Benutzer:Kulturkritik/Genehmigungsverfahren

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
< Benutzer:Kulturkritik
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2021 um 18:53 Uhr durch imported>Kulturkritik(3281382) (AZ: Die Seite wurde neu angelegt: '''Genehmigungsverfahren''' ist ein Begriff aus dem deutschen Bau- und Umweltrecht. E…).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Genehmigungsverfahren ist ein Begriff aus dem deutschen Bau- und Umweltrecht. Es ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ein sehr anspruchsvolles Verfahren, weil darin sämtliche Umweltauswirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden müssen.[1] Auf die entsprechende Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG.