Net Metering
(engl. Netto-Messung) ist ein Modell zur Vergütung von Strom aus (meist) kleinen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) oder Kleinwindanlagen. Dabei wird dem Prosumenten nur die Differenz zwischen seinem eingespeisten Strom einerseits und dem von Netz bezogenen Strom andererseits in Rechnung gestellt.
Der erzeugte Strom wird über einen Doppeltarifzähler in das Stromnetz eingespeist und mit dem Strombezug gegenverrechnet. Wird mehr Strom erzeugt als im Haushalt verbraucht wird, kann der Überschuss in die nächste Abrechnungsperiode übertragen werden.[1]
ist in einigen Ländern eingeführt worden, u. a. in Dänemark, Belgien, Italien, Zypern, USA, Australien, Brasilien und Polen[2].
Vorteile
Mit Stand 2013 sind die Kosten für die Erzeugung von Solarstrom in manchen Staaten schon deutlich niedriger als der Strompreis für Haushaltskunden. Mit Investitionskosten von etwa netto 1500 €/kWp, einem Jahresnutzungsgrad von ca. 10 % in Deutschland, Wartungskosten von 1,5 % der Investitionskosten pro Jahr und einem Diskontsatz von 4 % errechnen sich Stromgestehungskosten (LCOE) von 16 ct/kWh.
Um eine Überförderung durch
zu verhindern, könnte einerseits die Umsatzsteuerbefreiung beim Kauf wegfallen, andererseits könnte der eingespeiste Solarstrom zu einem niedrigeren Tarif vergütet werden als der Stromtarif für Endverbraucher. Schon ein Erlös von anfangs 15 ct/kWh, der an die Strompreisentwicklung gekoppelt ist, könnte bei einer angenommenen Strompreissteigerung von 3 % p. a. ausreichend sein, um einen wirtschaftlichen Betrieb der PV-Anlage zu gewährleisten. PV-Anlagen mit
erhalten keine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Anstatt der drei Stromzähler (für Einspeisung, Eigenverbrauch, Strombezug) sind nur zwei Zähler erforderlich (für Einspeisung und Strombezug).
Nachteile
Gesetzliche Rahmenbedingungen für ausschließliches
ohne erhöhte Einspeisetarife (Feed-in-tariffs) bieten je nach verfügbarer Sonneneinstrahlung und aktueller Preise für Strom und erneuerbare Energien in manchen Staaten zu wenig Anreize für die Investition in Solaranlagen. Der Kapitalrückfluß ist zudem weniger kalkulierbar. Während kapitalstarke Haushalte bei
tendenziell profitieren, Berufstätige tagsüber im Haushalt jedoch nur wenig Strom konsumieren, erhalten Eltern mit Kindern, Mieter oder Rentnerhaushalte nicht ausreichende Ausgleichszahlungen oder Möglichkeiten zur Investition in erneuerbare Energien, obwohl sie diese zu Zeiten der Entstehung im Haushalt konsumieren könnten.[3] Eine Kombination von
oder Smart Metering mit Lenkungsabgaben auf fossile Energien, bei gleichzeitiger Pro-Kopf-Rückvergütung dieser Abgaben kann hier ein sozial verträglicherer Weg sein, als die heutigen Einspeisevergütungen mit steigenden EEG-Umlagen: Die australische Regierung hat 2012 solch eine Rückverteilung der Einnahmen bei gleichzeitigem Abbau von Kohle-Subventionen mit einer Carbon tax begonnen,[4] entlastet Familien und einkommensschwächere Haushalte mit sozialpolitischen Maßnahmen ("
").[5]
Einzelnachweise
- ↑ UNEP-Report zu Feed-in-tariffs, Net-Meteringab Seite 11, (PDF; 1,4 MB) (englisch) 2012, abgerufen 18. Juni 2013
- ↑ (polnisch) Polnische Regierung, Erneuerbare-Energien-Gesetz, 20. Februar 2015, Kapitel 2, Artikel 4, Absatz 1 (PDF; 2 MB)
- ↑ Einspeisevergütungen vs. Net Metering, Umweltschutzorganisation environmentvictoria (Memento des Originals vom 15. Mai 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , (englisch) abgerufen 18. Juni 2013
- ↑ Samantha Maiden, Sunday Telegraph, Lump sum for families to ease carbon tax pain, (englisch) 7. April 2012
- ↑ Australische Bundesregierung, Household Assistance Package, abgerufen 18. Juni 2013