Lichtschacht (Bautechnik)
Als Lichtschacht wird im Bauwesen ein oben offenes oder lichtdurchlässig abgedecktes, schachtartiges Gebäudeteil bezeichnet. Es dient zur Belichtung von Fenstern, die sich in den Schachtwänden befinden oder von Räumen, die sich zum Schacht hin öffnen sowie der Zufuhr von Frischluft.[1]
Kellerlichtschacht
Ein Kellerlichtschacht ist ein notwendiges Bauteil vor einem Kellerfenster, das unterhalb des umgebenden Terrains liegt. Der Schacht ermöglicht den Tageslichteinfall und einen Luftaustausch in Kellerräumen. Meist besteht der Lichtschacht aus einem Fertigteil aus Beton, Stahlbeton oder glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK). Zur Abführung von bspw. Niederschlagswasser wird der Lichtschacht üblicherweise mit einer Drainage versehen. Für eine höhere Lichtausbeute sind die Seitenwände des Schachts oft hell gehalten. Zumeist werden Kellerlichtschächte mit einem betretbaren Stahlgitterrost oder mit einer stabilen Glasplatte abgedeckt.
Kellerlichtschächte, die zugleich als Fluchtweg dienen, haben eine entsprechend größere Bauweise. Kellerlichtschächte, die in potentiellen Überschwemmungsgebieten genutzt werden, müssen hochwassersicher gefertigt sein.
Innenlichtschacht
Innenlichtschächte sind Teil des Gebäudes, die auch mit einem Treppenhaus kombiniert sein können.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Rüdiger Wormuth: Baulexikon. Bauwerk Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-89932-159-3, S. 170.