Ulrike Brune

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. November 2020 um 15:54 Uhr durch imported>Räuchermännl(499971) (Ergänzung Einzelnachweise).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ulrike Brune (* 17. Dezember 1959[1] in Berlin) ist eine deutsche Juristin und Richterin am Bundesarbeitsgericht.

Sie studierte von 1978 bis 1983 Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, München und Münster und legte die zweite juristische Staatsprüfung 1986 in Düsseldorf ab. Im unmittelbaren Anschluss daran war sie zunächst als Rechtsanwältin in einer großen Wirtschaftsrechtskanzlei in Düsseldorf tätig. 1988 trat sie in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wurde ein Jahr später promoviert. Mit Wirkung vom 13. August 1990 wurde sie zur Richterin auf Lebenszeit ernannt, zu dieser Zeit war sie am Arbeitsgericht Düsseldorf tätig.[2] Von 1991 bis 1992 war sie an das Bundesverfassungsgericht und von 2002 bis 2004 an das Bundesarbeitsgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet. Bis zu ihrem Wechsel 2006 als Regierungsdirektorin in das Justizministerium des Freistaates Thüringen war Brune am Arbeitsgericht Mönchengladbach tätig. 2011 wechselte sie als Richterin an das Sozialgericht Gotha. Seit dem 1. Juli 2014 ist sie Richterin am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Sie lebt in Weimar, ist verheiratet und hat drei Kinder.

Einzelnachweise

Weblinks