Diskussion:Arbeitnehmersparzulage
Also
, das "Geld muß nicht 7 Jahre lang liegen....", die Verwendung z.Bsp. eines Bausparvertrages über die Vor- oder Zwischenfinanzierung, oder die Zuteilung vor Ablauf der 7 Jahre ist durchaus möglich! Voraussetzung ist allerdings, das die Mittel einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden. --Anton-Josef 13. Dez 2004 11:48:38
- Das ist so nicht richtig. Richtig ist:
- "Für die Gewährung der staatlichen Prämie gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Sperrfrist bezüglich der Verfügung über das Sparguthaben. Die Prämien des Staates darf man dann behalten, wenn man nicht vor Ablauf von sieben Jahren über das Guthaben ganz oder teilweise verfügt. Tut man dies vor Ablauf der sieben Jahre, muss man bis auf wenige Ausnahmegründe die Prämien komplett an den Staat zurückzahlen. Behalten darf man nur das angesparte Guthaben plus die erhaltenen Zinsen. Die Ausnahmegründe sind konkret im Vermögensbildungsgesetz genannt. Irrglaube: Viele Arbeitnehmer glauben, sie dürften generell nicht vor Ablauf von sieben Jahren an das Guthaben heran. Das ist falsch! Man darf, aber eben oft prämienschädlich." --80.130.251.170 12. Jul 2005 19:21:42
- Auch wenn Du noch so einen Zirkus veranstaltest: Du irrst!!!--Anton-Josef 20:33, 12. Jul 2005 (CEST)
Anton Josef, Du hast offenbar keine Ahnung. Informiere dich beim Bundesministerium der Finanzen. Woher hast du deine Falschaussagen? Quelle? Verkaufsunterlagen einer Drückerkolonne? --Benutzer:Verbraucherschutzexperte 12. Jul 2005 21:24:22
- In [1] ist der Anspruch der Arbeitnehmersparzulage, nach den Wohnorten geregelt. Da hast Du recht!
- Der Arbeitgeber kann nicht vorschreiben wo investiert wird, muß allerdings seine Zustimmung geben wenn im eigenen Unternehmen investiert werden soll. Geregelt hier [2] also ist Dein Satz: Der Arbeitgeber darf nicht vorschreiben, in welches Produkt man investiert. Nur zum Teil richtig.
- Wenn ich einen Bausparvertrag innerhalb von 5 Jahren in die Zuteilung bringe, für den ich die Arbeitnehmersparzulage erhalten habe und den Nachweis über die Wohnwirtschaftliche Verwendung erbringe, ist das nicht prämienschädlich. Geregelt hier [3] .
- Und nun zu Deiner Wortwahl. Wenn Du Dich in der WIKIPEDIA unter dem Lemma Drückerkolonne informiert hättest, hättest Du gemerkt, wie ich zu Drückerkolonne stehe. Da Du sicher neu hier bist kann das in der Aufregung passieren. Aber bitte nicht so oft! Weiterhin, versuchen wir hier eine Enzyklopädie zu schreiben, in der Sätze wie: Irrglaube: Viele Arbeitnehmer glauben, sie dürften generell nicht vor Ablauf von sieben Jahren an das Guthaben heran. Das ist falsch! Man darf, aber eben oft prämienschädlich. Eher dem Niveau der BILD entsprechen. So, jetzt kühl Dich mal ab und morgen werde ich den Text entsprechend verändern. Grüße --Anton-Josef 21:54, 12. Jul 2005 (CEST) PS: Informiere Dich doch bitte mal, wie man seine Beiträge unterschreiben kann. Das macht die Diskussion etwas einfacher und übersichtlicher.
22%
die 22% für die neuen bundesländer sind doch nicht mehr aktuell, oder? soweit ich weiß wurde es anfang des jahres auf 18% gesenkt - finde jetzt auf die schnelle aber keinen beleg dafür. -Kristjan' 17:13:59, 11. Aug 2005 (CEST)
Stimmt, generell 18% ab 2005. Habe ich im Text verbessert.
- Kannst mir auch die genaue Quelle sagen, wo das steht? Este 09:50, 30. Aug 2005 (CEST)
- Mal schnell gekuckt [4] --Anton-Josef 10:23, 30. Aug 2005 (CEST)
Geplante Änderungen
Für die angeblich geplanten Änderungen im Jahr 2009 gibt es überhaupt keine Quellenangaben! Teil des Konjunkturpakets II sind sie laut dessen Artikel jedenfalls nicht. Bitte unbedingt Quellen nennen oder die Behauptung entfernen! 89.245.212.183 18:59, 18. Feb. 2009 (CET)
- Offenbar bezog sich jene Änderung ([5] vom September 2008) auf den Regierungsentwurf vom August 2008 ([6]), siehe hierzu auch den Artikel der FAZ ([7]). Ich habe es daher rückgängig gemacht. --Svencb 03:29, 25. Feb. 2009 (CET)
- Siehe Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz) vom Bundestag am 22.2.2009 verabschiedet. Este 09:38, 25. Feb. 2009 (CET)
AnSpZ - WoP
Hallo, Ihr Kampfhähne, (offenbar ein Verbraucherschutz"Experte")
es wird hier ein wenig durcheinandergeworfen.
1. Der Arbeitnehmer darf frei wählen (Punkt).
2. Die Arbeitnehmersparzulage (AnSpZ) wird nach einer Einzahlungszeit von 6 und einer Ruhfrist von 1 Jahr gezahlt (Punkt). Sie verfällt, wenn vorher verfügt wird oder die Bedingungen für die Wohnungsbauprämie nicht eingehalten werden, wenn vorher verfügt wurde.
3. Die Wohnungsbauprämie wird gezahlt, wenn das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird (Punkt).
Oder bin ich jetzt der Dritte Kampfhahn? (nicht signierter Beitrag von 92.227.8.33 (Diskussion | Beiträge) 02:22, 8. Sep. 2009 (CEST))
Bund der Sparer e.V.
Der Bund der Sparer e.V. behauptet, daß jedem Arbeitnehmer pauschal 940,- EUR pro Jahr als Arbeitnehmersparzulage zustehen. Auf meine Nachfrage hin auch ohne vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Wie das genau funktioniert wollte der Herr an seinem Stand nicht verraten. Aber man würde gern einen Termin machen und dann den Antrag geminsam ausfüllen. Ich denke, bei einem solchen "Termin" wird dann gleich der Bausparvertrag und die Lebensversicherung verkauft. Es war auch keine Rede von einer Einkommensgrenze. Ich denke der BDS bewegt sich hier auf dünnem Eis. (nicht signierter Beitrag von 78.43.184.88 (Diskussion | Beiträge) 20:09, 16. Sep. 2009 (CEST))
Keine Berücksichtigung von Kapitaleinkünften bei Berechnung
Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen zur Berechnung der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohnungsbau-Prämie nicht mehr ab 2011 herangezogen werden. Grund sei, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 nicht mehr Bestandteil des zu versteuernden Einkommens seien, heißt es in der Begründung zum Jahressteuergesetz 2010. Dies führe dazu, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen bei den maßgeblichen Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbau-Prämie grundsätzlich außer Betracht blieben. 92.252.43.248 01:43, 24. Jun. 2010 (CEST)
Geschichte der Vermögensbildungsgesetze
Hier fehlt gänzlich ein historischer Abschnitt. Wann eingeführt, durch welches Gesetz etc.?--Borsanova 03:23, 27. Nov. 2011 (CET)
- Genau, auch wann die Einkommensgrenzen usw. wie geändert werden. Angehoben wurden sie jedenfalls seit Ersterstellung 2006 des Artikels fürs Bausparen nicht mehr. --Maxus96 (Diskussion) 23:24, 4. Jan. 2019 (CET)
Antragsfristen anpassen
Hallo zusammen,
Das Kapitel "Zuständigkeit der Finanzämter" enthält einen Widerspruch bzw. einen Hinweis auf eine veraltete Rechtslage.
Im ersten Absatz steht: "Der Arbeitnehmer hat den Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach dem Kalenderjahr zu stellen, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind."
In den folgenden Absätzen steht hingegen: "Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage muss spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr gestellt werden (§ 14 (4) VermBG). (...) Die Antragsfrist für die Arbeitnehmer-Sparzulage von 2 Jahren wurde mit dem sogenannten Bürgerentlastungsgesetz vom 16. Juli 2009 aufgehoben."
Kann jemand den Abschnitt überarbeiten und an die (zuletzt genannte) aktuelle Rechtslage anpassen? Die kürzere, zuerst genannte Frist verwirrt den nicht mit dem Thema vertrauten Leser. Hajj0 ms (Diskussion) 13:29, 2. Okt. 2012 (CEST)
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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– GiftBot (Diskussion) 14:22, 24. Dez. 2015 (CET)