Spezielle Schmerztherapie

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Die Spezielle Schmerztherapie ist eine zusätzliche Weiterbildung für Ärzte (Zusatzbezeichnung). Sie beinhaltet die Erkennung und Behandlung von chronisch schmerzkranken Patienten, bei denen der Schmerz sich zu einem eigenständigen Krankheitsbild entwickelt hat.[1]

Für die Zulassung zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist eine Facharztanerkennung in einem klinischen Fachgebiet sowie eine Weiterbildung von 12 Monaten in spezieller Schmerztherapie bei einem Weiterbildungsermächtigten und ergänzend eine 80-stündige Kursweiterbildung erforderlich.

Themen und Inhalte der Weiterbildung sind beispielsweise[2]:

  • Standardisierte Schmerzanamnese und Schmerzanalyse,
  • psychosomatische Diagnostik,
  • Beratung von Schmerzpatienten und
  • verschiedene Schmerztherapieverfahren.

Die Einzelheiten sind in der ärztlichen Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer geregelt. Wie in allen ärztlichen Fachgebieten müssen die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten gegenüber der Ärztekammer durch das Zeugnis des weiterbildungsermächtigten Arztes nachgewiesen und in einer Prüfung vor Ärzten des gleichen Fachgebietes dargelegt werden.

Einzelnachweise

  1. (Muster-)Logbuch der Bundesärztekammer, [1]; abgerufen am 3. August 2014
  2. Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen, pdf; zuletzt eingesehen am 3. Januar 2017