Gerichtsbezirk Zastawna

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Februar 2021 um 19:56 Uhr durch imported>Aka(568) (→‎Geschichte: https).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Ehemaliger Gerichtsbezirk
Zastawna
(rumänisch: Zastavna)
(ruthenisch: Zastawna)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Kotzman
Sitz des Gerichts Zastawna (Zastavna)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 492,82 km2
(1900)
Einwohner 51.502
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien


Der Gerichtsbezirk Zastawna (rumänisch: Zastavna; ruthenisch: Zastawna) war ein dem Bezirksgericht Zastawna unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Norden der Bukowina bzw. in der heutigen Ukraine. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Rumänien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Teil der Sowjetunion bzw. der Ukraine. Es ist heute Teil des ukrainischen Anteils der Bukowina im Südwesten der Ukraine (Oblast Tscherniwzi).

Geschichte

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Die Errichtung der gemischten Bezirksämter, die neben der Verwaltung auch die Justiz zu besorgen hatten, wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam,[3] wobei der Gerichtsbezirk Zastawna aus den Gemeinden Zastawna, Babin mit Stefanówka, Bojańczuk, Boroutz, Brodol, Czarnypotok, Czinkieu, Doroszoutz, Horoszoutz, Jurkoutz, Kadobesti, Kisseleu, Kriszczatek, Kuezurmik, Kuleutz, Mitkeu, Mossoriówka, Okna, Ohnuth, Pohorloutz, Prilipcze mit Łuka, Repużenitz, Samuszyn, Toutry, Wassileu, Werboutz, Werenczanka sowie Zwiniecze mit Kostriszówka gebildet wurde. Für Verbrechen und Vergehen war der Gerichtsbezirk dem Untersuchungsgericht für Verbrechen und Vergehen dem Landesgericht Czernowitz unterstellt.[2] Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] bildete der Gerichtsbezirk Zastawna ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Kotzman den Bezirk Kotzman.[5] Per 28. März 1870 kam es im Zuge einer Reform der Gerichtsbezirke zu weitreichenden Gebietsänderungen zwischen den Gerichtsbezirken der Bukowina, wobei der Gerichtsbezirk Zastawna keine Änderungen erfuhr.[6][7] Per 1. Oktober 1905 wurde der Gerichtsbezirk Zastawna aus dem Bezirk Kotzmann ausgeschieden und zu einem eigenständigen Bezirk, dem Bezirk Zastawna, erhoben.[8]

Der Gerichtsbezirk Zastawna wies 1854 eine Bevölkerung von 31.805 Einwohnern auf einer Fläche von 8,1 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 41.401 Personen, bis 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 51.502 Personen an. Von der Bevölkerung hatten 1900 45.422 Ruthenisch (88,2 %) als Umgangssprache angegeben, 4.882 Personen sprachen Deutsch (9,5 %), 55 Rumänisch (0,1 %) und 1.069 eine andere Sprache (2,1 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 492,82 km² und 29 Gemeinden sowie 29 Gutsgebiete.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1854 31.805
1869 41.401
1880 43.879 3.275 39.365 244 974
1890 49.357 4.540 43.519 43 1.169
1900 51.502 4.882 45.422 55 1.069

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. a b c Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Putilla und Äenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte der Bukowina“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1870, Nr. 28: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Wirksamkeit des Bezirksgerichtes Putilla (Storonetz) und der Aenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte im Herzogthume Bukowina“
  8. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1905, LIII. Stück, Nr. 139: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Zastawna in der Bukowina“

Literatur