Diskussion:Gesundheits- und Krankenpflegehelfer

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Meines Wissens werden Kranke nicht "umgebettet" sondern umgelagert. Umgebettet werden Tote, wenn sie aus irgend einem Grund in ein anderes Grab verlegt werden müssen!(nicht signierter Beitrag von 87.181.104.150 (Diskussion) )

Ich dachte, dass nach dem neuen Krankenpflegegesetz dieser Beruf nicht mehr ausgebildet wird!? Wer weiss genaueres?(nicht signierter Beitrag von 194.115.250.133 (Diskussion) )


Ne die wird noch ausgebildet(nicht signierter Beitrag von 195.135.140.220 (Diskussion) )



Was isn mit Weiterbildungsmöglichkeiten nach der einjährigen Ausbildung? Kann man die "große" Ausbildung dann problemlos nachmachen und wenn ja, muss man wieder im ersten Lehrjahr anfangen ._.  ????? wer weiss was? lg.(nicht signierter Beitrag von 80.139.187.62 (Diskussion) )

Also in bonn gibt es ne schule für die Krankenpflegehilfe die Ausbildung die 3 Jahre geht kann man dann machen wenn du aba nen FOR hast dann kannste direkt die 3 jährige ausbildung machen hast du aba keinen FOR dann dauert es insgesamt 4 Jahre bis du Krankenpfleger bischt.(nicht signierter Beitrag von 195.14.216.96 (Diskussion) )

Abgrenzung zur "Schwesternhelferin"

Hallo, ich fände es super, wenn jemand den Ausbildungsgang zur althergrebrachten "Schwesternhelferin" (leitet hierauf um) abgrenzen könnte – vielen Dank! --78.48.240.82 21:28, 28. Okt. 2010 (CEST)

Ausbildungszeit

Die Ausbildungszeit beträgt aber nicht immer zwei Jahre denn es gibt in einigen Bundeslndern regelungen das die Ausbildung nur ein Jahr geht (nicht signierter Beitrag von 46.114.60.2 (Diskussion) 13:26, 26. Apr. 2014 (CEST))


In Berlin gibt es die Berufsausbildung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer. 2015 wurde die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen, seit August 2016 gibt es eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Ausbildungsgang. Die Ausbildung dauert in Vollzeit ein Jahr, in Teilzeit maximal 3 Jahre. (http://www.paritaet-alsopfleg.de/index.php/downloadsnew/pflegerische-versorgung/fachinformationen-pflege-oeffentlich/8446-d17-2508-vorlage-blnkphg-im-abg-haus-berlin-1/file) In Brandenburg ist die Dauer der Ausbildung übrigens ebenfalls so festgesetzt (http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkphg_2004/2). Darüber hinaus sind die Pflegehelfer auch in geringem Umfang an der sog. Behandlungspflege beteiligt. Sie dürfen bespielsweise subkutane Injektionen verabreichen oder Antiembolie-Strümpfe anziehen. Der vorliegende Artikel ist nicht mehr aktuell und sollte überarbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von 87.139.227.130 (Diskussion) 11:15, 2. Sep. 2016 (CEST))

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 17:07, 3. Dez. 2015 (CET)