Leistungsgruppe (Begriffsklärung)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. November 2020 um 20:24 Uhr durch imported>Doris02(454554) (§ 5 SGB IX).
Leistungsgruppe bezeichnet:
- die Einteilung der Schulfächer an Hauptschulen, siehe Leistungsgruppe
- die Gruppierung von Leistungsempfängern nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, siehe Leistungsgruppe (SGB)
- die Gruppierung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch
- die Einteilung von Kleinlokomotiven der Deutschen Reichsbahn, siehe DR-Kleinlokomotive Leistungsgruppe I und DR-Kleinlokomotive Leistungsgruppe II
- die Einteilung von einzelnen Sportlern und Sportvereinen in Gruppen, siehe Leistungsgruppe (Sport)
__DISAMBIG__