Diskussion:Martin Graf (Politiker, 1954)

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Strafverfahren (erledigt)

Ich würde schon sagen, dass es womöglich relevant ist. Die Rechtsordnung im Kanton Zürich sieht vor, dass erst auf eine Anzeige eingetreten wird, sobald das Obergericht des Kantons Zürich die Ermächtigung erteilt hat. In diesem Falle hat das Obergericht des Kantons Zürich die Ermächtigung erteilt, ansonsten könnte der ausserkantonale Staatsanwalt die Strafuntersuchung nicht führen.

Ich bitte KurtR in diesem Falle in den Ausstand zu treten, ich habe den Vermittlungsausschuss angerufen. Ich werde bei diesem Artikel auch nicht mehr aktiv, weil ich womöglich ebenfalls befangen sein könnte. Somit möchte ich die Entscheidung in die Hände der übrigen Wikipedia Gemeinschaft legen. --Urs.Waefler (Diskussion) 21:34, 21. Mai 2012 (CEST)

Vorwürfe unbegründet. Verfahren eingestellt. --KurtR (Diskussion) 00:20, 5. Jul. 2013 (CEST)