Benutzer:Baumis/Spielwiese

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Die Eidgenössische Abstimmung über die Totalrevision des CO2-Gesetzes ist eine schweizerische Referendumsabstimmung über das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz). Der Souverän entscheidet am 13. Juni 2021 über die Vorlage.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Im 2017 ratifizierte die Schweiz das Klimaübereinkommen von Paris. Sie verpflichtet sich damit, ihre Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Die Schweizer Regierung schlug deshalb am 1. Dezember 2017 eine Totalrevision des CO2-Gesetzes vor, um diese Verpflichtung auf nationaler Ebene umzusetzen.

Kundgebung der Klimastreikbewegung mit dem Bundeshaus im Hintergrund

Im Nationalrat erlitt die Vorlage 2018 vorerst Schiffbruch. Den einen gingen die Massnahmen zu wenig weit, die anderen waren grundsätzlich gegen das Gesetz. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 92 gegen 60 Stimmen und 43 Enthaltungen abgelehnt.

Das politische Klima veränderte sich jedoch unter dem Eindruck der Klimastreikbewegung im Jahr 2019. Der Ständerat beschloss im September 2019 weitergehende Massnahmen als von der Regierung vorgeschlagen. So namentlich eine Flugticketabgabe. Der Nationalrat wurde in den Parlamentswahlen vom Oktober 2019 wegen dem Klima-Thema viel grüner indem Grüne und Grünliberale viele Sitze gewannen. Der Nationalrat folgte nun dem Ständerat und lehnte dabei Anträge für Verschärfungen und Abschwächungen meist ab.

In den Schlussabstimmungen wurde das Gesetz am 25. September 2020 angenommen, im Nationalrat mit 129 gegen 59 Stimmen und 8 Enthaltungen und im Ständerat mit 33 gegen 5 Stimmen und 6 Enthaltungen.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie das Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) vom 25. September 2020 annehmen?

Abstimmungstext

Weil es sich um eine Totalrevision des CO2-Gesetzes handelt umfasst der Gesetzestext 39 Seiten. Der Gesetzestext wurde am 6. Oktober 2020 im Bundesblatt veröffentlicht.

Positionsbezüge

Für die Totalrevision des CO2-Gesetzes sprachen sich alle grossen Parteien der Schweiz aus, mit Ausnahme der SVP. Bundesrat, Nationalrat und Ständerat positionierten sich für die Gesetzesänderung. Zudem wir es von den Kantonen, dem Städteverband, dem Gemeindeverband, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, den Umweltorganisationen, den Mobilitätsverbänden Touring Club Schweiz (TCS) und Verkehrs-Club Schweiz (VCS) sowie von zahlreichen Verbänden der Wirtschaft (z.B. Economiesuisse, Bankiervereinigung, Swissmem, Bauen Schweiz, Baumeisterverband) unterstützt. Zudem haben sich mehr als 100 Wissenschaftler dem überparteilichen Ja-Komitee angeschlossen. Das Referendumskomitee besteht aus verschiedenen Verbänden aus der Autobranche, der Gebäude- und der Mineralölbranche. Für ein «Nein» positionierten sich neben dem Referendumskomittee auch einige regionale Organisationen der Organisation "Climatestrike".

Argumente der Befürworter

Die Schweizer Regierung hielt in ihrem Abstimmungsbüchlein fest: Mit dem revidierten CO2-Gesetz knüpfe die Schweiz an ihre bisherige Klimapolitik an und verstärkt diese. Das Gesetz setze weiterhin auf die Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen und neuen Technologien. Klimafreundliches Verhalten werde belohnt. Wer hingegen viel CO2 verursache, zum Beispiel wer viel fliegt, zahlt mehr. Beim Verkehr sorge das Gesetz dafür, dass Fahrzeuge auf den Markt kommen, die weniger Benzin und Diesel verbrauchen. "Wird das neue CO2-Gesetz abgelehnt, ist sicher, dass die Schweiz das Ziel verfehlt, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 zu halbieren (Übereinkommen von Paris)", so der Bundesrat.

Mehr als die Hälfte der Gelder aus der CO2-Abgabe und der Flugticketabgabe wird an die Bevölkerung zurückverteilt. Jede Person erhält den gleichen Betrag. Familien bekommen somit für jedes Mitglied eine Rückvergütung. Das Geld wird über die Krankenkassenprämie gutgeschrieben.

Das Ja-Komitee argumentiert, dass es einen internationalen Effort für den Klimaschutz braucht und dass die Schweiz mit diesem Gesetz ihren Beitrag leistet. Zudem sei das CO2-Gesetz verursachergerecht und gesundheitsförderlich und durch den Rückverteilungsmechanismus fair und solidarisch ausgestaltet.

Argumente der Gegner

Das Gesetz sei teuer und nutzlos (die CO2-Emissionen der Schweiz würden nur einen geringen Teil zum weltweiten Ausstoss beitragen); zudem habe es finanzielle Auswirkungen für den Mittelstand und die KMU, die sich mit zusätzlichen Abgaben und Vorschriften konfrontiert sähen.

Weblinks

  • Informationen zum Gesetz bei parlament.ch (Botschaft des Bundesrates und Debatten im Parlament)
  • Gesetzestext bei der Bundeskanzlei
  • Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 auf admin.ch
  • Nein-Komitee
  • Ja-Komitee

Einzelnachweise

  1. Nein-Komitee
  • admin.ch
  • Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) vom 25. September 2020 (PDF)
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  • [2]
  • [3]
  • [4]
  • admin.ch
  • [5]
  • admin.ch


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Die Berufe des Gesundheitswesens

"Als Folge des Siegeszuges von Schulmedizin und Krankenhauswesen stellt die Krankenpflege (Pflegepersonal) heute neben der Ärzteschaft die zahlenmässig grösste Gruppe der Heilberufe im öffentl. G. Im MA und in der frühen Neuzeit waren Pflegeleistungen im öffentl. G. vergleichsweise klein; wo diese formell erbracht wurden, waren v.a. Ordensgemeinschaften beteiligt. Die Pflege war im frühneuzeitl. Europa eine Aufgabe des gesamten Haushalts. Im Zuge der Industrialisierung entwickelten sich aus philanthrop. Motiven neue Formen gemeinnützigen Verhaltens, die sich teilweise in der Gründung neuer Orden kristallisierten (Diakonissen auf ref., Kongregationen auf kath. Seite). Diese beschäftigten sich häufig mit der Krankenpflege. Der Aufstieg des Krankenhauswesens im 19. Jh. hatte eine Neurekrutierung von Pflegepersonal zur Folge, hauptsächlich von Frauen. Als Träger der Krankenpflegerinnenbewegung fungierten der Schweiz. Gemeinnützige Frauenverein und das Schweiz. Rote Kreuz (operative Tätigkeiten erst ab 1900); in Bern und Zürich wurden Anfang des 20. Jh. Pflegerinnenschulen eröffnet. Die Entwicklung des Berufsstandes, der bis heute weitgehend von Frauen getragen wird, wurde durch die Dominanz männl. und schulmedizin. Interessen über weite Strecken behindert, so dass zwar ein berufl. Identitäts-, nicht aber ein eigentl. Professionalisierungsprozess erfolgte. Im Spitalbereich differenzierten sich die Berufe durch versch. Aus- und Weiterbildungen aus. In den Gem. entstanden Betreuungsdienste für Kranken- und Hauspflege (Spitex).

Auch andere Berufsgruppen sind im öffentl. G. tätig, teilweise seit dem MA. Dies gilt insbesondere für die Apotheker, die in den Städten sowohl für den internat. Handel als auch für die lokale Produktion von Medikamenten zuständig waren (Pharmazie). Im Zuge der Medikalisierung eröffnete sich der Apothekerschaft die Chance, im wachsenden Gesundheitsmarkt ihre Position zu stärken, was ihr allerdings mehrere Male von den Ärzten streitig gemacht wurde. V.a. im 19. und 20. Jh. entlud sich diese Rivalität in den Auseinandersetzungen um die Selbstdispensation der Ärzte. Beispielsweise erhob sich 1830-33 in Zürich eine öffentl. Diskussion über die Rolle der Apotheker. Auf die Eingabe des Schweiz. Apothekervereins an Bund und Kantone 1934 folgten heftige Auseinandersetzungen in der Sanitätsdirektorenkonferenz. Auf der anderen Seite erwuchs der Apothekerschaft v.a. im 20. Jh. in den Drogerien eine im Bereich der allg. Gesundheitsversorgung tätige Konkurrenz, die in einzelnen Kantonen sogar zum Verkauf klassierter Heilmittel legitimiert war (1948 Einigungsvertrag der Berufsgruppen mit der Interkant. Kontrollstelle für Heilmittel, der Vorgängerin der Swissmedic).

Gross ist heute die Bedeutung der Pharmaindustrie für das G. Einerseits kann ihr Beitrag für die Entwicklung der modernen Diagnosetechnik und Therapieinstrumente nicht hoch genug veranschlagt werden. Auf der anderen Seite gerät das G. häufig in monopolartige Abhängigkeit, und der Kampf zwischen Verwertung der Immaterialgüterrechte und zahlbaren Medikamentenpreisen - insbesondere durch die Zulassung von Generika - wird immer wieder auf der polit. Bühne ausgetragen.

Gegen Ende des 19. Jh. formierten sich die Zahnärzte als eigenständige akadem. Berufsgruppe, nachdem das "Zahnausbrechen" zuvor zum Metier der Barbierchirurgen gehörte. Der Zahnmedizin gelang es, sich als universitäre Ausbildung zu etablieren und damit eine weitgehende Gleichbehandlung von Zahn- und Humanmedizin zu erreichen. Im 20. Jh. wurde das zahnärztl. Monopol in der sog. Zahnarztfrage nochmals in Frage gestellt, indem die Zahntechniker die Forderung nach eigenständiger zahnmedizin. Praxis erhoben. 1920 wies die Sanitätsdirektorenkonferenz allerdings dieses Ansinnen zurück.

Weitere Berufsgruppen im G. entstanden hauptsächlich im 20. Jh. u.a. in den Bereichen Chiropraktik, Psychotherapie (Psychologie), Physiotherapie, Ergotherapie, Spitalaushilfe. Sie trugen zu einem ständig wachsenden, sich professionalisierenden und ausdifferenzierenden G. bei.

Im Verlaufe der letzten Jahrhunderte wurden aber auch Berufsgruppen aus dem G. verdrängt. Zu diesen Verlierergruppen gehören die von der Chirurgie abgetrennten hist. Nachfolger der Barbierchirurgen, die Coiffeure, die sich vom ursprüngl. Berufsfeld der "Schärer" wenigstens die Haarpflege sicherten (Deprofessionalisierung). Ganz verschwunden ist im frühen 20. Jh. der Berufszweig der niederen Chirurgie, der im 19. Jh. vom Arzt-Chirurgen abgetrennt wurde, aber staatlich geregelt blieb. In gewisser Weise sind unter säkularer Betrachtung auch die Hebammen als Verliererinnen der Entwicklung einzustufen, wenngleich diese Berufsgruppe sich sowohl als Funktion erhielt und in beschränkter Form auch eine eigene Professionalisierung durchlief (Ausbildung, Regelung der Zuständigkeit, Berufsverband)."

Source: HSL https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016593/2012-12-06/#HDieBerufedesGesundheitswesens