Abwasserverordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer
Kurztitel: Abwasserverordnung
Abkürzung: AbwV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 7a Abs. 1, 2 WHG a. F.,
§ 3 Abs. 4 AbwAG
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Wasserrecht
Fundstellennachweis: 753-1-5
Ursprüngliche Fassung vom: 21. März 1997
(BGBl. I S. 566)
Inkrafttreten am: 1. April 1997
Neubekanntmachung vom: 17. Juni 2004
(BGBl. I S. 1108, ber. S. 2625)
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 16. Juni 2020
(BGBl. I S. 1287)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
überw. 24. Juni 2020
(Art. 2 VO vom 16. Juni 2020)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Abwasserverordnung regelt die Mindestanforderungen, die für Erlaubnisse zum Einleiten von Abwasser in Gewässer festzusetzen sind. In zahlreichen Anlagen werden dabei für bestimmte Bereiche Regelungen getroffen. Zudem konkretisiert sie das Analyse- und Messverfahren.

Die Abwasserverordnung löste 1997 die Abwasserherkunftsverordnung vom 3. Juli 1987 (BGBl. I S. 1578) und die Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorschrift (Rahmen-AbwasserVwV) ab. Die Anhänge der Rahmenabwasserverwaltungsvorschrift wurden in Anhänge der Abwasserverordnung umgewandelt. Hintergrund ist, dass eine Verwaltungsvorschrift nur die Verwaltung und nicht den Bürger bindet und deshalb die Umsetzung von EU-Richtlinien nur durch ein Gesetz oder eine Verordnung erfolgen kann.

Weblinks