGK) zu vertreten, wenn eine schriftliche Erlaubnis seines Praxisleiters (des Anwalts) vorliegt, des Rechtsassistenten vertreten sein.[3] Die Personen werden durch Beschluss der litauischen Anwaltskammer in die Liste der Rechtsanwaltsgehilfen Litauens aufgenommen.[4]

Einzelnachweise