Arbeitsgericht Senftenberg

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Sitz des ehemaligen Arbeitsgerichts Senftenberg

Das Arbeitsgericht Senftenberg war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und eines von ehemals sieben brandenburgischen Arbeitsgerichten. Das Gericht ist seit dem 1. Januar 2012 aufgelöst.[1] Seine Aufgaben werden vom Arbeitsgericht Cottbus wahrgenommen.[2]

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hatte seinen Sitz in Senftenberg in der Schulstraße 4 b. Hier tagen jetzt auswärtige Kammern des Arbeitsgerichts Cottbus.

Das Arbeitsgericht Senftenberg war örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Landkreis Elbe-Elster und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig.[3] Der Gerichtsbezirk ging durch die Aufhebung des Gerichts auf das Arbeitsgericht Cottbus über. Dessen Geschäfte werden in diesen Landkreisen von den auswärtigen Kammern in Senftenberg wahrgenommen.[4]

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Senftenberg war zunächst das Landesarbeitsgericht Brandenburg sowie im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Zum 1. Januar 2007 ist das Landesarbeitsgericht Brandenburg aufgehoben worden, sodass dessen Zuständigkeit auf das neu errichtete Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg überging.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Art. 3 Nr. 1 und 3, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011, GVBl. I/11, Nr. 32.
  2. § 6a des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg in der Fassung vom 19. Dezember 2011.
  3. § 2 Abs. 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg in der Fassung vom 21. Juni 1991.
  4. § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg in der Fassung vom 19. Dezember 2011.

Koordinaten: 51° 31′ 0,3″ N, 14° 0′ 10,5″ O