Diskussion:Vorbewährung
Korrektur
Sprachlich erstmal in Ordnung, es fehlt jedoch eine Quelle zu der Aussage, dass die Vorbewährung in 90% der Fälle erfolgreich sei. --Altkatholik62 21:42, 31. Mär. 2011 (CEST)
- Das befand sich in der Versionsgeschichte:
http://www.merkur-online.de/lokales/stadt-muenchen/vorbewaehrung-sich-bewaehrt-716210.html --80.171.30.114 21:50, 31. Mär. 2011 (CEST)- Erledigt Nun per Einzelreferenzierung im Artikel JARU Eingangskorb Feedback? 23:31, 30. Apr. 2011 (CEST)
JGG Änderungen Juli 2012
Überarbeitung da jetzt gesetzliche Regelung erfolgt ist (Beschluss Juli 2012, bisher noch nicht Inkraftgetreten).--85.177.174.182 17:51, 26. Jul. 2012 (CEST)
irreführend?
Der Begriff der Vorbewährung ist somit eigentlich irreführend, weil die Vorbewährung im Sanktionenkatalog zwischen Bewährung und Jugendstrafe steht. Wäre besser: Der Begriff der Vorbewährung besagt, dass diese zeitlich vor der eigentlichen Bewährung erfolgen muss. Im Sanktionenkatalog hingegen steht sie zwischen Bewährung und Jugendstrafe oder so ähnlich? --Diwas (Diskussion) 14:32, 8. Sep. 2015 (CEST)
Braucht IMHO noch Verdeutlichung
Hallo,
so ganz habe ich es nicht verstanden. Angenommen ein Jugendlicher wird zu 12 Monaten Jugendhaft verurteilt und er bekommt Vorbewährung. Muss er dann erstmal in den Knast, und wenn er sich die Vorbewährung „verdient“ hat, darf er wieder raus? Oder bleibt er erstmal für ein paar Monaten auf freiem Fuß und wenn er sich gut verhält, bekommt er Vorbewährung und fährt gar nicht ein? Das sollte im Artikel klarer dargestellt werden, mMn. Danke :-). --DaB. (Diskussion) 20:01, 15. Mär. 2018 (CET)