Benutzer Diskussion:Nicky343

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Hallo und willkommen bei Wikipedia!

Wie du gesehen hast, kann man Wikipedia frei bearbeiten. Tastaturtests, unbegründete Löschungen, Werbung, Urheberrechtsverletzungen oder Unsinnsbeiträge werden jedoch nicht gern gesehen. Benutze bitte für Experimente die Testseite.
Wie du konstruktiv mitarbeiten kannst, erfährst du auf der Seite Starthilfe.

Grüße, Bambis Kater (Diskussion) 04:56, 5. Jun. 2020 (CEST)

--Nicky343 (Diskussion) 05:11, 5. Jun. 2020 (CEST) Dann Danke für den Hinweis. :-)

Vielen Dank für die sicher nur sehr nett gemeinten Hinweise. Ein großes Dankeschön hierfür!

Fühlte mich bisher nicht beleidigt hierdurch, sondern im Gegensatz dazu fühle ich mich bisher wohl auf der Wiki.

Es gibt aber nun mal Dinge, die auch die Wiki rechtlich gesehen einzuhalten hätte aus Gründen vom deutschen Strafrecht.

Dieses ist extrem streng, was die N***-Zeit angeht.

Was an Stellen der wissenschaftlichen Verwendung von Zahlenmaterial schon mal hin und wieder zum einen oder anderen Bewertungsproblem führt.

Aber ich lass mir sonst nicht so gerne meine neue Lieblingswebseite so einfach grundlos ganz weglöschen. [Edit --Nicky343 (Diskussion) 22:45, 20. Jul. 2020 (CEST): eben! Von mir ist nach wie vor keine Zensur der Wiki gewünscht, viel wichtiger ist eine rechtlich konforme Anpassung. Denn auch die Wiki sollte als Lexikon Abstand nehmen von radikalen sowie antimenschenrechtlichen Denkweisen.]

--Nicky343 (Diskussion) 05:11, 5. Jun. 2020 (CEST)

Hallo Nicky, noch einmal ein deutlicher Hinweis: für die Nutzung der Diskussionsseiten gibt es genauso Regeln wie für die Gestaltung von Artikeltexten. Du findest sie auf der Seite WP:DS. Bitte beachte sie. Deine bisherigen Einfügungen widersprechen ihnen massiv. Wenn Du Deine Vorliebe für irgendwelche Satzzeichen zum Ausdruck bringen möchtest ist die Wikipedia dafür der falsche Ort. Bitte nutze dafür einen Chat oder ein Forum. Wikipedia hat andere Schwerpunkte und Vorgaben. Wenn Du Hilfe zur Einarbeitung benötigst sage gerne Bescheid. Freundlicher Gruß --Bambis Kater (Diskussion) 05:28, 5. Jun. 2020 (CEST)
Und für allgemeine Verständnisfragen nutzt du bitte Seiten wie die Fragen zur Wikipedia oder die WP:Auskunft. Wenn allerdings, wie im Fall Interrobang, die Antwort bereits im ersten Absatz steht sollte man sich auch dort Anfragen ersparen. --Bambis Kater (Diskussion) 05:45, 5. Jun. 2020 (CEST)

Hinweis

Hallo Nicky343,

deine Beiträge sind leider nicht hilfreich. Die Wikipedia ist eine Enzyklopädie, die ihre Inhalte aus Sekundärquellen bezieht, das Bedeutet, sie wertet nicht, sie pusht keine neuen Erkenntnisse und alle die hier Mitarbeiten sind streng an die Grundsätze der Neutralität gebunden. Bitte mache dich zunächst mit den Arbeitsweisen hier vertraut. Dazu besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Mentorenprogramms. Viele Grüße --Itti 06:39, 5. Jun. 2020 (CEST)

Hinweis: deine Bearbeitung von Diskussion:Heckler & Koch

Hallo Nicky343! Bitte nicht erschrecken, ich habe deine letzte Bearbeitung auf der o. a. Seite rückgängig gemacht. Ich möchte das aber ungerne ganz ohne Kommentar tun, denn so lief auch mein Einstieg in die Mitarbeit bei Wikipedia ab, und nur dadurch kann man, wie ich finde, dazulernen.
Zunächst einmal lass mich dir sagen, dass das Format deines Eintrags diesen sehr schlecht lesbar gemacht hat. Erstens: Wenn du eine Diskussionsseite bearbeitest, ist es Gepflogenheit seine Signatur unter den Text zu setzen. Das soll aber nur im Textfeld selbst passieren, nicht in den Betreff- oder Zusammenfassungszeilen. Zweitens: Es wäre vielleicht besser gewesen, nicht ganze Zitate aus Gesetzestexten hier abzubilden, sondern auf die entsprechenden Internetseiten direkt zu verlinken. Das ist auch seitens dieser Anbieter problemlos möglich, auch bspw. bei „Gesetze im Internet“ nachzulesen.
Weiterhin glaube ich, dass dir ein kleiner, aber gravierender Fehler bei der Analyse von §130a StGB unterlaufen ist. Dieser nimmt ausdrücklich Bezug auf Absatz 3 desselben Gesetzes, wo der Umgang mit solchen Schriften für bestimmte Zwecke ausgeschlossen wird. Zitat: „[...]gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, [...]der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“ Die Wikipedia als Enzyklopädie (Wissenssammlung) soll ein möglichst neutrales und Wertungsfreies Abbild des gesammelten Wissens darstellen, und fällt damit, wie ich meine, zumindest unter "Staatsbürgerliche Aufklärung".
Du hast recht, wenn du sagst dass auch Kinder und Jugendliche diese Seite nutzen und Informationen hier suchen können. Aber deshalb gleich Inhalte zu verbannen welche für andere Zielgruppen vielleicht eine Relevanz aufweisen, halte ich für falsch.
Zuletzt noch ein ganz wichtiger Punkt: Die Diskussionsseiten von Artikeln dienen dazu, Vorschläge zur Verbesserung dieser Artikel zu machen, fehlende Fakten zu diskutieren, allgemein: den Artikel zu verbessern. In deinem Text war das nicht der Fall, aber ich möchte dir vorschlagen, solche Anliegen zukünftig beispielsweise auf dieser Seite vorzutragen. Gruß --ff87 (Diskussion) 15:39, 21. Jul. 2020 (CEST)

leider ist § 130 StGB auf Angriffskriege mittels solcher Schusswaffen anwendbar, zudem ist gemäß JuSchG (Jugendschutzgesetz) das Bild zudem aus dem Zusammenhang reißbar betrachtbar

An alle Wikipedianerinnen, Wikipedianer und Wikipedia-Schreibenden-Es!

Es ist ungünstig, Waffenbilder hier zu posten, sollten diese aus dem Zusammenhang reißbar dargestellt werden.

Gleiches gilt für antidemokratische Haltungen, deren Propaganda-Mittel, antidemokratische Bildchen, Logos et cetera.

Bitte solche Bilder zukünftig mit "Verboten" oder "EU-verfassungswidrig!" oder vergleichbaren Distanzierungen direkt auf dem Bild vergleichbar mit BfV-Material posten demnächst!

Es könnte in solchen Fällen ohne die sichtbare Kennzeichnung die Bilderserver der Wikimedia Commons betreffend die verbotenen Bilder beschlagnahmt werden in Deutschland.

Es gab schon hinreichend mediale Negativdiskussionen von auch und GERADE der Wikipedia hierzu.

Ungünstigerweise darf ich NICHT auf urheberrechtlich geschützte Datenbanken verlinken.

Textzitate, Teilzitate sowie auch Volltextzitate sind bei Gesetzen, da gemeinfreies Material, IMMER ZULÄSSIG.

Da kennt sich wer wohl nicht aus beim Urheberrecht von Deutschland ... Egal ...

Dies ist mein aktueller Kenntnisstand.

Kenne leider viele illegale Webseiten. Solche Webseiten sollte man lieber NIE aktiv verlinken müssen ... Gingen daher Webseiten, die illegales Material beinhalten, zu ixen im Protokollbestandteil?

Auch schon aufgrund des neuen IT-Sicherheitsgesetzes?

Danke!

Aufgrunddessen, dass Jugendliche sich vielleicht ungünstigerweise Terroranschläge abgucken könnten, bitte ich um Anpassung der Wikimedia Commons Bilder in diesem Bereich.

Besonders ungünstig sind auf der Wiki allgemein, das heißt nicht nur bezogen auf die Seite, zu der diese Diskussionsseite ist: - pornografische Inhalte, jugendpornografische Inhalte, tierpornografische Inhalte - kinderpornografische Inhalte - Erwachsenenpornos ohne Alterssperre und ohne Überprüfung des Alters einer Person mittels Ausweis-App - illegale Drogen - Bewerbung durch Verlinken von illegalen Webseiten in Deutschland - Bewerbung von "Landesverrätern", "Terroristen" etc., welche Deutschland massiven Schaden an seiner Demokratie zu machen wissen - andere international geächtete Materialien (Waffenherstellungsanleitungen, Waffenaufbauanleitungen, chemische, biologische und ionisierende Kampfstoffe, krebserregende Substanzen etc.) -> Aufklären darüber ist okay, aber bitte keine Herstellungsanleitungen mehr dazu, danke. (solche Bebilderungen können unter Umständen als Beihilfe zu Straftaten gemäß Strafgesetzbuch (StGB) § 27 Beihilfe)

Habe aufgrund der Hinweise vorher mich neu zur folgenden Verfahrensweise entschieden: - Link mit Überprüfbarkeit (wegen dem neuen IT-Sicherheitsgesetz) auf Dejure.org - Link mit Überprüfbarkeit in der Wiki selber (für die Wikipedianer, Wikipedianerinnen, Wikipedia-Schreibenden-Es und so weiter)

Folgende Angaben möchte ich ergehen lassen: (Links sind geixt worden wegen dem neuen IT-Sicherheitsgesetz, um Malwareinfektionen vermeiden zu helfen) - [hxxps://dejure.org/gesetze/StGB/27.html hxxps://dejure.org/gesetze/StGB/27.html] - [hxxps://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht) hxxps://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)]

Vielen Dank. (nicht signierter Beitrag von Nicky343 (Diskussion | Beiträge) 04:47, 22. Jul. 2020 (CEST)) --2001:16B8:575F:4800:2071:4EF1:DF96:3B20 20:52, 18. Mär. 2021 (CET)

  statt & besser?

  Ist Heckler   Koch besser als Heckler & Koch?

--2001:16B8:575F:4800:2071:4EF1:DF96:3B20 20:55, 18. Mär. 2021 (CET)

Anonym Gesichtet durch Nicky343 am --2001:16B8:575F:4800:2071:4EF1:DF96:3B20 20:57, 18. Mär. 2021 (CET)