Signale an Zügen

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Das Zugschlusssignal (Zg 2): Wenn ein rot leuchtendes Zeichen des Lichtsignals kaputt ist, kann man als Ersatz auch das entsprechende Formsignal benutzen. Die auf dem Foto gezeigte Kombination ist durch die Ril 301 der DB Netz allerdings verboten.

Als Signale an Zügen oder kurz Zugsignale werden in Deutschland Eisenbahnsignale an der Spitze und am Schluss eines Zuges[1] oder an auf die freie Strecke übergehende Nebenfahrzeuge bezeichnet.

Das Spitzensignal (Zg 1) besteht aus drei A-förmig angeordneten weißen Lampen an Triebfahrzeugen und Steuerwagen oder zwei waagerechten weißen Lampen an einem geschobenen Waggon. Dieses Signal gilt sowohl tags als auch nachts.

Das Zugschlusssignal (Zg 2) besteht aus ein oder zwei rot-weißen oder rot-gelben Tafeln als Tageszeichen und zwei waagerechten roten Lampen oder rückstrahlenden Tafeln des Tageszeichens als Nachtzeichen. Das Nachtzeichen mit rotem Licht darf blinken.

Siehe auch

Literatur

  • Deutsche Bahn AG: Signalbuch (Ril 301)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Lexikon der Eisenbahn. 5. Auflage. Transpress VEB Verlag, Berlin 1978, S. 857 (Stichwort Zugsignal)