Diskussion:Kommunalverband besonderer Art

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Definition

Was unterscheidet die 'Kommunalverbände besonderer Art' von anderen Landkereisen? Dass ehemals kreisfreie Städte im Rahmen von Gebietsreformen in bestehende oder neugeschaffene umgebende Landkreise eingegleidert werden ist doch nichts neues und ändert doch an Aufgabe und Organisationsstruktur eines Kreises selbst nichts. Ein bis zwei erläuternede Sätze sollten schon sein. --172.179.124.54 18:42, 19. Sep 2006 (CEST)

Rechtsgrundlagen wären auch schön. Wobei das besondere wohl ist, daß es jeweils ein eigenes Gesetz gibt ;-)

Zur Klarstellung sollte folgendes vermerkt werden: Der Kommunalverband besonderer Art ist kein Kommunalverband wie z.B. der ehemalige Kommunalverband Großraum Hannover, der ein kommunaler Zweckverband ohne eigene Gebietskörperschaft war. Der Kommunalverband besonderer Art hingegen ist eine Gebietskörperschaft (wie z.B. der ehemalige Landkreis Hannover) und entspricht damit einem Gemeindeverband. Gruß! Henning Blatt 12:43, 20. Mär. 2007 (CET)
Die Kommunalverbände besonderer Art sind Landkreise. Sie gehören dem Deutschen Landkreistag an. Sie werden in der Statistik (StBA, StLA) zu den Landkreisen gezählt. Die ehemals kreisfreien Städte Hannover und Saarbrücken sind nicht mehr kreisfrei. Sie werden auch nicht als kreisfreie Städte gezählt.
Also handelt es sich bei den Kommunalverbänden besonderer Art um Landkreise, die man nicht so nennen wollte, damit die sich in ihnen befindenden (ehemaligen) kreisfreien Städte sich noch als solche empfinden können. Es wäre schon für Hannover und Saarbrücken ein Schock gewesen, gleichnamigen Landkreisen anzugehören.
--Harry8 07:24, 6. Mär. 2009 (CET)
Das stimmt nicht. Aachen ist trotzdem weiter kreisfrei! Siehe Gesetzestext. Selbiges gilt für Hannover: siehe hier. Für Saarbrücken gilt es glaube ich nicht. --Showmeheaven (Diskussion) 00:01, 19. Jul. 2019 (CEST)

Rechtsnachfolger

Die Region Hannover ist doch nicht Rechtsnachfolgerin der bisher kreisfreien Stadt Hannover. Die Stadt Hannover gibt es doch noch! Rechtsnachfolger (im Bereich der Gemeinden) gibt es nur bei Gemeinden, die ihre Selbstständigkeit verloren haben. --Harry8 07:27, 6. Mär. 2009 (CET)

Kreis Aachen

Der Kreis Aachen existiert nicht erst seit 1972! --Harry8 07:32, 6. Mär. 2009 (CET)

Der heutige Kreis Aachen besteht erst seit 1972, siehe Aachen-Gesetz. --Gödeke 09:21, 6. Mär. 2009 (CET)

Landkreis Hannover

Dasselbe gilt dann auch für den Landkreis Hannover. Deshalb meine Änderung! Harry8 19:30, 24. Jun. 2011 (CEST)

Bereits vor dem zweiten Weltkrieg gab es eine Kommunale Konstellation brsonderer Art.

https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/uerdinger-kaempft-mit-einem-tatsachenroman-fuer-die-rechte-von-uerdingen_aid-55766005 Aus meiner Sicht bitte prüfen ob diese Konstrumkt dem wiki artikel zugefügt wird. Aus Sicht des renommierten Kommunalverwaltungsrechtlers Dr. Wansleben, Paderborn, wsr dies zweifellos der Fall und geschichtlicher Vorläufer der heute bekannten Konstellationen. Uerdingen1255 (Diskussion) 06:11, 15. Apr. 2021 (CEST)