Arbeitsgericht Neuruppin

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Arbeitsgericht Neuruppin

Das Arbeitsgericht Neuruppin ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bezirk des in Berlin angesiedelten Landesarbeitsgerichtes (LAG) Berlin-Brandenburg und eines der sechs brandenburgischen Arbeitsgerichte.

Gerichtssitz und -bezirk

Arbeitsgericht Neuruppin (Brandenburg)
Arbeitsgericht Cottbus
Außenstelle Senftenberg
Arbeitsgericht Eberswalde
Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)
Arbeitsgericht Potsdam
Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel
Arbeitsgericht Neuruppin
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Brandenburg
  • ArbG Neuruppin
  • ArbG Eberswalde
  • ArbG Brandenburg an der Havel
  • ArbG Frankfurt (Oder)
  • ArbG Potsdam
  • ArbG Cottbus
    mit Außenstelle Senftenberg
  • Der Sitz des Gerichts befindet sich in der Karl-Liebknecht-Straße 28 in Neuruppin.

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz.[1]

    Gebäude

    Das Arbeitsgericht Neuruppin ist Teil des Justizzentrums Neuruppin. Wie auch das Landgericht Neuruppin und die Staatsanwaltschaft Neuruppin wurde das Arbeitsgericht in Gebäuden der ehemaligen preußischen Königstorkaserne untergebracht. Dieser Ende des 19. Jahrhunderts errichteter und unter Denkmalschutz stehender Gebäudekomplex diente zunächst deutschem, nach dem Zweiten Weltkrieg dann sowjetischen Militär. Nach dem Abzug der Sowjetarmee begann der Umbau zum Justizzentrum, der im Mai 2008 abgeschlossen wurde. Das Arbeitsgericht Neuruppin bezog bereits im Jahr 2004 ein Gebäude im Justizzentrum.

    Übergeordnete Gerichte

    Dem Arbeitsgericht Neuruppin unmittelbar übergeordnet ist als zuständiges Landesarbeitsgericht (LAG) das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin. Diesem übergeordnet ist das Bundesarbeitsgericht (BAG). Bis zum 31. Dezember 2006 war das Landesarbeitsgericht Brandenburg mit Sitz in Potsdam das zuständige Landesarbeitsgericht.

    Siehe auch

    Weblinks

    Einzelnachweise

    Koordinaten: 52° 55′ 5,3″ N, 12° 48′ 19,8″ O