Benutzer:ManuelNeuerFan1/Temporäre Seitenstreifenfreigabe

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Die Temporäre Seitenstreifenfreigabe (Abkürzung: TSF) ist eine Maßnahme zur Kapazitätssteigerung von Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Schnellstraßen in den Hauptverkehrszeiten.

Funktionsweise

Die TSF ist Bestandteil einer Verkehrsbeeinflussungsanlage. Sie ermöglicht durch entsprechende Signalisierung, bei hohem Verkehrsaufkommen den Seitenstreifen als zusätzliche Fahrspur zu nutzen. Im Minimalfall besteht sie aus auf der rechten oder auf beiden Seiten der Fahrbahn aufgestellten Wechselverkehrszeichen (Prismenwender oder LED-Anzeigen), auf denen die entsprechenden Verkehrszeichen angezeigt werden und oft auch eine Anpassung der Höchstgeschwindigkeit in einem gewissen Rahmen möglich ist. In den meisten Fällen jedoch ist das System in eine vollwertige VBA mit Schilderbrücken und über der Fahrbahn montierten Leuchtanzeigen integriert.

Die Signalgeber der TSF werden dabei, genauso wie alle anderen Funktionalitäten der VBA, von der entsprechenden Verkehrszentrale aus gesteuert.

Seitenstreifen geschlossen

Dies ist der Grundzustand der Anlage bei geringer Verkehrsstärke. Die seitlich aufgestellten Signalgeber zeigen in der Regel nichts an. Sind über der Fahrbahn montierte Signalgeber vorhanden, so zeigt der Signalgeber über dem Seitenstreifen entweder nichts oder ein rotes Dauerlichtzeichen (rote gekreuzte Schrägbalken) an. Der Seitenstreifen darf dann nicht benutzt werden und die Autobahn wird genauso verwendet wie eine nicht mit TSF ausgestattete Autobahn.

Seitenstreifen offen

Wird von der Anlage (meist über Induktionsschleifen) festgestellt, dass die Verkehrsstärke einen bestimmten Schwellenwert (Kfz/h) überschreitet oder sich der Verkehrsfluss verschlechtert (Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge), erscheint eine entsprechende Mitteilung auf dem Rechner der Verkehrszentrale. Daraufhin muss überprüft werden, ob der Seitenstreifen befahrbar ist. Es dürfen sich keine Hindernisse (Pannenfahrzeuge, Gegenstände etc.) auf dem Seitenstreifen befinden. Diese Überprüfung erfolgt meist mit Videokameras, die in regelmäßigen Abständen an Auslegern über dem Seitenstreifen oder an den Schilderbrücken angebracht sind und auf den Monitoren der Verkehrszentrale einsehbar sind. Die ASFINAG führt vor einer Freigabe zusätzlich Kontrollfahrten mit ihren Fahrzeugen durch.

Ist der Seitenstreifen befahrbar, wird er von der Verkehrszentrale freigegeben. Der Überkopf-Signalgeber über dem Seitenstreifen zeigt während der Freigabe - je nach Anlage - die aktuelle Höchstgeschwindigkeit und/oder einen grünen Pfeil an. Die seitlich aufgestellten Signalgeber zeigen das Verkehrszeichen 223.1 StVO, meist mit dem Zusatztext "Seitenstreifen befahren".

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern und zur Harmonisierung des Verkehrsflusses, ist während der Freigabe die Zulässige Höchstgeschwindigkeit meist auf 100 (manchmal auch 120) km/h beschränkt; bei einigen Anlagen wird zusätzlich ein Lkw-Überholverbot geschaltet.

Bei aktivierter TSF ist der Seitenstreifen wie ein rechter Fahrstreifen zu nutzen. Die durchgezogene Linie darf überfahren werden und für die ursprüngliche rechte Fahrspur, gelten bzgl. Rechtsfahrgebot die gleichen Regeln wie für die mittlere Fahrspur auf einer normalen dreispurigen Richtungsfahrbahn.

Während der Freigabe wird der Seitenstreifen durch die Verkehrszentrale über Videokameras permanent überwacht. Ist er durch ein Hindernis (z.B. ein Pannenfahrzeug) blockiert, muss die Freigabe zumindest im betroffenen Abschnitt zurückgenommen werden, bis das Hindernis beseitigt wurde.

Seitenstreifen räumen (Beendigung der Freigabe)

Sobald die Verkehrsstärke wieder sinkt, ist der Seitenstreifen wieder zu schließen. Bei Beendigung der Freigabe erscheint an den Signalgebern über dem Seitenstreifen für eine Übergangszeit ein gelber, blinkender Pfeil, der dazu auffordert, sich wieder in die reguläre rechte Fahrspur einzuordnen. Die seitlich montierten Signalgeber zeigen das Zeichen 223.3 StVO und ggf. den Text "Seitenstreifen räumen". Nach Ablauf der Übergangszeit, die meist 1-2 Minuten beträgt, wechselt die Anlage wieder in den Zustand "Seitenstreifen geschlossen".

Bei einigen Anlagen wechseln am Ende der Freigabe nicht alle Anzeigequerschnitte gleichzeitig von "Seitenstreifen befahren" auf "Seitenstreifen räumen", sondern einer nach dem anderen, der Geschwindigkeit der Fahrzeuge entsprechend. Dies ermöglicht denjenigen Fahrzeugen, die den Seitenstreifen vor dessen Schließung befahren haben, auf diesem zu bleiben.

Am Ende einer mit TSF ausgerüsteten Strecke ist das Zeichen 223.2 StVO aufgestellt.

Anforderungen an die Infrastruktur

Die rechtliche Grundlage zur temporären Nutzung des Seitenstreifens als Fahrstreifen besteht in Deutschland seit dem 1. Januar 2002, nachdem eine entsprechende Änderung der StVO erfolgt war.

Wird eine Strecke mit TSF ausgerüstet, sind folgende Maßnahmen notwendig:

  • Der Seitenstreifen muss befestigt sein.
  • Der Seitenstreifen muss ausreichend breit und tragfähig sein. Dies ist bei den meisten Autobahnen ohne TSF nicht der Fall, weshalb bei Einrichtung der TSF meist Umbauten erforderlich sind. Dies kann insbesondere dann zu Problemen führen, wenn die auszurüstende Strecke Brückenbauwerke enthält.
  • Die entsprechende Signalisierung (siehe oben) muss eingerichtet werden.
  • Es muss eine lückenlose Videoüberwachung mit Anschluss an eine Verkehrszentrale vorhanden sein. Während der Freigabe des Seitenstreifens muss dieser kontinuierlich überwacht werden.
  • Mindestens alle 1000 Meter sind zusätzliche Nothaltebuchten einzurichten.
  • Die Anschlussstellen müssen umgebaut werden, auch bei freigegebenem Seitenstreifen dem ein- und ausfädelnden Verkehr die entsprechenden Fahrstreifen zur Verfügung zu stellen.

[Hier Grafik einfügen - selbst erstelle - Schematische Darstellung Anschlussstelle mit/ohne TSF]

Vorteile/Nutzen


Kritik


Situation in verschiedenen Ländern

Deutschland

In Deutschland ist die Temporäre Seitenstreifenfreigabe an vielen stark befahrenen Autobahnen im Einsatz, bei denen die finanziellen Mittel für einen Vollausbau momentan nicht vorhanden sind.

(ggf. Auflistung der Anlagen nach Bundesländern)

Niederlande

Auch in den Niederlanden ist die Seitenstreifenfreigabe verbreitet. Bei aktivierter Freigabe wird die Geschwindigkeit auf maximal 100 km/h begrenzt.

Als Alternative wird auf einigen Strecken eine Zusatzspur auf der linken Seite (Plusstrook) anstelle des Seitenstreifens (Spitsstrook) freigegeben. Diese Zusatzspur ist jedoch oft erheblich schmäler als die anderen Fahrspuren und unterliegt daher meist Beschränlungen hinsichtlich der Fahrzeugbreite; zudem sind während der Freigabe oft nur 80 km/h erlaubt.

Zu beachten ist, dass Verkehrsbeeinflussungsanlagen in Grundstellung (keine reduzierte Geschwindigkeit) dunkel sind; lediglich über einer Plus-Spur oder einem freigebbaren Seitenstreifen (falls vorhanden) wird ein rotes Kreuz angezeigt. Ist die Zusatzspur oder der Seitenstreifen freigegeben, zeigen die Signalgeber über allen Fahrstreifen grüne Pfeile.

Belgien


Vereinigtes Königreich


Im Rahmen der Ausrüstung einiger Autobahnen mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen ("Smart motorways") wurde teilweise auch eine temporäre Seitenstreifenfreigabe realisiert.

Ein definiertes Verkehrszeichen ähnlich dem Zeichen 223.1 in Deutschland existiert nicht; die Verkehrsteilnehmer werden über Textmeldungen und/oder eine schematische Darstellung der Fahrstreifen auf LED-Anzeigen über die Freigabe informiert. Die Schilderbrücken zeigen über dem Seitenstreifen - ähnlich wie in Deutschland - bei aktiver Freigabe die aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung, bei inaktiver Freigabe ein rotes Kreuz. Bei aktivierter Freigabe wird die Geschwindigkeit auf maximal 60 mph (~ 96 km/h) begrenzt.

Die Freigabe von Seitenstreifen ist im Vereinigten Königreich jedoch insgesamt weniger verbreitet als in Deutschland, da viele Autofahrer der Seitenstreifenfreigabe und auch den Verkehrsbeeinflussungsanlagen generell kritisch gegenüberstehen. Zudem wurden auf einigen "Smart motorways" die Seitenstreifen nicht per Verkehrsbeeinflussungsanlage freigegeben, sondern ummarkiert und somit permanent zu einer normalen Fahrspur umfunktioniert.

Österreich


Schweiz


USA

To do

  • Bilder entwerfen: Schilderbrücken Seitenstreifen offen/geschlossen, Autobahnausfahrt mit/ohne TSF. Bilder von Zeichen 223.1-223.3 einbinden (siehe oben)
  • Quellen
  • Situation in verschiedenen Ländern
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