Diskussion:Waldgenossenschaft
Heutige Rechtslage
Ausgezeichnete Ergänzungen von Karsten11. Man lernt auch als Autor eines Beitrags bei Wikipedia selbst noch dazu. Danke eine gelungene Zusammenarbeit! Vielleicht hat mein Beitrag aber auch zum Überdenken von Karstenb11 hinsichtlich der Löschungsempfehlung beim Bürgerwald geführt. (nicht signierter Beitrag von Paradiese (Diskussion | Beiträge) 12:23, 24. Feb. 2011 (CET))
Abgrenzung
Dieser Abschnitt sollte dringend überarbeitet werden. 1. Zum einen ist der einleitenden Satz so nicht richtig, da es natürlich heute Genossenschafte nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) gibt. Meines Wissens gibt es derzeit mehrere Tausend in Deutschland. 2. Möglicherweise meint der/die Autor/in dieses Satzes besondere Waldgenossenschaften in der Form eine eG nach dem GenG? Dann möge er/sie dies bitte deutlicher darstellen und näher erläutern. 3. Meines Wissens gibt es mittlerweile (November 2013) auch schon mehrere Genossenschaften (eG nach dem GenG), die sich "Waldgenossenschaften" oder ähnlich nennen. Zum Beispiel diese: http://www.waldgenossenschaft-remscheid.de; daneben findet man über die bekannten Suchmaschinen auch einige eG, die als Waldgenossenschaft firmieren. Es wäre schön, wenn jemand, der mit der Materie eingehender befasst ist, den Abschnitt Abgrenzung überarbeiten könnte. Ich werde es gerne selbst einmal versuchen, aber ich bin hier wahrlich kein Experte.--Lahpemed (Diskussion) 21:33, 27. Nov. 2013 (CET)
Unklar
Im Artikel steht: Allerdings eignen sie [= eG] sich nur, um den Bürgerwaldgedanken auf lokaler Ebene umzusetzen. Überregionale Bürgerwälder sind in anderen Rechtsformen denkbar (z. B. als Aktiengesellschaften). Warum? Was spricht gegen überregionale Wälder in Genossenschaftsbesitz? Welche Rolle soll die räumliche Ausdehnung dabei spielen? Was genau ist mit überregionalem Wald überhaupt gemeint? --Nicolai P. (Disk.) 14:55, 4. Jul. 2019 (CEST)
Eingetragene Genossenschaften
Hallo, erstmal @R2Dine: Tolle Arbeit, wie der Artikel in den letzten Monaten gewachsen ist. Nur irgendwie kommen mir hier die eingetragenen Genossenschaften zu kurz. Der Genossenschaftsverband Bayern hat bis vor einiger Zeit seine Mitgliederlisten noch auf seiner Homepage veröffentlicht, laut kurzer Recherche gibt es allein in Bayern mindestens 18 eingetragene Genossenschaften:
Waldgenossenschaft Herzogsreut Herzogsreut Waldgenossenschaft Ollarzried Ollarzried Wald- und Weide-Genossenschaft Ohlstadt Wald- und Weidegenossenschaft Prem Waldgenossenschaft Niederrauna Krumbach-Niederraunau Waldgenossenschaft Bidingen eG Bidingen Waldgenossenschaft Memmenhause Aichen-Memmenhausen Waldgenossenschaft Maßbach eG Maßbach Weide- und Waldgenossenschaft Lindau/Hergatz Waldgenossenschaft Schongau eG Schongau Forst- und Weiderechtlergenoss Garmisch Forst- u. Weidegenossenschaft Mittenwald Waldgenossenschaft Kellmünz eG Kellmünz Wald- und Weiderechtlergenosse Pfronten Forst- u. Weide-Genossenschaft Krün Waldgenossenschaft Gauaschach Gauaschach Waldgenossenschaft Ickelheim, Bad Windsheim OT Ickelheim Waldbesitzervereinigung Schong Schongau
Diese sind wohl fast alle aus der Ablösung alter Waldrechte entstanden, nur die WBV schongau wurde erst 2007 von einem Verein in eine eG umgewandelt [1]. Ich wüsste nicht, wo der Satz "so hatten sie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Bewirtschaftung eine Waldgenossenschaft des öffentlichen Rechts zu bilden" herkommt.
Vielleicht ist auch einfach der gesamte Aufbau mit Trennung nach Rechtsform nicht so richtig glücklich. Hier wird ja auch nicht zwischen öffentlich-rechtlichen Waldgenossenschaften und altrechtlichen Vereinen unterschieden. Vielleicht müsste man den Aufbau eher nach dem Schema 1. Geschichte, 2. Rechtsform, 3. Waldrecht gliedern? --Indeedous (Diskussion) 12:47, 21. Apr. 2021 (CEST)
- Hallo, Indeedous, das mit den Waldgenossenschaften des öffentlichen Rechts stand in Art. 83 Abs. BayGO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts vom 25. April 1973 GVBl. vom30. April 1973, S. 191, 196, geändert 1996. Die Aufteilung nach Bundesländern finde ich übersichtlich, zumal sie sich in die chronologische Darstellung fügt. Hast Du vielleicht einen Link zu den eG in Bayern? Grüße, R2Dine (Diskussion) 14:45, 21. Apr. 2021 (CEST)
- Hallo nochmal, die Gründung einer eG in Bayern ist wohl zumindest seit Änderung der BayGO im Jahr 1996 bei Ablösung alter öffentlicher Nutzungsrechte an Gemeinde- oder ehemaligem Ortschaftsvermögen möglich (statt Gründung einer öffentlich-rechtlichen Waldgenossenschaft, die bis dahin obligatorisch war) und schon länger auch für Waldbesitzer, die nicht erst im Wege der Entschädigung Eigentümer der fraglichen Grundstücke geworden sind. So ergibt es sich für mich jetzt aus den Quellen. R2Dine (Diskussion) 17:24, 21. Apr. 2021 (CEST)