Diskussion:Verleumdung (Deutschland)
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Unerheblich, ob erfunden
"Ein Denunziant verleumdet, indem er jemanden wegen einer erfundenen Straftat bei der Polizei anzeigt." So im Kopf von "Verleumdung"
Da ich kein Jurist bin, und darüber hinaus hier in Wikipedia auch Neuling als aktiv Handelnder, wage ich keine "Verbesserung" oder Änderung des Textes.
Zu obigem Zitat aus dem Artikel "Verleumdung" 2 Anmerkungen:
1) Kennzeichen der Verleumdung ist NICHT das wider besseres Wissen erfolgende Verbreiten einer erfundenen STRAFTAT. Es genügt, dass die unwahre Tatsachenbehauptung zur Herabwürdigung des O geeignet ist. Handelt es sich bei der Tatsachenbehauptung um die vorgegebene Erfüllung eines Straftatbestandes, beispielsweise eines Offizialdeliktes, dann liegt Falsche Verdächtigung vor (§ 164), da dieser / dieses geeignet ist, behördliche Maßnahmen zu veranlassen.
Deswegen ist Verleumdung ein Antragsdelikt, im Gegensatz zur Falschen Verdächtigung.
2) Für die Kennzeichnung eines Denunzianten ist es unerheblich, ob das behauptete Verhalten von O erfunden ist oder den Tatsachen entspricht.
Ich denke, dass obiges Zitat in zweifacher Hinsicht zu Missverständnissen führen kann.
Heinrich B (nicht signierter Beitrag von Heinrich B (Diskussion | Beiträge) )