Bilanzrecht

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Das Bilanzrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Aufstellung und Inhalt eines Jahresabschlusses, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der Bilanz, regeln. Adressaten sind somit nur Bilanzierende, wovon Freiberufler oder Rechtsanwälte überwiegend ausgenommen sind.

Rechtslage in einzelnen Staaten

Literatur

  • Bernhard Großfeld, Claus Luttermann: Bilanzrecht. C.F. Müller, Heidelberg 2005, Zweiter Teil. Internationale Rechnungslegung – Rechtsvergleichung.
  • Bernhard Großfeld: Zauber des Rechts. Mohr Siebeck, Tübingen 1999.