Diskussion:Otto von Habsburg/Archiv/2010
Adelsprädikat
Sollte man diesen Artikel nicht als "Otto Habsburg" führen? (nicht signierter Beitrag von 91.42.226.170 (Diskussion | Beiträge) 12:02, 1. Mai 2010 (CEST))
- Ja, unbedingt. Denn er darf laut Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 16.07.1958 seinen Namen nur in der Form „Otto Habsburg-Lothringen“ führen.(nicht signierter Beitrag von 84.166.54.2 (Diskussion) )
- Sicher nicht, denn das Urteil gilt aber nur in Deutschland und deutscher Staatsbürger ist er ja nur unter anderem neben Schweizer etc. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 18:04, 9. Mai 2010 (CEST)
- PS außerdem fehlt der Beleg für das Urteil. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 18:05, 9. Mai 2010 (CEST)
- Sehr geehrter Herr Karl Gruber, gerade da sein Name rezidivierend inkorrekt angeführt wird, auch von der CDU, sollte er in Wikipedia, welche ja eine Enzyklopädie sein will, korrekt angeführt werden.
- Außerdem sollten Sie als Österreicher wissen, dass in der Republik Österreich nicht nur der Adel wie in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft ist sondern dies auch im Namensrecht nachvollzogen worden ist. Sie können sich in der Republik Österreich diesbezüglich sogar strafbar machen. (nicht signierter Beitrag von 84.166.54.2 (Diskussion | Beiträge) 18:28, 9. Mai 2010 (CEST))
- Erstens gibt es das Adelsaufhebungsgesetz in Österreich schon seit 1919 also ist das deutsche Urteil für den österreichischen Staatsbürger Habsburg nicht von Relevanz. Aber im übrigen wurde das ganze schon im Jahr 2005 durchdiskutiert, denn du brauchst nicht glauben, dass du jetzt der Erfinder richtiger Namen bei einem Artikel seit 2005 bist. Also weitere Änderungen würden auf alle Fälle eher eine VM nach sich ziehen, als eine weitere endlose Diskussion. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 18:36, 9. Mai 2010 (CEST)
- Außerdem sollten Sie als Österreicher wissen, dass in der Republik Österreich nicht nur der Adel wie in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft ist sondern dies auch im Namensrecht nachvollzogen worden ist. Sie können sich in der Republik Österreich diesbezüglich sogar strafbar machen. (nicht signierter Beitrag von 84.166.54.2 (Diskussion | Beiträge) 18:28, 9. Mai 2010 (CEST))
Bei den Österreichern fällt auf, dass sie zwar das eindeutigste Adelsaufhebungsgesetz haben aber komischerweise die Titelgeilsten sind. (nicht signierter Beitrag von 84.166.54.2 (Diskussion | Beiträge) 18:58, 9. Mai 2010 (CEST))
- Zwar ist mit dem eindeutigen Adelsaufhebungsgesetz für die Republik Österreich und dem Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 16.07.1958 für die Bundesrepublik Deutschland, also in über 90 % des deutschen Sprachraums klar, dass er seinen Namen nur in der Form „Otto Habsburg-Lothringen“ führen darf.
- Aber da es die Geschichte ja wirklich nicht gut gemeint hat mit Österreich, will ich die Österreicher nicht beim Träumen stören. Vielleicht ernennt Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit Sie ja noch zum Hofrat, Herr Magister. Küss die Hand. (nicht signierter Beitrag von 84.166.54.2 (Diskussion | Beiträge) 19:43, 9. Mai 2010 (CEST))
- Ich versteh ja, dass du deine Kommentare nicht unterschreiben willst, aber die persönliche Anwürfe, lass bitte bleiben. Ich weiß ja nicht ob du dir die jahrelange Diskussion schon durchgelesen hast - ich nicht, denn ich will am Status quo ja nichts ändern. Du kannst auch da gerne wieder zu diskutieren beginnen, aber ohne Konsens werden keine Änderungen durchgeführt, denn das wäre Vandalismus. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 20:01, 9. Mai 2010 (CEST)
- Bitte nicht persönlich nehmen. Aber den kleinen Hinweis in Richtung der österreichischen Seele konnte ich mir einfach nicht verkneifen.(nicht signierter Beitrag von 84.166.54.2 (Diskussion) 20:30, 9. Mai 2010)
Schauns die deutschen haben die S-Klasse wir haben den Hofrat und den Regierungsrat (nicht signierter Beitrag von 195.214.255.180 (Diskussion) 21:27, 25. Mai 2010 (CEST))
Die Biografie von Stephan Baier und Eva Demmerle über Habsburg, hat als Titel auch "Otto von Habsburg". Und er selbst sagt in selbigen Buch, dass sein name Eigentlich - durch ein Gesetz von Kaiser Franz I - Otto von Österreich sein müsste, daher müsste er nach aufhebung des Adelsstandes Otto Österreich heißen und nicht Otto Habsburg. Ich denke, man kann und muss den Namen so belassen. Und strafbar macht man sich nicht, wenn man ihn so anspricht. Als er geboren wurde, gab es adelstitel noch, und es kann wohl nicht strafbar sein, jemanden mit seinem Geburtsnamen anzusprechen...wie das bei seinen Söhnen Karl und Georg aussieht ist natürlich eine andere Frage.... Eromae 01:51, 29. Mär. 2011 (CEST)