Diskussion:Essentialia negotii

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Das römische (Geld-)Darlehen (mutuum) war immer zinslos. Dieser konnte freilich in einer separaten Stipulation versprochen werden, was wohl auch üblich war. Trotzdem kann der Zins dann nicht zu den essentialia negotii gehören. (Literatur: z.B. Honsell, Römisches Recht, 6. Auflage) -- 83.76.150.29 21:27, 22. Jul. 2007 (CEST)

allgemeine formulierung

schlage vor, als definition für die essentialia negotii "leistung, gegenleistung und vertragsparteien" aufzunehmen, bevor für einzelne besondere schuldverhältnisse beschrieben wird, was darunter zu verstehen ist. (nicht signierter Beitrag von 81.14.180.42 (Diskussion) 23:13, 30. Nov. 2013 (CET))

Erledigt (diff). – Fröhliche Kirsche Im Einsatz für eine gerechte Wikipedia. 23:18, 30. Nov. 2013 (CET)

Verschlimmbesserung?

Ich bin ja kein Jurist, aber ich glaube diese "Verbesserung" (Hinzufügen Leistung und Gegenleistung) hält kein Wasser... Das mag bei Verträgen so sein, die auf Leistungsaustausch gerichtet sind. z.B. §705 BGB ff. Gesellschaftsrecht - der Gesellschaftsertrag ist nicht auf den Austausch gerichtet (hier: gemeinsamer Zweck + Förderungspflicht,Beiträge) oder liege ich da falsch? (nicht signierter Beitrag von 92.73.78.191 (Diskussion) 10:35, 5. Feb. 2021 (CET))