Verwaltungsvereinbarung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. März 2021 um 16:25 Uhr durch imported>Aka(568) (https, Links optimiert).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eine Verwaltungsvereinbarung ist in der deutschen Verwaltungsorganisation ein Abkommen zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung wie Staaten oder Gebietskörperschaften[1] oder auch zwischen Behörden desselben Rechtsträgers. Weil sie Angelegenheiten der Exekutive regeln, bedürfen sie keiner Legitimation der jeweiligen Parlamente. Im Gegensatz dazu bedürfen Staatsverträge der Zustimmung der jeweiligen Parlamente. Verwaltungsvereinbarungen können als öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden.

Verwaltungsabkommen

Internationale Verwaltungsvereinbarungen nennt man Verwaltungsabkommen.

Beispiele

  • Die Einführung von Juniorprofessuren in Deutschland geschah auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der Länder, nachdem die gesetzliche Regelung im Hochschulrahmengesetz durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war.

Einzelnachweise

  1. Akademie für Raumforschung und Landesplanung: „Verwaltungsvereinbarung“, in: Handwörterbuch der Raumordnung.