Amtsgericht Bingen am Rhein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Februar 2021 um 20:59 Uhr durch imported>Bubo bubo(40182) (→‎Weblinks: + Commonscat).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Amtsgerichtsgebäude in Bingen am Rhein
Baudetail

Das Amtsgericht Bingen am Rhein ist ein Amtsgericht mit Sitz in Bingen am Rhein und eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Mainz.

Örtliche Zuständigkeit

Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Bingen und Ingelheim am Rhein sowie alle Gemeinden der Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Bingen am Rhein ist das Landgericht Mainz übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Koblenz.

Geschichte

Gründung

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Friedensgerichte auf, die bis dahin für die erstinstanzliche Rechtsprechung in dessen Provinz Starkenburg zuständig gewesen waren. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[1] Das Amtsgericht Bingen am Rhein wurde dem Bezirk des Landgerichts Mainz zugeordnet, dem wiederum das Oberlandesgericht Darmstadt übergeordnet war.[2]

Bezirk

Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Bingen am Rhein setzte sich wie folgt zusammen[3]:

Gemeinde Herkunft Zugang Abgang Nach
Aspisheim Friedensgericht Ober-Ingelheim 1879
Bingen Friedensgericht Bingen 1879
Büdesheim Friedensgericht Bingen 1879
Dietersheim Friedensgericht Bingen 1879
Dromersheim Friedensgericht Bingen 1879
Gaulsheim Friedensgericht Bingen 1879
Gensingen Friedensgericht Bingen 1879
Grolsheim Friedensgericht Bingen 1879
Horrweiler Friedensgericht Ober-Ingelheim 1879
Kempten Friedensgericht Bingen 1879
Ockenheim Friedensgericht Bingen 1879
Sponsheim Friedensgericht Bingen 1879

Weitere Entwicklung

Mit der Abspaltung des linksrheinisch gelegenen Teils von Hessen und dessen Zuordnung zur Französischen Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Oberlandesgericht Koblenz statt des Oberlandesgerichts Darmstadt für den Landgerichtsbezirk Mainz und damit auch das Amtsgericht Bingen am Rhein zuständig.

Gebäude

Das Gerichtsgebäude in der Mainzer Straße 52 in Bingen am Rhein ist ein neoklassizistisches Gebäude aus dem Jahr 1938 und ein Kulturdenkmal aufgrund des rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetzes. Es steht damit unter Denkmalschutz.

Siehe auch

Literatur

  • Eckhart G. Franz u. a.: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert. 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 187–192.

Weblinks

Commons: Amtsgericht Bingen am Rhein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  2. §§ 2, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  3. Heribert Reus: Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816/1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1. Juli 1968. Hg.: Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden [1984].

Koordinaten: 49° 58′ 6,1″ N, 7° 54′ 21,5″ O