Diskussion:Strafgesetzbuch (Türkei)

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Quellen

Zur Beachtung: [1] Bei beiden zitierten Quelle steht nichts von Mussolini. Bei Sözüer steht auf der zitierten Seite, dass es auf dem Codice Zanardelli von 1889 basiert und nicht auf dem Codice Rocco, wie es ursprünglich hieß. Grüße --Mehmet Usta (Diskussion) 13:49, 20. Mär. 2013 (CET)

Und nichts anderes stand bzw. steht wieder im Artikel. Das tStGB von 1926 basierte auf dem Codice Zanardelli und später wurden auch die unter Mussolini durchgeführten Reformen übernommen. -- Hukukçu Disk. 09:34, 21. Mär. 2013 (CET) PS: Bei Rumpf: Einführung in das türkische Recht. S. 391 steht: „Die Reformen Mussolinis aus dem Jahre 1930 […] wurden später in das türkische Strafgesetzbuch übernommen.“ Bitte das nächste Mal genauer nachschauen. -- Hukukçu Disk. 09:44, 21. Mär. 2013 (CET)

Gözümden kacmis. Entschuldigung, ich hatte zwei Sätze vorher aufgehört zu lesen. Grüße --Mehmet Usta (Diskussion) 15:21, 21. Mär. 2013 (CET)

Strafgesetz, nicht Strafgesetzbuch

Im Türkischen heißt es Strafgesetz, nicht Strafgesetzbuch. "Kanun" bedeutet Gesetz, nicht Gesetzbuch (ceza kitabı). Die offizielle Bezeichnung ist: 5237 Sayılı Türk Ceza Kanunu, "Türkisches Strafgesetz Nr. 5237". Von einem "Buch", wie bei der Bezeichnung des deutschen Strafgesetzbuches, ist hier im Türkischen nicht die Rede. Ich übersetze jeden Tag mehrere Strafverfahren ins Deutsche, und zwar seit 10 Jahren und habe nie den Begriff "Türkisches Strafgesetzbuch" verwendet, da dies einfach nicht existiert. Viele andere Übersetzer machen jedoch diesen Fehler. Es ist und bleibt allerdings ein FEHLER. (nicht signierter Beitrag von 78.172.184.255 (Diskussion) 14:16, 17. Mär. 2021 (CET))

Übersetzungen richten sich nach den Gepflogenheiten der Zielsprache, die in diesem Fall mit der deutschsprachigen Fachliteratur, z.B. der Übersetzung von S. Zellenbach übereinstimmen. Koenraad 14:25, 17. Mär. 2021 (CET)