Wehrdienstgericht
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Als Wehrdienstgericht werden in Deutschland zusammenfassend die Bundesgerichte bezeichnet, die über Rechtssachen der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und Wehrbeschwerdeordnung (WBO) entscheiden. Dies sind
- Truppendienstgerichte als erste Instanz (seit 1972):
- die beiden Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts als Beschwerde- und Berufungsinstanz:
Historisch bestanden zudem folgende Wehrdienstgerichte:
- Truppendienstgerichte A–F (1957–1972; F seit 1959)
- Truppendienstgericht Mitte in Koblenz (1972–1992)