Diskussion:Binnenhaftung wegen quotaler Unterkapitalisierung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. Mai 2021 um 10:12 Uhr durch imported>VRTS Migration Bot(3717271) (Bot: Migration auf generische Vorlagen per phab:T280392.).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Textfreigabe liegt vor

Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Unter der Ticketnummer 2010041110008632 liegt seit dem 11.4.2010 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: --Schlesinger schreib! 20:25, 14. Apr. 2010 (CEST)


Dieser Bearbeitungsvermerk des Wikipedia:Support-Teams stellt keine Bewertung des Textes dar. --Schlesinger schreib! 20:25, 14. Apr. 2010 (CEST)

Nach-Fragen

Mich würde ja schon mal interessieren, inwiefern der § 826 BGB ausschlaggebend für die Binnenhaftung sein soll.

§ 826 (Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung)
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Nachdenkliche Grüße von Iva Nuvola apps kuickshow.png 16:03, 24. Okt. 2017 (CEST)