Diskussion:Staatsvertrag

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Vorrang

Hat der Rundfunkstaatsvertrag Vorrang vor Landesverfassungen? --84.61.30.19 17:10, 22. Sep 2005 (CEST)

Nein. Rundfunk ist Kulturgut und damit Ländersache. Und die Landesverfassung regelt diese. Benatrevqre …?! 19:11, 18. Okt. 2016 (CEST)

Unilateral

ist es richtig, diesen Rundfunkstaatsvertrag als unilateral zu bezeichnen? er dient doch einem ganz besonderen, einseitigen zweck, oder wären demnach alle "Verträge" unilateral, weil ein Vertrag ja immer auch ein oder mehrere ziele hat? --92.230.119.158 08:49, 7. Okt. 2012 (CEST)

Der Begriff bezieht sich auf die Verpflichtung, die durch einen Vertrag eingegangen wird: beim unilateralen Vertrag wird nur eine Partei verpflichtet. Benatrevqre …?! 19:11, 18. Okt. 2016 (CEST)

wiki-links geändert

ich habe eben das 'siehe auch' etwas abgeändert und links zu Liste der innerstaatlichen Abkommen Deutschlands und Liste der zwischenstaatlichen Abkommen Deutschlands gelegt. Der Artikel Liste der Staatsverträge Deutschlands ist (mE zu Recht) von Löschung bedroht.--Shiyounin 15:11, 17. Nov. 2009 (CET)

Falsch!

Der Zentralrat der Juden in Deutschland bildet z.B. keinen eigenen Staat innerhalb des Bundesgebietes, dennoch gibt es zwischen ihm und der BRD einen Staatsvertrag. Ergo: Die hier vorgetragene Definition des Begriffes "Staatsvertrag" ist offensichtlich falsch.
Desweiteren wäre zu untersuchen, inwieweit ein derartiges Rechtskonstrukt "Staatsvertrag" nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und billigem Abwägen überhaupt rechtliche Gültigkeit haben kann, denn: Es schließen im Falle von "Staatsverträgen" nicht selten zwei Vertragsparteien einen Vertrag darüber, daß ein Dritter(!!), ohne dessen Einwilligung zu leisten habe. (Z.B. Rundfunkstaaatsvertrag.) Rechtsethisch gesehen eigentlich ein Unding.
Deshalb:
Die einen nennen es Rechtsstaat, ich nenne es gemeinschaftlich begangene Nötigung und (insofern ja derartige Rechtskonstrukte mit staatlicher Gewalt durchgesetzt werden:) Staatlichorganisierter Raub und Terror. Die einzige "Legitimation" derartiger "Rechtsordnungen" war und ist (historisch betrachtet) die nackte, brutale und gewissenlose Gewalt, nicht aber Gerechtigkeit und Vernunft. Daran hat sich seit 4 Jahrtausenden nichts geändert ...
Hella, Jan. 2010 (nicht signierter Beitrag von 91.14.223.15 (Diskussion | Beiträge) 09:06, 6. Jan. 2010 (CET))

Das wird auch durch das "in der Regel" relativiert. --Benatrevqre …?! 23:10, 27. Jun. 2010 (CEST)
Aber es verbessert aus meiner Sicht den Beginn des Artikels nicht. Ich finde, Hella hat da auf was Wichtiges hingewiesen: "Ergo: Die hier vorgetragene Definition des Begriffes "Staatsvertrag" ist offensichtlich falsch." Ich versuche das mal umzuformulieren und dabei zu verbessern. --C.Koltzenburg (Diskussion) 16:57, 27. Mär. 2013 (CET)
Deine neu formulierte Einleitung ist ok. --Benatrevqre …?! 20:13, 27. Mär. 2013 (CET)

Kündigen

Wie kündigt man eigentlich einen Staatsvertrag? (bzw. ein Konkordat?) --AndreasPraefcke ¿! 19:34, 21. Apr. 2010 (CEST)

Formulierung

Im Artikel unter "Deutschland" steht:

Die jeweiligen Landesparlamente haben diesen Staatsvertrag anschließend [...] in ein Landesgesetz zu übernehmen.

Dieser Satz ist für mich nicht eindeutig: Bedeute das, die Länder müssen den Staatsvertrag übernehmen, weil er so beschlossen wurde, oder sie müssen ihn übernehmen, damit er gültig wird? --Olenz (Diskussion) 11:59, 7. Dez. 2012 (CET)

unterschiedlicher Begriffsumfang in D, A, CH

Wenn Staatskirchenverträge als eine Form von Staatsverträgen gelten sollen, würde ich gern klären, ob wenigstens dieser Begriff in allen drei deutschsprachig geführten Rechtsrräumen derselbe ist. Dazu habe ich mal auf der Diskussionsseite zu Staatskirchenvertrag nachgefragt. --C.Koltzenburg (Diskussion) 09:28, 9. Apr. 2013 (CEST)

Was sagt denn die Fachliteratur dazu, hast du diese zur Hand genommen? --Benatrevqre …?! 01:15, 10. Apr. 2013 (CEST)
Danke für deinen Vorschlag. Anstelle von Belehrungen in Änderungskommentaren oder auf einer Diskussionseite schätze ich kollegiale Zusammenarbeit. "Die Fachliteratur", die man zur Hand nähme, gibt es aus meiner Sicht nicht. Ich wähle Methoden, die mir am aussichtsreichsten erscheinen, hier wie auf der Artikelseite. --C.Koltzenburg (Diskussion) 11:31, 10. Apr. 2013 (CEST)
Ich finde, es gibt sehr wohl Staatsrechtsliteratur, in die man schauen kann. Auf die Schnelle zum Beispiel für Österreich: Theo Öhlinger, Verfassungsrecht, 8. Aufl. 2009, S. 80 Rn 115 ff.;
für die Schweiz: Thomas Cottier, Daniel Wüger, Valentin Zellweger, Der Staatsvertrag im Verfassungsrecht: Auf dem Weg einer Angleichung von Vertrag und Gesetz, Bern 2000, ISBN 3-907148-14-2 (LeGes 1999/3, S. 15–32; PDF).
Alles andere, als grundsätzlich einschlägige Literatur zur Hand zu nehmen, ist m.E. für solche Fragen immer zweitrangig und hilft nur bedingt weiter. Gruß --Benatrevqre …?! 14:31, 10. Apr. 2013 (CEST)
Dann möchte ich dir vorschlagen, dass du deinen Tipps einfach selbst folgst und den Artikel entsprechend verbesserst. --C.Koltzenburg (Diskussion) 16:25, 10. Apr. 2013 (CEST)
Könnte ich machen, wenn ich Zeit dafür hätte. --Benatrevqre …?! 17:47, 10. Apr. 2013 (CEST)

ältester gültiger Vertrag

Älter als die Salinenkonvetion ist der Vertrag von Windsor (1386). 213.54.145.100 09:16, 4. Okt. 2013 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 21:13, 8. Okt. 2017 (CEST)

Viel eingebläut

Der Text ist stark eingebläut. Müssen die ganzen Länder/Staaten wirklich verlinkt werden (die Schweiz sogar zweimal)? --2A02:908:1963:180:501F:D08C:29FC:AD37 19:10, 8. Dez. 2019 (CET)

Soviel ist es doch garnicht. Und ja, Ländernamen werden üblicherweise verlinkt, durchaus nochmals, wo es in einem späteren Abschnitt sinnvoll für den Lesefluss ist. --Benatrevqre …?! 07:15, 18. Nov. 2020 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 07:15, 18. Nov. 2020 (CET)