Andreas Roth (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. März 2021 um 20:43 Uhr durch imported>JamesP(850113) (fix typo).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Andreas Robert Roth (* 20. Juli 1956 in Münster) ist ein deutscher Jurist und Professor.

Leben

Nachdem Roth 1987 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster promoviert wurde, erfolgte 1993 an derselben Universität die Habilitation. Seine Habilitationsschrift zur Kriminalitätsbekämpfung in deutschen Großstädten wurde 1997 im Verlag C. H. Beck publiziert.[1]

Roth ist seit 1994 Lehrstuhlinhaber für Rechtsgeschichte sowie Bürgerliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Familien- und Strafrechtsgeschichte und Familienrecht. Zudem ist Roth Mitglied im Zentrum für interdisziplinäre Forensik an der Mainzer Universität.

Weblinks

Einzelnachweise