Diskussion:Adoption (Deutschland)/Archiv/1
Bundeskanzler Schröder
»Kein Interesse an langwierigem Rechtsstreit« / terre des hommes-Erklärung zum Adoptionsfall Schröder
Osnabrück (ots) - Das entwicklungspolitische Kinderhilfswerk terre des hommes verzichtet auf Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung, die das Landgericht Hamburg im Zusammenhang mit dem Adoptionsfall Schröder gegen terre des hommes verhängt hat. Mit dieser Verfügung war es terre des hommes untersagt worden, »Einzelheiten in Bezug auf die Antragstellerin mit Ausnahme ihres Vornamens, ihres Alters und ihres Herkunftslandes zu verbreiten«.
»terre des hommes hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, persönliche Merkmale des adoptierten Kindes in der Öffentlichkeit zu erörtern«, erklärte Peter Mucke, Geschäftsführender Vorstand von terre des hommes. »Unser Ziel war und ist es, auf die Notwendigkeit von Standards wie die Haager Konvention bei der Vermittlung von Auslandsadoptionen hinzuweisen und vor Auslandsadoptionen unter Umgehung dieser Standards zu warnen. Dies haben wir auf unserer Pressekonferenz zum Weltkindertag 2004 getan und werden dies zu Gunsten des Kindeswohls auch weiterhin tun.«
Das Anliegen von terre des hommes, im Zusammenhang mit diesem prominenten Adoptionsfall auf die Beachtung der anerkannten Verfahrensregeln für Auslandsadoptionen hinzuweisen, wird nach rechtlicher Prüfung durch die Einstweilige Verfügung nicht beeinträchtigt. Deshalb hat terre des hommes sich entschlossen, diesen Rechtsstreit zu beenden.
terre des hommes hat bis 1994 fast 3.000 Auslandsadoptionen vermittelt und fördert heute zahlreiche Projekte für verlassene Kinder in ihren Herkunftsländern.
(Pressemitteilung 24.0.04) (nicht signierter Beitrag von Soziallotse (Diskussion | Beiträge) 12:32, 24. Sep. 2004 (CEST))
Adoption des Partners anstatt einer Eheschließung
Dieser Abschnitt bedarf noch der Überarbeitung, habe ihn gerade erst eingefügt. Gruß --Marietta 18:02, 26. Jan 2006 (CET)
Stiefkindadoption mit vorausgegangener Volladoption
Ein mit mir befreundetes Schwules Paar recherchiert im Moment, ob (da Volladoption mit beiden Partnern verboten ist) man nach einer geglückten Volladoption durch einen Partner, der andere eine Stiefkindadoption beantragen kann und somit eine ganzheitliche Familie gebildet wird. Ist das möglich? Währe interessant, wenn man das mal herausfinden kann und dann hier einstellt
--crazyforce 14:44, 3. Jan 2006 (CET)
Anmerkung
Ich finde den Punkt "Auslandsadoption" unangemessen für Wikipedia: Da findet jemand EfK toll und läßt dies auch deutlich durchscheinen.
Vielleicht hat ja jemand Zeit, diesen Absatz neutral zu formulieren?! --baergt 14:44, 3. Jan 2006 (CET)
- ich finde die Werbung fuer EfK auch etwas uebertrieben platziert. Kann man den Artikel nicht etwas anders formulieren? Es gibt ja neben EfK auch andere Organisationen. Santoki 10:58, 22. Mai 2006 (CEST)
Sinnzusammenhang?
Aus Sicht der meisten Adoptionsvermittler und der Fachkräfte, die mit Adoptierten arbeiten, ist der offene Umgang der Adoptiveltern mit der Tatsache der Adoption ihres Kindes gegenüber diesem sehr wichtig für die Selbstvertrauensentwicklung des Kindes und heute selbstverständlich. Die Aufklärung des Kindes hat mit der Inkognito-Adoption nichts zu tun. Irgendwie ist der Sinnzusammenhang zwischen diesen beiden Sätzen nicht ganz klar ersichtlich. Ist die Aufklärung des Kindes im zusammenhang mit der Religion gemeint? oder im Zusammenhang mit der Religionß oder ist gar vielleicht eine gnaz andere Form der Aufklärung vonnöten? Leider entzieht sich mir hier mal wieder etwas der allgemeinen Kenntnis. Auch für mich wäre eine Aufklärung vonnöten. *schmunzel* --Keigauna 20:37, 20. Jan 2006 (CET)
Die Aufklärung bezieht sich bei Adoptivkindern hier auf die Information über deren eigene Herkunft, die thematisch und zeitlich eng mit der sexuellen Aufklärung zusammenhängt. Früher wurden Adoptivkinder oft im Unklaren über ihre Herkunft gelassen, oft auch aus falsch verstandenem Schutz. Heute ist klar, dass nur die offene Information- also Aufklärung über die Herkunft - das Vertrauensverhältnis zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind intakt bestehen lässt. Quelle: Kurs Adoption, eigene Erfahrung, Adoptionsliteratur
Verwandtenadoptionen
Ich habe gehört, wenn die Eltern eines oder mehrerer Kinder sterben, Verwandte die Kinder leichter als normal Adoptieren können.
(Weil z.B. Altersgrenzen nicht so streng gelten um die Adoption durch die Großeltern oder bereits Volljährige Geschwister zu ermöglichen.)
Wenn das stimmt, kann dann eventuell jemand der sich damit auskennt etwas darüber in den Artikel einfügen. --Uwe W. 16:35, 4. Feb 2006 (CET)
Es stimmt, ist aber offiziell nicht so. Altersgrenzen werden nicht so streng genommen, das Leben der Annehmenden nicht so stark durchleuchtet. Es in den Artikel einzubringen ist recht schwierig, da es keine Vorschriften oder ähnliches dafür gibt...... Vielleicht findet ja jmd etwas im Internet? --CrazyForce 10:22, 27. Mär 2006 (CEST)
Ich habe einen Abschnitt über Verwantenadoptionen mit den von CrazyForce gegebenen Informationen in den Artikel eingefügt --Uwe W. 14:13, 13. Jul 2006 (CEST)
Hintergründe und Psychische Folgen
Im Artikel Adoptionen aus Korea sind recht allgemein gehaltene Abschnitte über die Beweggründe, ein Kind zur Adoption freizugeben und über die Problematik der Identitätsfindung des adoptierten Kindes, die sich aus der Adoption ergeben; diese Thematik fehlt in mMn in diesem Artikel, der sich doch sehr auf die verschiedenen rechtlichen Aspekte beschränkt - vielleicht könnte man da noch etwas zu einfügen (kenne mich leider nicht mit der THematik aus.) --feba 15:30, 28. Feb 2006 (CET)
Stiefkindadoption
Hallo,
bereits mehrfach habe ich den Hinweis einzustellen versucht, dass die Stiefkindadoption sehr viel stärker der Scheinehelichkeit denn einer richtigen Adoption ähnelt. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, weshalb sie nicht analog zur Ehelichkeitsanfechtung durch das später erwachsene Kind wieder aufgehoben werden kann. Auch die Scheinehelichkeit ist nicht illegal und (wenn wissentlich falsch durch Scheinvater anerkannt) einem Rechtsakt gleichzusetzen. Trotzdem wird dem scheinehelichen Kind sein Recht nicht verweigert.
Eine allgemeine Kritik vermisse ich beim Hinweis auf das reformierte Adoptionsrecht von 1976. Die angeblich so breite Zustimmung erfolgte größtenteils aus Unkenntnis, was es mit der behaupteten "völligen Gleichstellung" auf sich hat. Kein ehrlicher Mensch hätte sich träumen lassen, dass dies in Wahrheit nur einen Vorwand darstellte, um eine spätere Aufhebung durch das misshandelte Stiefkind zu verhindern. Die Akzeptanz des Kindes in der neuen Familie sowie ggfs. seine Aufklärung über die anderweitige Herkunft liegen weiterhin in der Willkür der Adoptiveltern.
Leider wurden meine Einfügungen immer wieder gelöscht. Kurzzeitig war sogar der ganze Artikel verschwunden. Ich kann mich nur wundern. Herrscht hier Zensur?
Gruß
Harald nicht signierter Beitrag stammt von 80.141.201.49, nachgetragen von --Wangen 16:17, 5. Nov. 2006 (CET)
Harald, deine Änderungen wurden rückgängig gemacht, weil sie nicht Fakten darstellen, sondern diese kommentieren. Der ganze Artikel war kurzzeitig weg, weil eine IP dies gelöscht hat. Auch hier herrschen bestimmte Kriterien, die du [hier] nachlesen kannst. Grüße --Wangen 16:17, 5. Nov. 2006 (CET)
Neutral ist für mich selbstverständlich, da sich dies hier ja als Online-Enzyklopädie mit dementsprechender Verantwortung versteht. Behauptungen allerdings, die a) ein unter falschen Vorspiegelungen erschlichenes Einverständnis als Beweis für die Richtigkeit eines Rechtssystems nehmen und b) wichtige logische Ungereimtheiten (Vergleich von Stiefkindadoption und Scheinehelichkeit) außer Acht lassen, würde ich nicht eben als neutral bezeichnen. Sehr tendenziös und suggestiv ist hingegen die Behauptung, dass das frühere Adoptionssystem sich überlebt habe. Wieso dürfen die Autoren also Dinge, die mir nicht zugestanden werden? Mein berechtigter Hinweis auf die frappante Ähnlichkeit der Stiefkindadoption mit Scheinehelichkeit sollte außerdem nicht als Kommentar, sondern als überprüfbare und damit feststehende Tatsache angesehen werden. nicht signierter Beitrag stammt von 80.141.229.23, nachgetragen von --Wangen 17:33, 5. Nov. 2006 (CET)
Meine Tipps hierzu:
- Signiere deine Beiträge, das ist hier so üblich
- Mache dich mit WP vertraut, die permanente Unterlassung des Signierens spricht hier nicht für viel Übung
- Ob dir Gesetze gefallen oder nicht, ob dir die damaligen Begründungen im Bundestag gefallen oder nicht, diese stellen Fakten im Sinne des Lemma dar
- Wenn du mit deiner Kritik nicht alleine bist, finden sich sicher unabhängige Quellen zur Kritik an diesem Gesetz. Vielleicht kann man diese entsprechend ins Lemma einarbeiten, wenn es Sinn macht (weiß ich aber nicht, wie dies im Einzelfall aufgenommen wird. Wenn es nur eine Einzelmeinungist, mag diese vielleicht richtig sein, hat hier aber nichts zu suchen.
- Führe die Diskussion zum Thema hier auf der Diskussionsseite, wenn du merkst, dass andere mit deinen Änderungen nicht einverstanden sind. Ein Edit-War führt nicht weiter.
- Diese Diskussion ging nur darum, warum deine Edits wieder revertet wurden. Fange für den inhaltlichen Diskurs einen neuen Abschnitt an. Viel Glück bei der sachlcihen Arbeit wünscht --Wangen 17:33, 5. Nov. 2006 (CET)
- Hallo Harald, bitte erläutere uns doch an Hand von Quellen,
- wieso eine Stiefkindadoption hinsichtlich der Aufhebung anders behandelt wird wie eine Nicht-Stiefkind-Adoption und
- wo belegt wird, „dass dies [die Gesetzesinitiative] in Wahrheit nur einen Vorwand darstellte, um eine spätere Aufhebung durch das misshandelte Stiefkind zu verhindern“
- beides ist mir aus deinen Ausführungen nicht klar geworden. --NB > ?! > +/- 18:15, 5. Nov. 2006 (CET)
Unaufhebbarkeit einer Volladoption (beim mittlerweile erwachsenen Kind) in Deutschland
Es besteht in Deutschland eine krasse Ungleichbehandlung zwischen Adoption und Scheinehelichkeit. Das ergibt sich am deutlichsten aus der Konstellation der Stiefkindadoption, die mit der familiären Situation eines scheinehelichen Kindes praktisch identisch ist.
Weshalb kann dennoch ein ehelicher Status durch das mittlerweile erwachsene Kind angefochten werden (Quelle: § 1600 Abs. 1, Punkt 4 BGB und §1600 b Abs. 3-6 BGB), wenn er nicht durch Adoption begründet wurde? Die bloße Nichterzeugerschaft der bisher als Vater geltenden Person kann hierfür kaum als Erklärung hinhalten, da sie im rechtlichen Sinne keine Rolle spielt (Quelle: Wikipedia-Artikel zu Personenstandsfälschung, Stichwort "Falsches Anerkenntis der Vaterschaft") und das Kind während seiner Minderjährigkeit dem leiblichen Kind völlig gleichgestellt ist.
Überhaupt wäre jedes mögliche Argument gegen die Aufhebbarkeit einer Adoption genauso auf die Situation bei Ehelichkeitsanfechtung anwendbar, wovon der Gesetzgeber aber keine Notiz nimmt. Die Gesetzeslage zum Thema Aufhebung einer Adoption siehe § 1759 BGB.
In den allermeisten Ländern der Welt (im Augenblick keine bestimmte Quelle, aber sicherlich leich nachprüfbar) wird mittlerweile die Volladoption praktiziert und ist dennoch diese – mit Deutschland als großer Ausnahme - nach Eintritt des Adoptierten in die Volljährigkeit zumindest befristet wieder aufhebbar. So beispielsweise in der niederländischen Gesetzgebung (artikel 231 van het burgerlijke wetboek). Dort kann jeder Adoptierte zwischen dem vollendeten 20. und 23. Lebensjahr – auch ohne Vorliegen besonderer Gründe – seine Adoption für die Zukunft wirkend rückgängig machen.
Harald
- Es geht also nicht um eine 'Ungleichbehandlung' zwischen verschiedenen Adoptionsarten, sondern um unterschiedliche Rahmenbedingungen zwischen einer bestimmten Adoptionsform und einem anderen Rechtskonstrukt?! Dies kann nun mal kaum Thema eines WP-Artikels zur Adoption sein, denn die WP bildet als Enzyklopädie Wissen ab und ist keine Kritikplattform. Gäbe es relevante Kritik, könnte sicher darüber berichtet werden, aber so dürfte die breite Öffentlichkeit gegen eine Aufweichung familiärer Bindungen sein (denn anders herum könnte man auch argumentieren, warum adoptierte Kinder gegenüber leiblichen Kindern besser gestellt werden, da diese sich auch nicht von negativen Eltern abkoppeln können...) - auch wenn dies in Einzelfällen sicherlich eine Ungerechtigkeit sein kann. Dies ist aber ein politisches Anliegen... --NB > ?! > +/- 12:25, 6. Nov. 2006 (CET)
Sehr geehrte/r NB,
eben das ist die Antwort, die man allgemein erhält. Bevor man aber so einen haarsträubenden Unsinn aus irgendwelchen Gesetzeskomentaren abschreibt, sollte man erst einmal nachdenken. Entschuldigung bitte, aber das musste jetzt gesagt werden. Mit der Thematik befasse ich mich seit zwanzig Jahren und traue mir durchaus zu, tieferen Einblick zu haben als so mancher selbsternannte Experte.
Gerade die Möglichkeit einer Ehelichkeitsanfechtung beweist doch, dass die Behauptung vom juristischen Standpunkt so nicht stimmt, leibliche Kinder könnten sich von ihren "negativen" Eltern nicht trennen. Außerdem stellt sich die Frage, wie man tatsächliche leibliche Verwandtschaft "aufheben" kann, da sie ja kein Rechtskonstrukt, sondern - eben abgesehen von der Scheinehelichkeit - eine Tatsache und kein staatliches Oktroy ist. Darüber hinaus ist und bleibt es immer ein Unterschied, ob man von den eigenen oder fremden Eltern misshandelt wurde.
Des Weiteren kennt - wie bereits erwähnt - kaum ein Land der Welt (außer eben im heutigen Deutschland und den Ostblockländern bis zur Wende) eine solch restriktive Gesetzgebung. Folglich interpretieren auch die meisten Juristen der Welt die "Gleichstellung" nicht in der entstellenden Weise, wie sie hier praktiziert wird. Abgesehen davon, dass das bestehende deutsche Adoptionsrecht klar gegen die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte verstößt, stellt es einen inhaltlichen Unsinn dar. Als Kind kann ein Adoptierter sich in eigener Sache nicht wehren, weil er eben minderjährig ist und andere "für" ihn sprechen; als Erwachsener erleidet er dasselbe, nur mit genau der gegenteiligen Begründung. Kafka lässt grüßen.
Und noch etwas zur negativen Kritik: Aus welchem Grund darf hier denn negative Kritik am alten Adoptionsrecht ("sich ... überlebt hatte" und dergleichen linkslastige Terminologie) geübt werden, nicht aber an aktuellen und weit größeren Missständen im bestehenden Recht? Die Stiefkindadoption ist eine Pervertierung des Adoptionsrechtes und gehört abgeschafft, da sie im Verständnis des Kindeswohls keinen Sinn ergibt. Überhaupt kann es für Adoptionen jeglicher Art nicht von Vorteil sein, wenn ein bereits schief gegangenes Annahmeverhältnis juristisch intensiviert statt aufgehoben wird. Die tatsächliche Akzeptanz eines Kindes in der Familie lässt sich schließlich nicht befehlen.
Die positive Kritik (dessen Quellen????????) des Artikels an der seinerzeitigen Reform wegen der angeblich "geringen Strittigkeit" ist hochspekulativ, da höchstens - infolge mangelnder Aufklärung bzgl. der tatsächlichen Bedeutung von "Gleichbehandlung" - rechtzeitige Aufschreie ausblieben. Außerdem muss man ja die verheerenden Konsequenzen aus heutiger Sicht sehen - nicht den weltfremden Unsinn, den ein paar durchgeknallte Utopisten sich damals zurechtgeschustert hatten.
Mein Anliegen mag in Teilen politisch anmuten, obgleich ich es eher als wahrheitsgetreue juristische Analyse verstehe. Aber immerhin waren es doch Politiker, die uns (damals wehrlose Würmchen) das im Namen des Kindeswohls angetan haben und uns nicht einmal unsere Identität zurückgewähren. Komisch, dass es die Aufschreie immer gibt, wenn leibliche Kinder misshandelt werden (Fall Kevin usw.), aber niemals, wenn sie adoptiert sind. Adoption ist ja ein verordnetes Paradies.
Gruß
Harald
- Sorry, aber ich denke, die Diskussion bringt uns beide nicht weiter. Ich hatte oben nur zur WP ausgeführt, darüber hinausgehende Verallgemeinerungen sind nur von Dir interpretiert.
- Auch machen mir einige Passagen deiner Antwort den Eindruck, dass bestimmte Realitäten nicht gesehen werden:
- „Gerade die Möglichkeit einer Ehelichkeitsanfechtung beweist doch, dass die Behauptung vom juristischen Standpunkt so nicht stimmt, leibliche Kinder könnten sich von ihren "negativen" Eltern nicht trennen.“ - ist ja wohl ein Widerspruch in sich, da sich eben nur nicht-leibliche Beziehungen darüber auflösen lassen.
Hiermit bezog ich mich auf das Eltern-Kind-Verhältnis als JURISTISCHEM Tatbestand. Juristisch SIND Scheineheliche zunächst einmal leibliche Kinder. Die Möglichkeit der kindseitigen Anfechtung im Erwachsenenalter zeigt aber, dass biologische Tatsachen durchaus zum Tragen kommen können. Folglich muss eine Adoption von sich aus aufhebbar sein, da dort die anderweitige Abstammung quasi inherent ist.
- Außerdem wird ja zugegeben, dass nicht-leibliche Beziehungen in dem einen Fall aufhebbar sind, in dem anderen hingegen seltsamerweise nicht. Eine (plausible) Begründung für diese Ungleichbehandlung bleibt aus.
- „Darüber hinaus ist und bleibt es immer ein Unterschied, ob man von den eigenen oder fremden Eltern misshandelt wurde.“ - das stimmt sicher, nur in deiner Interpretation? Mir steht da durchaus der Gedanke vor dem geistigen Auge, dass ein Kind eine Misshandlung durch die eigenen Eltern sogar als schlimmer wahrnehmen kann, da es sich nicht von diesen distanzieren (und die Fiktion eigener es liebender Eltern aufrecht erhalten) kann ...
- etc. pp.
- Ich stimme Dir sicher zu, dass eine Änderung der Situation aus deiner Sicht zu befürworten wäre - würdest Du auch eine Adoptionsretoure für die Eltern fordern, die von der Entwicklung der Kinder enttäuscht sind? Schließlich wurden ja schon Adoptiveltern von ihren ans elterliche Vermögen strebenden Adoptivkindern ermordet, ohne dass die Eltern im Vorfeld die Adoption -aus genau den gleichen Gründen- aufheben konnten.
- So hat jedes Ding zwei Seiten und -egal wie wir darüber denken- die WP-Regeln dürften sich für uns beide nicht ändern... --NB > ?! > +/- 20:30, 6. Nov. 2006 (CET)
Also wenn Du wirklich glaubst, dass diese Argumente mir neu wären ...
Zunächst einmal IST man mit seinen leiblichen Eltern nun einmal blutsverwandt, ob es einem gefällt oder nicht. Deshalb etwa kann man als leibliches Kind auch keine Identitätsprobleme wie Scheineheliche oder Adoptierte entwickeln, vor allem wenn letztere nur deshalb geschlagen, beschimpft und verstümmelt wurden, WEIL sie eben nicht das leibliche Kind sind - auch wenn sie letzeres - wie ich - jahrzehntelang nicht einmal gewusst haben. Sodann lässt Du unberücksichtigt, dass das Kind gegenüber dem/den Adoptivelter/n klar in der schwächeren Position ist. Die Ado-Eltern haben - anders als das bei jeder Entscheidung übergangene Kind - eine eigenverantwortliche Entscheidung getroffen, zu der sie auch stehen müssen. Das Rechtsverhältnis ist insofern nicht symmetrisch.
- „Schließlich wurden ja schon Adoptiveltern von ihren ans elterliche Vermögen strebenden Adoptivkindern ermordet, ohne dass die Eltern im Vorfeld die Adoption -aus genau den gleichen Gründen- aufheben konnten.“
Diese Logik ist bezeichnend für das Gesamtniveau hier. Könnte das nicht auch daran gelegen haben, dass sie ihre Ermordung kaum anzeigen konnten, solange sie noch lebten?
- „So hat jedes Ding zwei Seiten und -egal wie wir darüber denken- “
Wie gesagt: Ich befasse mich seit fast zwanzig Jahren mit dem Thema und kenne sicherlich JEDEN Aspekt, so dass ich dbzgl. Belehrungen nicht bedarf.
- „die WP-Regeln dürften sich für uns beide nicht ändern...“
1) Wer behauptet das denn? 2) Weshalb haltet Ihr Euch selber nicht dran?
(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.141.216.171 (Diskussion • Beiträge) )
Das Zustandekommen von Elternschaft durch die Geburt eines Kindes - leibliche Elternschaft – ist unvergleichbar mit dem Zustandekommen von Elternschaft durch Adoption.
Ein Rechtsakt, welcher einen Menschen zum Rechtsobjekt hat – den minderjährigen Adoptierten - muss durch einen anderen Rechtsakt aufhebbar sein. Leibliche Elternschaft ist nicht aufhebbar, da biologisch und nicht juristisch begründet.
Regina Brigitte
www.adoptions-forum.com
- Welch ein ideologischer Unsinn - ich bedauere jeden, der an ihn glaubt. Die Fakten sind aber, dass die Elternschaft primär sozial angelegt ist - sonst würden die Eltern, deren Kind auf der Säuglingsstation vertauscht wurde, ja mangels biologischer Urheberschaft an diesem Kind keine Eltern sein, auch wenn dies allen unbekannt ist (ich erinnere mich an einen Fall in Frankfurt(?), wo sich nach 10 Jahren herausstellte, dass zwei Kinder auf der Säuglingsstation vertauscht wurden. Die 'Nicht-Eltern' entschieden sich, die Kinder vertauscht zu behalten, da es 'ihre' Kinder waren - dies zur 'Unvergleichbarkeit' der biologischen Elternschaft...). Und jeder Vergewaltiger (Ex-Jugoslawien wie auch viele andere Krisengebiete lassen grüßen) wäre nach obigem Postulat 'Vater', ohne je 'sein Kind' gesehen zu haben - von den gehörnten (Ehe-)Männern mal ganz abgesehen. Die einzige biologisch hinreichende Verbindung zum Kind hat die Mutter, weshalb es ja früher auch aus diesem Grund unterschiedliche Bezeichnungen für die Muttergeschwister (z.B. Muhme, Oheim - Blutsverwandschaft gesichert) und Vatergeschwister (Tante, Onkel - Blutsverwandschaft nur vermutet) gab.. --NB > ?! > +/- 16:24, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Mit solchen Kommentaren disqualifizierst Du Dich selbst, da Du Dir anmaßt, es besser zu wissen, als jeder Betroffene. Und tatsächlich sind Leute mit einem vertauschten Kind weder biologisch noch rechtlich die Eltern des bei ihnen lebenden Kindes. Das räumliche Behalten des Kindes ändert nichts daran. Außerdem hast Du anscheinend mein Beispiel mit der Anfechtbarkeit der Scheinehelichkeit übersehen.
- Auch Adoption ist mit leiblicher Elternschaft nicht vergleichbar - zumindest nicht bis in die letzte Konsequenz hin. Wer das Gegenteil behauptet, derjenige redet ideologischen Unsinn. Das mit den "Vergewaltigern" ist ja wohl eine Unverschämtheit. Dein vermeintliches Wissen über frühere Verwandtschaftsbeziehungen kannst Du getrost wegwerfen. Unterscheidungen zwischen Mutter- und Vaterseite gibt es z.B. in Skandinavien, während sie hier nie üblich waren. Onkel und Tante sind französische Lehnwörter, die irgendwann einfach die alten deutschen (mit völlig gleicher Bedeutung) verdrängt haben.
- Ansonsten: Weshalb sollte wohl jemand seine Adoption oder Ehelichkeit anfechten wollen, wenn der bisherige juristische Vater diese Bezeichnung sozial verdient hätte? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Harald4244 (Diskussion • Beiträge) --NB > ?! > +/- 23:33, 27. Mai 2007 (CEST))
- zur besseren Diskussion habe ich meine Absätze im Nachhinein nummeriert und die in meinen Beitrag zwischengeschobenen Antworten ebenfalls nummeriert am Ende zusammengefasst --NB > ?! > +/- 13:17, 28. Mai 2007 (CEST)
- Es ist immer ein Problem, wenn jemand aus eigener -extremer?- Betroffenheit allgemeine Grundsätze aufstellt.
- Wieso gehst Du davon aus, ich wäre von diesem Themenkreis nicht betroffen?
- Ich werde Dir aber sicherlich nicht darin widersprechen, dass es Fälle gibt, in denen Adoptiveltern diesen Begriff nicht verdienen - dies trifft jedoch auch auf Fälle zu, wo der Begriff nicht mit „Adoptiv“ anfängt.
- Leider sind deine „Rechtsansichten“ kaum mit der Realität abzugleichen - in den ersten zehn Jahren waren die 'Eltern' natürlich die rechtlichen Eltern, da sie über alle entsprechenden Dokumente verfügten...
- Richtig ist, dass bei der Adoption die genetische Ähnlichkeit und die Zeugung/Geburt durch die aufziehenden Eltern fehlt (biologische Elternschaft) - was IMHO nie bestritten wurde. Nur ist beides keine Notwendigkeit für eine vollständige soziale Elternschaft...
- Und wieso ist das mit den Vergewaltigern eine Unverschämtheit? Es ist ein ganz konkretes Problem aus diesem Themenkreis - wenn es auch deine Argumentation ein wenig beschädigt....
- Im übrigen kannst Du deine -unbelegten- Unterstellungen getrost wegwerfen, da ich die entsprechenden WP-Artikel verlinkt habe - also mich gar nicht auf eigenes Wissen bezogen habe.
- Und vor allem: Warum sollte man eine allgemeine Definition an einem Extrem abgleichen? Wie bereits oben vermerkt, gibt es in allen menschlichen Gruppen -sowohl bei (Adoptions-)Eltern als auch bei (Adoptions-)Kindern Fälle, in denen in unterschiedlichem Umfang vom wünschenswerten Handeln abgewichen wurde. Somit also in jedem Fall Menschen, die Opfer wurden (was ich bedauere!), aber dies ist nach meiner Kenntnis -ich lasse mich mit Fakten auch vom Gegenteil überzeugen- eben nicht der Normalfall...
- Es ist immer ein Problem, wenn jemand aus eigener -extremer?- Betroffenheit allgemeine Grundsätze aufstellt.
- zu1) Welche Gründe außer extremer eigener Betroffenheit machen überhaupt das Thema "Aufhebung" interessant? Dass Du nicht selber als misshandeltes Adoptivkind oder ihres Kindes beraubte H-Mutter betroffen bist, ist offenkundig. Sofern Du überhaupt betroffen bist, bist Du glücklich adoptiert, hast selber Adoptivkinder oder bist H-Mutter eines glücklichen Adoptivkindes. Von diesen Fällen ist beim Thema Aufhebung aber nicht die Rede.
- zu 2) Das mag zutreffen. Trotzdem sind die Fälle nicht vergleichbar. Wenn der Misshandler nun einmal der leibliche Vater ist, dann bleibt er das auch ein Leben lang. Was also hätte man von einer Auflösung der rechtlichen Bande, und wie sollte diese überhaupt vonstatten gehen? Bei der Anfechtbarkeit von Scheinehelichkeit ist der Gesetzgeber wie gesagt äußerst großzügig. Letzteres wahrscheinlich weniger aus Rücksicht auf die seelische Gesundung des Kindes, als vielmehr, weil er selber hintergangen wurde. Aber wo er selber mitgemischt hat, da hat man sich zu fügen, oder man wird gebrochen.
- zu 3) Nein, das waren sie nur vermeintlich. Das drückt sich vor allem darin aus, dass es hier nur einer Feststellung der Vertauschung bedarf und die Berichtigung des Personenstandes auch rückwirkend gilt. Natürlich wäre nachträglich eine Überkreuzadoption im gegenseitigen Einverständnis denkbar. Das ist aber eine andere Geschichte. Kompliziert wird es erst dann, wenn z.B. eines der vertauschten Kinder mittlerweile akademische Würden erlangt hat, die ja recht feste mit dem Namen verbunden sind. Ist aber wieder eine andere Geschichte. Und es bleibt zu hoffen, dass so etwas nicht allzu oft vorkommt.
- zu 4) Hat auch keiner so behauptet. Aber zum Beispiel in meinem Fall kann ich meinem Stief/Adoptivvater ganz bestimmt auch die soziale Vaterschaft absprechen. Auch in Brigittes Fall - ich kenne sie von anderen Foren her - sind die Bande ihres Kindes zum Adoptivelternpaar wohl eher als schwach anzusehen.
- zu 5) Es beschädigt meine Argumentation in keiner Weise. Es ist und bleibt eine Unverschämtheit, dieses Thema hier einzubringen. Es geht hier um die (Nicht-)Aufhebbarkeit der Adoption, bei der es keine Rolle spielen sollte, wer oder was der leibliche Vater ist. Das Kind ist nun einmal da und hat ein Recht auf seine Identität. Es kann ihm unter Umständen schon sehr damit geholfen werden, dass auf seinen Wunsch hin durch Rechtsakt klargestellt wird, wer es NICHT ist, nämlich das Kind seiner Peiniger.
- zu 6) Unüberlegt? Das sagt wohl gerade der Richtige. Seltsam außerdem, dass Du mal andeutest, Betroffene(r) zu sein, und dann wieder einräumst, gar kein eigenes Wissen zur Sache zu haben.
- zu 7), 1. Satz: Darauf war ich bereits eingegangen. Aufhebbarkeit für Extremfälle würde reichen. Es geht niemandem ums Schlechtmachen von Adoption allgemein. Lediglich dürfte der Begriff der "Gleichstellung" nicht derart pervertiert werden.
- zu 7), 2. Satz: Wie gesagt: Das ist nicht das Thema.
- zum PS: Gestern hatte ich bei mir selber (weiter oben) etwas wegzukürzen versucht. Möglicherweise habe ich dabei versehentlich eine Leerung vorgenommen, weil ich mit Wiki-Diskussionsseiten nicht so vertraut bin.
- War in dem Fall so nicht beabsichtigt. Und der Text war ja anscheinend leicht wiederbeschaffbar. Dennoch finde ich, dass Du Deinen Beitrag etwas entschärfen solltest. Hat mit Objektivität nicht mehr sehr viel zu tun, auch wenn Du sie gerade Brigitte und mir gerne absprechen möchtest.
- (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Harald4244 (Diskussion • Beiträge) --NB > ?! > +/- 13:17, 28. Mai 2007 (CEST))
- Vorbemerkung: Ich hoffe, Du hast festgestellt, dass ich mit dem Themenkreis in gewissen Teilen, wenn auch nicht mit dem von Dir erlebten Extrem, vertraut bin und lediglich vermitteln möchte, dass die WP keine Plattform für politische Initiativen ist. In der Tat fehlt im Artikel ein Abschnitt zur Aufhebung einer Adoption...
- 1) Richtig ist, dass ich in dem Themenkreis nur relativ 'normale' Menschen kennengelernt habe, aus allen beteiligten Gruppen - und bisher keinen Unterschied zwischen den Empfindungen leibl. Kinder und adopt. Kinder feststellen konnte. Denn auch misshandelte leibl. Kinder flüchten sich ggfls. in die Vorstellung, dass sie als Kind vertauscht worden wären, denn leibl. Eltern könnten sowas ihren Kindern doch nicht antun...
- 2) ich verstehe die Gründe für deine Interpretation; jedoch halte ich sie aus einer anderen Warte nicht für stichhaltig. Denn bei einer Scheinehelichkeit wird ja nicht über die primäre Abstammung (Zuordnung zur Mutter)
- Augenblick mal! Bei einer Stiefkindadoption bleibt die mütterliche Linie ja erhalten. Ist folglich ganz dieselbe Konstellation wie bei Scheinehelichkeit.
- entschieden, sondern eine Falschauskunft korrigiert. Bei einer Adoption wurde die primäre Abstammung verändert. Und da sollen -soweit ich die Begründungen kenne- die Regeln eben soweit wie möglich gleich gelten...
- 3) Kann es sein, dass Du dich da nicht ganz auskennst? Denn natürlich haben die Eltern während der Zeit regelmäßig dauerhaft gültige Rechtgeschäfte abgewickelt, etc. Und wenn es nie aufgefallen wäre, wären es dann nicht ein Leben lang 'eigene' Kinder und 'eigene' Eltern gewesen? Lies Dir dazu doch mal das Buch dazu...
- 4) Ich hege da keinen Zweifel, dies trifft aber eben genausogut auf leibl. Kinder zu - und die können sich auch nicht vor der Situation schützen. Es ist ein wohl unauflösbares Problem, sowohl eine 'Normalität' für adoptierte Kinder dahingehend zu wünschen, dass sie wie andere Kinder von weiteren psychischen Belastungen aufwachsen (was theoretisch bei einer nachgeburtlichen Totaladoption gegeben wäre, sofern alle schweigen), als auch eine für die Seele wünschenswerte vollkommene Offenheit herzustellen, bei der aber zur emotionalen Gesundheit trotzdem eine klare familiäre Zuordnung erhalten bleibt.
- 5) Man muss auch über unangenehme Fallgestaltungen sprechen können, ohne angegriffen zu werden. Im übrigen war mein Beispiel auf den darüberstehenden Beitrag gemünzt, in dem festgehalten wurde: „Das Zustandekommen von Elternschaft durch die Geburt eines Kindes - leibliche Elternschaft – ist unvergleichbar mit dem Zustandekommen von Elternschaft durch Adoption.“ - und da habe ich -IMHO berechtigt- den Begriff 'Vater' nun mal an einem anderen Extrem hinterfragt...
- 6) Das 'unüberlegt' war lediglich eine Wiederholung der Attitüde deines eigenen Beitrags vorher, als Du mit einer Behauptung verlinkte Fakten abtun wolltest - und wa hat mein Wissen über alte Begrifflichkeiten mit meinen Erfahrungen in der Jugendarbeit zu tun? Leider fehlt eine inhaltliche Antwort auf meinen Ursprungsbeitrag...
- 7) Und was ist mit den Extremfällen bei leibl. Kindern, die sich wünschten, adoptiert/vertauscht/etc.. worden zu sein? Wobei ich nichts dagegen hätte, wenn die Rechtslage sich ändern würde - aber hier ist nun mal nicht das Forum dafür (siehe dein Eingangsposting, worauf ich bereits so geantwortet hatte)
- Zum PS: es gab 3 Edits: zuerst die Löschung meines Beitrags, eine halbe Stunde später die Änderung deines Beitrags und -nachdem ich deine Edits revertiert hatte- nach 9 Minuten eine erneute Löschung meines Beitrags. Nachdem auch diese von einem anderen Benutzer revertiert wurde, kam dein obiger Diss-Beitrag - was ist an einer derartigen belegbaren Verlaufsschilderung scharf oder nicht objektiv?
- --NB > ?! > +/- 12:54, 29. Mai 2007 (CEST)
Zur Vorbemerkung
Ich wollte nur darauf hinaus, dass Eure Begeisterung im Teil über die Reform des Adoptionsrechtes 1976 auch nicht eben sachlich ist. Zumal man heute überdeutlich sieht, dass sich das neue System in entscheidenden Teilen nicht bewährt hat. Mit politischer Initiative hat das nichts zu tun. Wenn im Wiki-Artikel über Jesus steht, dass er der Heiland und Sohn Gottes ist, dann darf ich mir ja wohl den Hinweis erlauben, dass dies nur die Meinung gläubiger Christen ist.
Zu 1)
Dieses Gefühl kenne ich durchaus, da ich über die Adoption viele Jahre lang nicht informiert wurde und neben der Annahme einer Scheinehelichkeit auch durchaus eine Vertauschung im Krankenhaus für möglich hielt. Nachdem ich von der Adoption erfuhr, wurde mir allerdings schlagartig vieles klar.
Zu 2)
Das Argument über den formaljuristischen Definitionunterschied zwischen Scheinehelichkeit und Stiefkinddoption ist mir bekannt. In jedem Fall trifft das Hauptargument des Gesetzgebers bzw. der Gerichte, dass andere ihren Vätern auch nicht die Verwandtschaft kündigen könnten, in dieser Allgemeinheit nicht zu. Würde es sich nämlich so verhalten, wie Du es darstellst, dann dürfte es auch nicht der freien Entscheidung des Scheinehelichen obliegen, ob er in der Pseudo-Verwandtschaft verbleiben möchte oder nicht.
Zu 3)
Im Gegenteil. Mit der Materie kenne ich mich bestens aus. Prinzipiell ist kein Rechtsgeschäft gültig, das über ein vertauschtes Kind geschlossen wurde. Bei Entdeckung müsste ja erst einmal entwirrt werden, wer denn jeweils gemeint war. In dem "Buch dazu" kann auch jede Menge Unsinn stehen.
Zu 4)
Biologische Eltern sind eben Eltern in erster Linie. Das ist mit Adoption als Kunstverwandtschaft (und den dieser gleichzeitig zugesprochenen höheren Ansprüchen) nicht zu vergleichen. Wer da argumentiert, er sei von seinen Eltern auch geschlagen worden und könne diesen gleichfalls nicht die Verwandtschaft kündigen, der versteht einfach nicht, worum es geht. Muss (und kann) er wohl auch gar nicht. Lediglich darf mir der Betreffende diese seine Heilslehre nicht aufdrängen, denn sie ist nur seine private Meinung. Und eine Privatmeinung als Gesetz, das darf einfach nicht sein.
Zu 5)
Die Feststellung, dass leibliche Elternschaft unvergleichbar mit Elternschaft durch Adoption ist, kann ich nur unterstreichen. Die anderslautenden, aber empirisch durchweg unbestätigten bis widerlegten Aussagen der Pseudowissenschaften der Siebziger Jahre sind für mich keine Maxime. Menschen sind keine Versuchstiere.
Zu 6)
Die Retourkutsche hinsichtlich "unüberlegt" kannst Du Dir getrost sparen. Meine "Behauptung" beruht auf jahrelangen Erfahrungen als misshandeltes Adoptivkind und einer unglaublich rüden Behandlung durch spätere Gerichte, wo ich in Freisler-Manier niedergeschrien wurde und mir Aggressionen gegen den Staat angelastet wurden, weil ich die Sache nun einmal so sehe, wie sie ist. Woher beziehst Du denn Dein (vermeintliches) Wissen? Außer unklaren Andeutungen über irgendetwas mit Jugendarbeit (also als potentieller Täter) hast Du Deine Beziehung zum Thema bislang nicht offenbart.
Zu 7)
In diesem Fall hilft nichts weiter als eine psychiatrische Behandlung, da wohl jedem halbwegs vernünftigen Menschen klar ist, dass man sich nicht in rückwärtige Zeiträume adoptieren oder vertauschen lassen kann. Mein Problem hingegen wäre sehr einfach durch geringfügige gesetzliche Änderungen lösbar. Was das mit dem "Forum" angeht, so habe ich nochmals in meiner Antwort auf Deine Vorbemerkung darauf hingewiesen, dass der Artikel zum Thema '76er Reform nicht objektiv ist. Wäre einfach eine kleine Änderung am Text vorgenommen worden, hätten wir uns den ganzen Hickhack sparen können.
Zum PS:
Ich habe genau einmal editiert, und gemeint war lediglich ein missverständliches Wort von mir selber. Mit dem vorherigen und den späteren Edits hatte ich dann wohl nichts zu tun. Wenn Du anderer Meinung bist, dann frag doch vorher nicht. Von mir aus aber kannst Du gerne alles zum Thema Aufhebbarkeit hier entfernen. Das Thema wurde zerstört.
"Was ist an einer derartigen belegbaren Verlaufsschilderung scharf oder nicht objektiv?" Diese Verlaufsschilderung ist zum einen irreführend, da mir Absichten unterstellend. Zum anderen bezog ich mich auf den Inhalt Deiner Äußerungen allgemein. Wenn Du mit Deinem überholten Wissen der Siebziger Jahre anderen Ideologie vorwirfst, ist der Fall ja wohl klar. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Harald4244 (Diskussion • Beiträge) --NB > ?! > +/- 21:29, 30. Mai 2007 (CEST))
- Vielleicht darf ich aus der distanzierten Warte aus sagen, dass deine Betroffenheit sicherlich nachvollziehbar ist - aber deine Sicht auf den Themenbereich deswegen nicht unbedingt neutral ist (was Du vielleicht selber zugeben kannst). Ich kann deine Sicht nachvollziehen und hätte auch selber nichts dagegen, wenn die Rechtslage sich nach deinem Wunsch ändern würde. Aber ich kann auch die Gefahren einer solchen Regelung sehen, so dass ich auch die Intentionen des Gesetzgebers nachvollziehen kann. Und die von Dir wahrgenommenen 'Begeisterung' zur '76er-Änderung kann ich auch nicht wahrnehmen - es sei denn, man blendet den vorherigen Zustand (primär anonyme Adoptionen) aus!? Wie gesagt, vielleicht bringt die nächste Reform ja die Lösung für dich. Aber ich habe meine Zweifel, dass Du irgendetwas als Lösung ansehen kannst - wenn Du in jedem Mitwirkendem der Jugendarbeit reflexhaft einen 'Täter' siehst...
- Und ich kann in der ganzen Diskussion keinen Änderungsvorschlag von Dir finden, über den wir uns hätten unterhalten können... --NB > ?! > +/- 21:29, 30. Mai 2007 (CEST)
Also, einen Vorschlag hätte ich schon. Und zwar, dass Adoptionen im Erwachsenenalter unter gewissen Voraussetzungen befristet durch den Angenommenen einseitig aufhebbar sein sollen. Und zwar sollten diese Voraussetzungen mit denen für eine Ehelichkeitsanfechtung vergleichbar sein. Natürlich mit dem Unterschied, dass die Adoptionsaufhebung im Gegensatz zur Ehelichkeitsanfechtung nur für die Zukunft gilt. Natürlich sollte auch eine Übergangsregelung für Altfälle wie meinen in der Änderung enthalten sein.
- Missverständnis? Ich meinte einen Vorschlag für den Artikel, denn dies ist die Diskussionsseite zum Artikel. Und in einen Enzyklopädie-Artikel (denn die WP ist eine Enzyklopädie) gehört nur bekanntes Wissen, keine privaten Vorschläge zur Veränderung von irgendwas (bestenfalls kann über solche Vorschläge berichtet werden, wenn sie in der Öffentlichkeit debattiert werden)... --NB > ?! > +/- 19:28, 31. Mai 2007 (CEST)
- In dem Artikel steht: "Mit dem Reformgesetz von 1976, das erheblich weniger strittig war als die sonstigen familienrechtlichen Änderungen dieser Jahre, ergaben sich große Änderungen. Die geringe Strittigkeit in der Öffentlichkeit (einschl. der Kirchen) zeigte an, dass sich die frühere Grundkonzeption des Gesetzgebers überlebt hatte."
- Leider weiß ich nicht, wie ich den gedanklichen Unsinn dieser Passage aufzeigen soll, ohne auf die furchtbaren Folgen der Rechtsänderung aufmerksam zu machen. Und woher will ausgerechnet die Kirche wissen, was gut für die Kinder ist? Abgesehen davon: Die gesamte obige Aussage im Artikel verstößt gegen wissenschaftliche Grundsätze, da sie nicht falsifizierbar ist. Es sind hier nicht einmal Quellen angegeben, die diese angebliche Einhelligkeit überhaupt bestätigen. Das Ganze ist mithin eine Nullaussage und Floskel, die besonders gerne (völlig kontextfremd) bei Aufhebungsprozessen ausgespuckt wird.
- Da Adoptierte naturgemäß eine Minderheit darstellen, haben sie kaum Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Die Foren erbringen nichts, die Gerichte blocken ab - wie also soll man ohne Hinweis auf die Blauäugigkeit des Gesetzgebers in einer Enzyklopädie je darauf aufmerksam machen? Die gedanklichen Defizite sind offenkundig, auch wenn man sie offiziell nicht gerne wahrhat. Woher soll eigentlich die öffentliche Diskussion kommen, wenn keiner die Probleme kennt? Das würde für mich bedeuten, auf den Sankt Nimmerleinstag zu warten.
- Meine gesetzlichen Vorschläge waren gut gemeint; und es gäbe bestimmt einen Weg, sie sinnvoll und objektiv in den Artikel einzubauen. Aber wenn Du nicht willst, dann lass es halt.
- Ich bedaure es, dass Du den Sinn der Passage offensichtlich nicht entnehmen kannst - heißt es doch nichts anderes, dass es von dem früheren Zustand ein gutes Stück in deine Wunschrichtung ging...
- Ansonsten ist es nicht in mein Ermessen gestellt, die Ziele der WP zu definieren - auch wenn ich versuche, sie Dir näher zu bringen. Also werde ich auch diesen deinen (unberechtigten) Angriff geduldig wegstecken müssen. Die WP ist kein Protestforum, für niemanden...
- Konstruktiv wäre IMHO gewesen, einen Abschnitt zu nahezu vollständigen Unaufhebbarkeit vorzuschlagen, in dem dann auf die möglichen Fallgestaltungen ebenso hingewiesen würde wie auf andere Verfahrensweisen im Ausland... --NB > ?! > +/- 21:57, 31. Mai 2007 (CEST)
- Das reformierte Adoptionsrecht stellte Adoptivkinder angeblich besser. Das Gegenteil ist aber der Fall. Da Adoption überhaupt eine nicht mehr zeitgemäße Einrichtung ist, liegt es mir allerdings fern, das alte System zu verteidigen. Lediglich bin ich durch die Reform vom Regen in die Traufe gekommen. Und ja, der Sinn einer solchen Regelung (und damit auch der strittigen Passage im Artikel) erschließt sich mir tatsächlich nicht.
- Das mit den WP-Zielen ist eine leere Worthülse, weil Du uns (Brigitte und mich) bewusst provoziert hast. Wenn Du Dir meinen Ersteintrag ansiehst, wirst Du erkennen, dass ich dort noch vollkommen objektiv war und nur auf die unkritische Übernahme der Offizialversion in der Aussage hingewiesen hatte. Und ich habe auch sachlich erklärt, woher ich meine Erfahrungen habe. Wer allein darin einen (dann auch noch unberechtigten) Angriff sieht, der will einfach nicht verstehen.
- Wahrscheinlich weißt Du sehr gut, dass ich genau so einen Vorschlag (gerade in Sachen Vergleich mit dem Ausland) gemacht hatte, weil es nämlich kaum ein anderes Land mit einem derart unsinnig restriktiven Adoptionsrecht gibt. Er wurde lediglich fast umgehend und spurlos gelöscht.
- Sorry, aber unserer Vorstellung von 'belegt' und 'sachlich' scheinen in der Tat unvereinbar.
- Zeige doch beispielsweise mal auf, wo die damaligen Neuerungen die Kinder gegenüber den früheren gestellt schlechter haben.
- Ich kann mich auch nicht erinnern, euch als 'Täter' o.ä. bezeichnet zu haben, so dass ich die Provokation eher anders wahrnehme - ganz im Gegenteil nehme ich mir (im Gegensatz zu anderen Benutzern) viel Zeit für euch ...
- Zu deinen o.a. Vorschlägen: Meinst Du damit die seinerzeit revertierten Edits:
- „Erkennbar handelt es sich bei der Stiefkindadoption weniger um eine tatsächliche Adoption denn um eine Sonderform der Scheinehelichkeit. Aus diesem Grunde bleibt unverständlich, weshalb sie nicht analog zur Ehelichkeitsanfechtung durch das später erwachsene Kind wieder aufgehoben werden kann.“
- und
- „Hierbei übersieht man indes gerne, dass die öffentliche Zustimmung mehr auf Unkenntnis beruhte. Die postulierte "völlige Gleichstellung" hat sich in der Praxis als weitestgehend wertlos erwiesen, soweit sie beispielsweise die tatsächliche Akzeptanz des Kindes in der Familie betrifft. Überhaupt ging es dem seinerzeitigen Gesetzgeber weniger um das Kindeswohl als vielmehr die Verstärkung des staatlichen Einflusses auf das Institut Familie. Tausende unglücklicher Adoptierter, die ihre Identität durch ein staatliches Dekret zeitlebens verloren haben, müssen dies heute - und für den Rest ihres Lebens - schrecklich büßen. Denn eine Adoption ist im Erwachsenenalter nicht wieder aufhebbar - selbst dann sogar, wenn das Kind von seinen Adoptiveltern beinahe ermordet wurde.“
- ?
- Auch hier unterstelle ich gerne (d)eine persönliche Betroffenheit, aber deswegen wird aus deiner Sicht auf die Realität noch keine Realität. Denn was Du zu erkennen meinst, ist nun mal nur deine verallgemeinerte Sicht, welche aber unbelegt bleibt (im Gegensatz zu der dokumentierten Diskussion im Vorfeld der Gesetzesänderung). Hast Du -über den Betroffenenaustausch hinaus- statistische Daten über die (Miss-)Erfolgsrate von Adoptionen, mit denen Du deine Darstellungen inhaltlich belegen kannst?
- Als Gegenbeispiel: Warum wohl wurde nach langer fachlicher Debatte beispielsweise die Rückführung von fremd untergebrachten Kindern zu den leiblichen Eltern u.a. von der Verbleibensdauer des Kindes in Pflegefamilien abhängig gemacht? Weil der Gesetzgeber gerne zusätzliches Geld ausgibt (was eher ein Grund für eine Rückführung war) oder weil sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass die psychischen Schäden an den Kindern untragbar sind?
- Wie schon gesagt, sachliche Schilderungen sind in der WP immer willkommen, und auch nicht so ganz neutrale Beiträge werden eher überarbeitet, wenn zumindest die zentralen Inhalte von belegbaren Fakten untermauert werden. Aber Ergänzungen, die ausschließlich auf persönlichen Ansichten beruhen, sind leider keine Basis für enzyklopädische Inhalte. Daher wurden deine Beiträge auch von verschiedenen Benutzern mit den genannten Gründen zurückgesetzt - denn der neutrale Standpunkt ist keine persönliche Ansicht, sondern eine Grundregel...
- --NB > ?! > +/- 23:41, 31. Mai 2007 (CEST)
- Was die zitierten Passagen angeht, so stammen diese nicht von mir selbst, decken sich aber weitestgehend mit meinen eigenen Erkenntnissen, was schon zeigt, dass ich mit meiner Meinung nicht ganz so alleine stehe, wie Du denkst. Die Löschung war genau wie bei meinem eigenen Diskussionsbeitrag willkürlich. Die unkritische Übernahme des Offizialstandpunktes - das muss mal deutlich gesagt werden - hat mit Neutralität nichts zu tun. Da kann im Vorfeld seinerzeit noch soviel diskutiert worden sein; die Erfahrungen mussten die Opfer selbst machen. Das kannst Du drehen, wie Du willst.
- Dein Gegenbeispiel lenkt vom eigentlichen Thema ab und geht sowieso ins Leere, da es sich um a) minderjährige und b) nicht adoptierte Kinder handelt. Dass hin und wieder mal die Menschlichkeit obsiegt, weil Kinder noch so niedliche Kulleraugen haben, davon habe ich doch nichts. Weil mich seinerzeit niemand gerettet hat, werde ich heute nochmals bestraft. Dass hier ein offiziell nicht wahrgehabter Webfehler im System vorliegt, darüber kann keine Statistik und keine alte (Schein)diskussion wegtäuschen.
Situation in der Schweiz?
Über die rechtliche Situation in der Schweiz fehlen Informationen. --212.202.113.214 11:45, 5. Apr. 2007 (CEST)
Island und Norwegen: Bearbeitung der Karte zur Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Karte muss aktualisiert werden bezüglich Island, da dort nicht mehr nur Stiefkindadoptionen erlaubt sind, sondern das Adoptionsrecht isländischen, verpartnerten Paaren auch bzgl. nichtleiblicher Kinder seit Juni 2006 gewährt wurde. Des Weitern ist in Island seit Juni 2006 lesbischen Frauen und verpartnerten, lesbischen Paaren die Insemination eröffnet. GLGerman 23:47, 2. Aug. 2007 (CEST)
Das gilt auch für Norwegen, wo die gemeinschaftliche Adoption im Rahmen der Eheöffnung zugelassen wurde. GLGermann 00:59, 12. Jun. 2008 (CEST)
Adoption im Islam
Dazu könnte man noch einen Absatz einfügen (siehe en:Islamic adoptional jurisprudence oder http://islam.de/1641.php#euf/adoption.html): Die Aufnahme von Pflegekindern ist gestattet und gerne gesehen, Adoption nach westlicher Art allerdings nicht. Die Pflegekinder gehören damit weiterhin ihrer angstammten Familie an und dürfen beispielsweise nicht den Familiennamen der Adoptiveltern annhemen und sind nach islamischen Recht vom Erbe ausgeschlossen. --Chin tin tin 23:30, 10. Nov. 2008 (CET)
Elternadoption
sollte im historischen Teil noch ergänzt werden. Aregin 07:48, 19. Nov. 2008 (CET)
Adoption für Adelstitel
Ich vermisse einen Beitrag, der die übliche Adotpionen von Erwachsenen zum Thema hat, bei der die Namen und Adelstitel, meist gegen Geld, auf diese Weise weitergegeben werden. Es ist doch seit geraumer Zeit möglich und auch praxis, dass gut betuchte Personen, sich von verarmten Adeligen adoptieren lassen, um so ihren Prestigeträchtigen Titel führen zu können. Vielleicht kann dazu jemand etwas recherchieren und passendes hier veröffentlichen? Gruss, Dierk3er 20:14, 03. Apr. 2009 (CET)
Komische Einordnung
Was macht das "Haager Übereinkommen zur Auslandsadoption" von 1993 in "Geschichte der Adoption (bis 1888)" --77.191.234.129 17:56, 30. Jan. 2009 (CET)
Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren
"In Deutschland steht gleichgeschlechtlichen Paaren seit 2005 die Stiefkindadoption offen, so dass Kinder also nunmehr rechtlich zwei Eltern desselben Geschlechts bekommen können."
- Stimmt das wirklich? Wo steht das im Gesetzbuch?--80.141.249.114 23:07, 2. Feb. 2009 (CET)
- ja das ist so. Eine Stiefkindadoption leiblicher Kinder ist erlaubt. (§ 9 Abs. 7 LPartG). Die Stiefkindadoption muß beim Vormundschaftsgericht beantragen. Der Antrag muss von einem Notar beurkundet werden. 212.95.118.21 08:53, 6. Mär. 2009 (CET)
Dänemark: Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption
In Dänemark wurde am 16. März 2009 die gemeinschaftliche Adoption durch verpartnerte, homosexuelle Paare erlaubt. Die gemeinschaftliche Stiefkindadoption leiblicher Kinder war bereits seit einigen Jahren in Dänemark zulässig.
- Der Standard:Kopenhagen erlaubt homosexuellen Paaren Adoption von Kindern 85.8.124.122 12:18, 18. Mär. 2009 (CET)
Erwachsenenadoption
Auch erlöschen die Rechte und Pflichten gegenüber der leiblichen Familie des Adoptierten.
Auf ZDFinfo wurde gerade berichtet, das bei der Erwachsenenadoption das bisherige Familienverhältnis erhalten bleibt, der Adoptierte also z.B. wie bisher erben würde. --79.223.71.78 22:16, 7. Jan. 2010 (CET)
- Und was steht im Artikel?
Erwachsenenadoption Die Adoption von Erwachsenen durch Erwachsene (§ 1767) ist üblicherweise keine Volladoption, insbesondere entfallen nicht die Bindungen zur leiblichen Familie (§ 1770). Damit wird beispielsweise ein Ablegen von Unterhaltsverpflichtungen o. ä. verhindert.
--80.133.57.190 17:46, 8. Jan. 2010 (CET)
- Und was ist dann mit dem letzten Satz in dem Abschnitt gemeint: Auch erlöschen die Rechte und Pflichten gegenüber der leiblichen Familie des Adoptierten. --79.223.73.204 18:01, 9. Jan. 2010 (CET)
- Texte sollten immer von vorne nach hinten Satz für Satz gelesen werden:
.... In Deutschland gibt es die Sonderform der Erwachsenenadoption zum Minderjährigenrecht (§ 1772)...
Beide Seiten erwerben in diesem Fall die gleichen Rechte und Pflichten (z. B. Erbrecht, Versorgungspflichten), die aus einem leiblichen Verhältnis hervorgehen.... Auch erlöschen die Rechte und Pflichten gegenüber der leiblichen Familie des Adoptierten.
- [Erwachsenenadoption ist] üblicherweise keine Volladoption - Sonderform der Erwachsenenadoption zum Minderjährigenrecht (§ 1772) - erwerben in diesem Fall --- Klarer geworden? --80.133.120.60 18:20, 9. Jan. 2010 (CET)
- Jetzt hat es bei mir Klick gemacht, danke für die Klarstellung. --79.223.73.204 22:32, 9. Jan. 2010 (CET)
Angaben zur Statistik
Im Artikel fehlten bisher Angaben zur Statistik. In den Vereinigten Staaten werden beispielsweise mehr Kinder aus dem Ausland adoptiert als in allen anderen Staaten der Welt zusammen. Und in Deutschland ist die Zahl der adoptierten Kinder seit Jahren rückläufig. 145.253.3.200 22:14, 18. Mär. 2010 (CET)
Sonderformen
Ich habe davon gehört, dass ein Kind, dessen Familie per Unfalltod ums Leben kam, angeblich von einer vorher der Familie bekannten Bezugsperson übernommen und zugleich adoptiert wurde. Zumindest ist mal in einem Filmbeitrag (Fernsehen) darüber berichtet worden. Kann dies stimmen und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten? Falls es stimmt, sollte man dies an geeigneter Stelle in den Artikel aufnehmen. --JARU Sprich Feedback? 22:18, 24. Apr. 2010 (CEST)
Wir (selbst Adoptiveltern) haben testamentarisch verfügt, dass im Falle des gemeinsamen Todes mein Schwager die Pflegschaft unseres Kind übernehmen soll. Die Adoption kann nicht im Voraus verfügt werden (maximal der Wunsch), so dass das keinerlei Rechtskraft hätte. Natürlich kann das Jugendamt aber einem solchen Wunsch entsprechen. Ohne Testament ginge da aber gar nichts, da könnte ja sonst jeder kommen: "ich soll das Kind adoptieren" (...und das Geld gleich mit)).--Mideal 14:41, 4. Okt. 2010 (CEST)
Wahl der Adoptionseltern
Suchen bei einer offenen Adoption eigentlich immer die Adoptionsstellen die neuen Eltern oder ist es auch möglich, dass die leibliche Mutter das Kind z.B. einem befreundeten Paar "abgibt", das nicht verwandt ist? --95.208.47.17 19:38, 16. Jun. 2010 (CEST)
Wer sein Kind zur Adoption freigibt, hat keinerlei Einfluß mehr darauf, zu wem das Kind kommt. Lediglich generelle Einschränkungen sind möglich (zum Beispiel aus religiösen Gründen).--Mideal 14:43, 4. Okt. 2010 (CEST)
Suchtkranke?!
Wer genau gilt als "suchtkrank"? Das Personen, die akut drogenabhängig sind, keine Kinder adoptieren dürfen ist klar. Aber wie steht es z.B. mit trockenen Alkoholikern (oder auch sonstigen ehemaligen Drogenabhängigen)? Werden die wegen der Gefahr eines Rückfalls auch abgelehnt? Müssen sie eine gewisse Zeit trocken sein (wie lang?)?
--78.43.229.221 22:41, 8. Jun. 2012 (CEST)
Abschnitt Freigabe zur Adoption
"Im Jahr 2010 erfolgten von 4021 Adoption 2184 durch ein Stiefelternteil, weitere 428 Kinder wurden zum Zweck der Adoption ins Inland geholt. Demnach leben nach Adoption höchstens 1419 Kinder innerhalb Deutschlands nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern."
Mal schnell nachgerechnet 4021 - 2184 - 428 = 1409 (nicht 1419) Aber die Schlussfolgerung Demnach ... ist sowieso nicht besonders sinnvoll, denn die Zahlen beziehen sich ja nur auf 2010 und berücksichtigen die Vorjahre (oder schlicht die Vergangenheit) nicht, auch der Abzug der "Auslandskinder" ist fraglich.
Vorschlag: Schlussfolgerung ersatzlos streichen. --94.221.61.14 05:34, 20. Aug. 2012 (CEST)
Wo hat sich die Zahl versteckt?
"In Deutschland wurden im Jahr 2012 insgesamt (2011: 4060; 2010: 4021) Minderjährige adoptiert.[12][13] Damit war die Zahl leicht rückläufig." Ich habe es nun 3 mal gelesen, aber die fehlende Zahl konnte ich dennoch nicht finden. Gruß Carmen --80.144.107.193 13:17, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Die Zahl wurde inzwischen nachgetragen. --Fl.schmitt (Diskussion) 12:15, 7. Aug. 2013 (CEST)
Adoption auf Grund des Reichserbhofgesetzes
Ich vermisse da Informationen in den Abschnitten Adoption (Deutschland)#Annahme an Kindes statt oder auch Adoption#Historisches die sich auf das Reichserbhofgesetz beziehen (wenn ein zwingend erforderlicher Erbe nicht auf natürlichem Wege zur Verfügung stand, also zwangsweise adoptiert werden mußte , da der Hof ja nicht veräußert werden konnte). Bin selbst (eher indirekt, da eine Generation später) betroffen, kann dazu auch anonymisierte Fallbeispieldaten liefern. --Jmv (Diskussion) 00:42, 1. Mai 2015 (CEST)