Drahtlose Videoübertragungssysteme
Drahtlose Videoübertragungssysteme dienen zur Übermittlung von Video- und Audiosignalen. Im privaten Bereich kann beispielsweise von einem Empfangsgerät wie einem Satellitenreceiver eine Verbindung zu einem Bildschirm in einem anderen Raum hergestellt werden.
Häufig werden in der Videoüberwachung die Signale einer oder mehreren Videokameras zu Monitoren und Aufzeichnungsgeräten übertragen. Die Kameras enthalten häufig Mikrofone zur akustischen Überwachung.
Bestehende Anlagen arbeiten meist im ISM-Band und sind in Deutschland von der Bundesnetzagentur zur freien Verwendung zugelassen. ISM-Systeme müssen als öffentlich angesehen werden, da die Signale frei empfangbar sind. Sie unterscheiden sich darin von
(CCTV) im engeren Sinne, die nur einem geschlossenen Benutzerkreis (Behörden, interner Gebrauch in Firmen) zugänglich sind.
Alternativ zu den traditionellen Systemen werden heute häufig WLAN-Funknetze zur Übertragung von Videosignalen von Netzwerkkameras zu anderen netzwerkfähigen Geräten eingesetzt.
Technische Aspekte
Die Übertragung findet im ISM-Band bei 2,4 GHz im Dezimeterwellenbereich statt. Damit sind mit 100 mW ERP Übertragungsstrecken bis wenige 100 m möglich. Wegen der geringen Wellenlänge können kurze lineare Antennen oder gerichtete Antennensysteme zum Einsatz kommen. Die Bundesnetzagentur hat das ISM-Band bei 2,4 GHz für Videoübertragung für private und kommerzielle Nutzung freigegeben. Die Signale dürfen nicht technisch verschlüsselt werden.
Die Videosignale werden in der Regel analog frequenzmoduliert übertragen. Als Videoübertragungsformat wird PAL oder NTSC verwendet.
Datenschutzrechtliche Probleme und Schutz der Privatsphäre
Da das ISM-Band in Deutschland für jegliche Nutzergruppe geöffnet ist, kann jedermann Sende- und Empfangsgeräte für diesen Bereich erwerben und betreiben. Durch die relativ schwache Sendeleistung und die physikalischen Eigenschaften des ISM-Bandes kommt es selten zu Störungen mit anderen ISM-Anwendungen. Die Signale können in unmittelbarer Nähe des Senders mit einem Empfänger für das ISM-Band empfangen werden. Dieser Empfang ist legal.
Ein NDR-Magazin wies im Januar 2010 nach, dass der Empfang von ISM-Überwachungskameras für jeden Interessierten ohne großen technischen Aufwand möglich ist. Bei der Recherche wurden frei empfangbare Kameras (incl. Tonübertragung) in Apotheken gefunden. Das Abhören (auch optisch) von Kundengesprächen stellte einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Des Weiteren bestehen erhebliche Probleme im Datenschutz.
Das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein betonte daraufhin, dass in jedem mit ISM-Systemen überwachten Bereich aussagekräftige Hinweisschilder mit Text oder Piktogrammen installiert werden müssen, die auf die Aufzeichnung hinweisen. Die Schilder müssen ausreichend groß sein und in Augenhöhe angebracht werden.[1]
Siehe auch
Weblinks
- Hinweise des Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbeauftragten zu Videoüberwachung und Webcams (PDF; 167 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Hinweise des Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbeauftragten zu Videoüberwachung und Webcams (Memento des Originals vom 2. November 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. . Auf: datenschutzzentrum.de, PDF, S. 10.