Gerichtsbezirk Radautz

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Radautz
(rumänisch: Rădăuț)
(ruthenisch: Radiwci)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Radautz
Sitz des Gerichts Radautz (Rădăuți)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 878,68 km2
(1900)
Einwohner 70.015
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien


Der Gerichtsbezirk Radautz (rumänisch: Rădăuț; ruthenisch: Radiwci) war ein dem Bezirksgericht Radautz unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Osten der Bukowina bzw. im heutigen Rumänien. Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des rumänischen Anteils der Bukowina im Norden Rumäniens (Kreis Suceava).

Geschichte

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Die Errichtung der gemischten Bezirksämter, die neben der Verwaltung auch die Justiz zu besorgen hatten, wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam,[3] wobei der Gerichtsbezirk Radautz aus den Gemeinden Radautz mit Wadu Władyki, Andreasfalva mit Mitoka, Badeutz, Biłka, Burla, Alt-Fratautz, Neu-Fratautz, Fürstenthal, Ober-Horodnik, Unter-Horodnik, Karlsberg, Mardzina, Ober-Miłeszeutz, Putna, Satulmare, Strascha, Suczawitza, Ober-Wików mit Biwoleria, Unter-Wików, Woytinell, Wołowetz, Seletin mit Frasin, Tomnatik, Ruska, Paltin, Płoska, Camerale, Ulma, Ropoczel, Nesepitul, Bistritza mit Kirlibaba, Izwor mit Jarowitza, Sarata, Moldawa, Szypal Camerale gebildet wurde. Für Verbrechen und Vergehen diente das Bezirksgericht Radautz auch als erste Instanz für die Gerichtsbezirke Solka und Sereth.[2] Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] bildete der Gerichtsbezirk Radautz ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Solka (Solca)den Bezirk Radautz.[5] 1886 wurde die Errichtung eines weiteren Gerichtsbezirks bestimmt, wofür die drei Gemeinden Straza, Schipot und Seletin samt Gutsgebieten aus den Gerichtsbezirk Radautz ausgeschieden und zum Gerichtsbezirk Seletin zusammengeschlossen wurden.[6] Die Verordnung wurde dabei per 1. Juni 1888 amtswirksam.[7] Per 1. Oktober 1893 wurden der Gerichtsbezirk Solka aus dem Bezirk Radautz herausgelöst und mit dem Gerichtsbezirk Gurahumora zum Bezirk Gurahumora vereint, woraufhin der Bezirk Radautz wieder aus zwei Gerichtsbezirken bestand.[8]

Vom Gerichtsbezirk Radautz sollte 1914 der Gerichtsbezirk Ober-Wików abgetrennt werden, wobei die Gemeinden und Gutsgebiete Biłka, Karlsberg, Ober-Wików, Putna, Straza und Unter-Wików dem neu zu schaffenden Bezirksgericht Ober-Wików unterstellt werden sollten.[9][10] Durch den Ausbruch des Ersten Weltkriegs entfiel die Errichtung des Bezirksgerichts Ober-Wików, wodurch auch die Errichtung des gleichnamigen Gerichtsbezirks nie gültig wurde.

Der Gerichtsbezirk Radautz wies 1854 eine Bevölkerung von 41.109 Einwohnern auf einer Fläche von 34,8 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 55.229 Personen, bis 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 70.015 Personen an. Von der Bevölkerung hatten 1900 44.525 Rumänisch (88,2 %) als Umgangssprache angegeben, 19.169 Personen sprachen Deutsch (9,5 %), 2.974 Ruthenisch (0,1 %) und 3.040 eine andere Sprache (2,1 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 878,68 km² und 25 Gemeinden sowie 3 Gutsgebiete.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1854 41.109
1869 55.229
1880 62.118 14.706 5.977 38.015 3.283
1890 60.986 16.243 2.537 39.168 2.661
1900 70.015 19.169 2.974 44.525 3.040

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. a b c Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  6. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1886, XXVI. Stück, Nr. 75: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Seletin in der Bukowina“
  7. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1888, VI. Stück, Nr. 15: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes Seletin in der Bukowina“
  8. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1893, XLI. Stück, Nr. 134: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung der politischen Amtsbezirke Radautz und Suczawa und Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in Gurahumora in der Bukowina“
  9. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder, 1914, XXXVI. Stück, Nr. 77 „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Ober-Wików in der Bukowina“
  10. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder, 1914, LVI. Stück, Nr. 132 „Kundmachung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Justizministerium, betreffend die Richtigstellung der Verordnung des Justizministeriums vom 30. März 1914, R. G. Bl. Nr. 77, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Ober-Wikow in der Bukowina“

Literatur