Diskussion:Rindfleischetikettierungsgesetz

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1. Das RiFlEtikettG legt nicht die besondere Etikettierung von Rindfleisch fest. Diese ist in den Verordnungen (EG) 1760/2000 und 1825/2000 (zuletzt geändert durch die VO (EG) Nr. 275/2007) geregelt. Vielmehr regelt das RiFlEtikettG Zuständigkeiten, Genehmigungsverfahren und legt die Grundlage für die Rindfleischetikettierungsverordnung sowie die Rindfleischetikettierungsstrafverordnung. (Rindfleischetikettierungsgesetz, Rindfleischetikettierungsverordnung, Rindfleischetikettierungsstrafverordnung)

2. Die Aussage, dass Schlachtung, Zerlegung und Kategorie gemacht werden müssen, ist nur zum Teil richtig. Die obligatorischen Angaben (Pflichtangaben) sind Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung. Auch Kalb- und Jungrindfleisch sind seit Juli 2008 Pflichtangaben. (VO (EG) Nr. 1760/2000, VO (EG) Nr. 1825/2000 (konsolidiert))

Kategorieangaben (z.B. Kuh, Jungbulle, Färse) sind fakultative (freiwillige) Angaben, die genehmigt werden müssen. (s.a. Website und Leitfaden der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Rindfleischetikettierung)

3. Insgesamt wäre es notwendig den Artikel in einen umfassenden Artikel zur Rindfleischetikettierung zu überführen und die Angaben zu korrigieren.(nicht signierter Beitrag von BLE-Fan (Diskussion | Beiträge) )

Neues Gesetz

Der Bundesrat hat am 21. September 2018 dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung [1] zugestimmt.

Björn Börgermann: „Sojamilch“ bleibt verboten. In: milchindustrie.de. 27. September 2018, abgerufen am 27. September 2018. --Fonero (Diskussion) 17:21, 27. Sep. 2018 (CEST)