Schmucklori

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Schmucklori

Schmucklori (Trichoglossus ornatus)

Systematik
Klasse: Vögel (Aves)
Ordnung: Papageien (Psittaciformes)
Familie: Eigentliche Papageien (Psittacidae)
Unterfamilie: Loris (Loriinae)
Gattung: Keilschwanzloris (Trichoglossus)
Art: Schmucklori
Wissenschaftlicher Name
Trichoglossus ornatus
(Linnaeus, 1758)
Schmucklori, Kopf und Halspartie

Der Schmucklori (Trichoglossus ornatus) ist eine Art aus der Familie der Eigentlichen Papageien.

Merkmale

Der Grundton des Schmuckloris ist Grün. Die Kopfplatte und der obere Teil der Wangen sind purpur-blau, während der untere Teil rot ist. Der rote Teil verläuft in eine purpur-blaue Schuppung über, die durch eine breite Säumung der Hals- und Brustfedern hervorgerufen wird. Auf beiden Seiten des Halses ist ein ausgeprägter gelber Streifen, der durch den grünen Nacken unterbrochen wird. Der Rücken, die Oberseite der Flügel und der Oberschwanz sind grün. Die Schulterpartie weist einen gelben Streifen auf. Die Unterflügeldecken und die Schwanzunterseite sind gelblich. Der Schnabel ist rot-orange, der nackte Augenring grau und die Iris rötlich. Der Schmucklori wird 24 cm lang und hat ein Gewicht von 110–120 g.[1]

Verbreitung und Lebensraum

Der Schmucklori ist eine endemische Art auf Sulawesi und den angrenzenden Inseln. Er bewohnt die ebenen und hügeligen Wälder bis zu einer Höhe von 1000 m.[1]

Taxonomie

Die ersten Vögel kamen 1860 nach Hamburg und 1873 und 1874 nach London. Die erste erfolgreiche Zucht gelang 1927.[1]

Es existieren gemäß den großen taxonomischen Organisationen keine Unterarten.[2]

Bestand und Gefährdung

Die aktuelle taxonomische Einordnung stuft den Schmucklori auf der Roten Liste gefährdeter Arten als „nicht gefährdet“ (Least Concern) ein. Allerdings weist er eine sinkende Tendenz im Bestand auf, wobei die Anzahl der adulten Vögel unbestimmt ist.

Handel

Die Regierung von Sulawesi hat den Export des Schmuckloris bereits früh unterbunden, obwohl die Vögel in ihrer Heimat nicht selten sind.[1] Die Kontrolle des Handels wird über CITES Anhang II[3] geregelt. Die Ein- und Ausfuhr sowie die Wiederausfuhr erfordert eine Genehmigung oder Bescheinigung des jeweiligen Ausfuhrstaates.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d Theo Pagel: Loris: Freileben, Haltung und Zucht der Pinselzungenpapageien. Ulmer Verlag, Stuttgart 1998. S. 152–154.
  2. Trichoglossus ornatus. Abgerufen am 19. Februar 2021.
  3. CITES Appendices. Abgerufen am 21. Februar 2021.
  4. CITES Regeln. Abgerufen am 20. Februar 2021.