Diskussion:Ständegesellschaft

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Artikel »Ständeordnung« vs. dieser hier

inwiefern haltet ihr es angebracht, dass neben diesem Artikel auch noch einer mit dem Titel Ständeordnung besteht? Ich habe da meine Zweifel. --MamaJohnny (Diskussion) 19:06, 15. Dez. 2012 (CET)

Richtig. So sollte es sein.--Streifenleopard (Diskussion) 10:11, 7. Jan. 2013 (CET)

Kann auch bitte erklärt werden warum? So sieht das schon verdächtig nach Redundanz aus. -- Clemens 13:33, 11. Sep. 2017 (CEST)

Kasten

Gerade erst neulich habe ich in einem sozialhistorischen Buch die Beschwerde gelesen, wir würden uns die ständische Gesellschaft viel zu oft, und viel zu vereinfacht, wie das indische Kastenwesen vorstellen. Jetzt finde ich diese Analogie hier explizit wieder. Und bin der Meinung, dass sie weg sollte. Denn Fakt ist, dass man eben nicht von einer 1:1-Weitervererbung einer Standeszugehörigkeit von Eltern an Kinder sprechen kann, sondern dass es de facto und mehr noch de jure wesentlich mehr Wechselmöglichkeiten zwischen Ständen gab, als wir uns das heute so vorstellen. Der "gelehrte Stand" dürfte das eindrucksvollste Beispiel dafür sein; die Belege in der (auto)biographischen Literatur des 18. Jahrhunderts sind Legion, vgl. für viele: Anton Reiser. Vor allem aber, und das ist der wohl entscheidenste Unterschied zu Kastenwesen (und auch zum Modell der "Schichten" oder "Klassen"): eine Person konnte Mitglied in mehreren Ständen sein! Eine ganz wesentliche Information, die hier fehlt. --MamaJohnny (Diskussion) 19:55, 26. Dez. 2012 (CET)

Dem schließe ich mich an. Der Artikel dürfte meiner Ansicht nach in der jetzigen Form für Laien größtenteils unverständlich sein (da stellenweise zu abstrakt), was jedoch vermutlich auch am Begriff selbst liegt, der wohl mehr für Soziologen von Interesse ist (schließlich kommt "Gesellschaft" darin vor). Ein Historiker hält sich mit Begriffen wie "Staat", "Subkultur", "soziale Rolle", "Standeskultur", "Gesamtkultur" etc. eher zurück, gerade wenn es primär darum gehen soll, behutsam ein historisches Phänomen anzusprechen und nicht in eigenen (modernen) Begrifflichkeiten zu schwelgen. --Phipus (Diskussion) 15:32, 15. Jan. 2017 (CET)

typo, seitenschutz

"Darüber hinaus ist der Stand, im Unterschied zu Klasse und Schicht, die eine soziale Rolle darstellen, das persönliche Attribut eines Menschen. Insofern ähnelt die Standesgesellschaft der Kastenordnung. Dadurch ist eine ständische Ordnung wesentlich konservativer, Einzelpersonen können nicht leicht von Stand zu Stand wechseln, während Auf- und Abstieg in Klasse oder Schicht von wechselnden Lebensumständen bestimmt seien können. Häufig sind Stand und Kaste sogar erblich (Geburtsstand)." bestimmt seien können -> bestimmt sein können --176.199.4.38 20:55, 29. Aug. 2013 (CEST)

Bemerkung zu den Beispielen

So weit mir bekannt war der Adel der 1.Stand und der Klerus der 2.Stand! (nicht signierter Beitrag von Beonura (Diskussion | Beiträge) 22:29, 23. Dez. 2020 (CET))