Diskussion:Strafprozessrecht (Vereinigte Staaten)

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Ích habe dei Erlaubnis des Urhebers bereits eingeholt, bitte deswegen um de Erlaubnis dieser Seite ;)

Wer ist der Urheber und wo ist die Erlaubnis? Bitte schnell antworten, sonst droht Löschung! --Forevermore 19:48, 2. Mär 2006 (CET)


der urheber heisst reiner klatt und die erlaubnis habe ich in form eienr e-mail.

Fragen

Wenn dieser Artikel auf eine Webseite beruhy, kannst du bitte mal die Adresse dazu einfügen? Ich konnte auf der Webseite, auf die unten im Artikel verwiesen wird, nichts zum Rechtssystem finden. Danke! sebmol 21:48, 2. Apr 2006 (CEST)

Ich denke mal, es war das hier: [1]. Die Sache mit der römischen Tradition steht da auch irgendwie anders... --Alkibiades 21:51, 2. Apr 2006 (CEST)

Überarbeiten

Dieser Artikel braucht eine gehörige Überarbeitung weil er teilweis falsch ist (amerikanisches Recht basiert nicht auf römischer Tradition) und auch viel zu oberflächlich ist. Das mag für einen Reiseführer (der ursprünglichen Quelle dieses Artikel) ausreichend sein, aber nicht für die WP. sebmol 21:55, 2. Apr 2006 (CEST)

Dieser Artikel befasst sich ja größtenteils mit dem amerikanischen Strafprozess. Vielleicht sollte es dazu einen Extra-Artikel geben und dieser hier auf "Recht der Vereinigten Staaten" redirecten. sebmol 22:00, 2. Apr 2006 (CEST)

ja, das dachte ich mir auch, andernfalls Löschantrag. --Alkibiades 22:06, 2. Apr 2006 (CEST)

Danke für die ausgezeichnete "Überarbeitung", sebmol! Aber wenn du mich fragst, war das keine Überarbeitung sondern eine vollständige Neufassung mit Verschiebung. Man hätte den alten Artikel auch löschen können und unter dem neuen Lemma einen anderen Schreiben, aber so geht's natürlich auch. Nur noch eine Frage: Da steht: "Dabei findet die Verhandlung in mehreren Studen statt". Ich wollte erst das "Studen" in ein "Stunden" abwandeln, aber das passt auch nicht so recht. Wie heißt das richtig? --Alkibiades 16:29, 3. Apr 2006 (CEST)

Das sollte „Stufen“ heissen. Manchmal klappts mit dem Shpellink nicht so gut ;-) Wie könnte man den Artikel noch verbessern? -- sebmol ? ! 16:33, 3. Apr 2006 (CEST)

Wenn du schon fragst: Ich hab das mit dem Betrafungsverfahren nicht so ganz verstanden. Nach dem Erkenntnisverfahren wird also noch keine Strafe, sondern nur die Schuld ausgesprochen? Das Strafmaß kommt dann erst im nächsten Verfahren? Und was ist dazwischen? Sitzt der Täter dann in Untersuchungshaft und wartet weiter auf die Strafe? Gilt dies nur bei Mord, oder auch bei Kleinkram? Heißt das jeder Taschendieb muss zweimal vor Gericht erscheinen? Ansonsten ist der Artikel wirklich ganz gut. Man könnte noch was zu weiteren Besonderheiten, wie etwa en:Fruit of the poisonous tree schreiben oder so. Zu der Sache mit Plea Bargaining gibt es übrigens noch einen Artikel zum deutschen Recht: Verständigung im Strafverfahren. --Alkibiades 16:47, 3. Apr 2006 (CEST)

Also das mit dem Bestrafgunsverfahren hast du schon richtig verstanden. Wenn das Verfahren mit Jury stattfindet, wird es immer in zwei getrennten Abschnitten durchgeführt: erst das Erkenntnisverfahren, um die Schuld oder Unschuld festzustellen, und dann das Bestrafungsverfahren, um das Strafmaß zu bestimmen. Dabei kann zwischen den beiden Abschnitten schon etwas Zeit vergehen, allerding behaupte ich hier mal aufgrund der "speedy trial"-Garantie, dass wir hier von Stunden, maximal einigen Tagen sprechen. Wenn das Verfahren ohne Jury abläuft, der Richter also über Schuld oder Unschuld befindet, kann das Bestrafungsverfahren auch zeitlich direkt nach dem Erkenntnisverfahren und vor demselben Richter erfolgen. Bei "Kleinkram" wird es wohl eh ein plea-bargain geben und es nie zu einer Verhandlung kommen, schon weil der Angeklagte in solchen Fällen kaum in Untersuchungshaft sitzen oder Kaution stellen will. -- sebmol ? ! 17:01, 3. Apr 2006 (CEST)

Das deutsche pendant zum pl. barg. ist der Deal (Absprache, verständigung) und keinesfalls der Srafbefehl...--Slupor 15:15, 16. Okt. 2007 (CEST)

guilty or not guilty ?

Im amerikanischen Strafprozeß wird doch der Anglekagte zu Beginn (?) immer gefragt ob er sich als "schuldig" oder "nicht schuldig" im Sinne der Anklage sieht. Könnte man das vielleicht noch ergänzen und erklären, welchen Sinn dieser Brauch hat. 89.51.222.120 01:25, 6. Nov. 2007 (CET)

Ja, könnte man wohl. sebmol ? ! 11:54, 6. Nov. 2007 (CET)

Versionsbereinigung

Ich habe alle Versionen bis zur Überarbeitung/Neuschreibung durch sebmol wegen URV gelöscht. Der Hinweis oben reicht für eine Freigabe nicht aus. --Lyzzy 08:29, 14. Jul 2006 (CEST)

Keine Zeugenbefragung? Nebenklage?

Wie soll denn z.B. bei einem Strafprozess ein Tatablauf rekonstruiert werden, wenn z.B. die Schuldfrage durch Indizien alleine nicht beantwortet werden kann, wohl aber evtl. durch die Befragung von Zeugen?

Zudem: Gibt es im US-Strafrecht ein Äquivalent zur deutschen Nebenklage, d.h. Beteiligung von Geschädigten (bzw. deren Angehörigen, z.B. bei Mord)?--SiriusB 09:30, 25. Jan. 2010 (CET)

Deine Frage mit den Indizien habe ich nicht verstanden. Im Artikel wird auch gar nicht von Indizien gesprochen. Worauf beziehst du dich dann?
Ein Äquivalent der deutschen Nebenklage gibt es meines Wissens nicht. Meine Kenntnis des deutschen Strafprozessrechts ist allerdings auch recht eingeschränkt und ich kann, auch nach dem Lesen einiger Artikel hier wie anderswo zum Thema, den strafprozessrechtlichen Zweck der Nebenklage nicht erkennen. Wenn der Zweck bekannt wäre, könnte man eine Antwort darauf finden, (ob und) wie dieser Zweck im amerikanischen Strafprozess erfüllt wird. sebmol ? ! 10:03, 25. Jan. 2010 (CET)
Siehe diesen Abschnitt: Die Befragung von Zeugen durch den Richter ist im amerikanischen Prozessrecht nicht vorgesehen. Somit ist die Jury oder der Richter, wenn keine Jury einberufen wird, auf die Argumente beider Parteien angewiesen, um über Schuld oder Unschuld zu befinden. Dies steht im deutlichen Unterschied zum deutschen Prozessrecht, wo das Gericht den Sachverhalt so vollständig wie möglich erforschen soll und auch sonst an der Verhandlung umfangreich beteiligt ist.
Ich verstehe ihn so, dass im US-Strafrecht gar keine Zeugen befragt werden, d.h. der ganze Prozess auf reinen Sach-Indizien (Spurensicherung etc.) und Meinungen der Parteien, nicht jedoch auf Aussagen menschlicher Zeugen (nichtmal des Geschädigten, so dieser noch lebt?) beruhe.
Der Sinn der Nebenklage ist mir auch nur begrenzt klar. Formell geht es wohl darum, dem Opfer (bzw. dessen Angehörigen) die Möglichkeit zu geben, aktiv an der Verurteilung des Täters mitzuwirken. D.h. der Nebenkläger (bzw. deren Anwalt) kann die Akten einsehen, selbst Fragen stellen und am Ende auch neben der Staatsanwalt eine Strafe mit beantragen.--SiriusB 18:32, 25. Jan. 2010 (CET)
Es bedeutet nur, dass der Richter nicht das Recht hat, selbst Zeugen zu befragen; nur Staatsanwaltschaft und Verteidigung dürfen dies im amerikanischen Gerichtsverfahren. —PοωερZDiskussion 04:08, 18. Nov. 2012 (CET)

Strafbefehl

Der Strafbefehl ist aber doch kein Vorschlag, sondern allenfalls als Anklage zu verstehen. Wenn man kein Rechtsmittel einlegt wird die Strafe vollstreckt. Allerdings gibt es ähnliche Absprachen formell wie informell im deutschen Straf(prezeß)recht....