Diskussion:Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung (Deutschland)
Review vom 8. August bis zum 23. September 2017
Diesen Artikel habe ich in den letzten Wochen ausgebaut. Erkennt ihr Verbesserungspotential? VG Chewbacca2205 (D) 21:10, 8. Aug. 2017 (CEST)
- Vielleicht sollte in der Einleitung früher und deutlicher hervorgehoben werden, dass es sich um einen Artikel ausschliesslich über deutsches Medienrecht handelt. Zum Thema "Zulässigkeit von Äusserungen in der Berichterstattung" würde mich als Schweizer ja durchaus auch bzw. sogar hauptsächlich die Lage in der Schweiz interessieren, worüber ich in diesem Artikel leider gar nicht informiert werde. Das ist erstmal nicht weiter schlimm, man kann nicht alles haben, aber die ersten Sätze des Artikels lesen sich so allgemein, dass ich zunächst einen allgemeineren Inhalt erwartet hätte, nicht einen deutschlandspezifischen. Gestumblindi 22:48, 4. Sep. 2017 (CEST)
- Da hast du Recht. Der Artikel sollte ursprünglich auch auf die Rechtslage in anderen Staaten eingehen, weswegen ich die Einleitung bewusst allgemein gehalten hatte. Hierzu konnte ich jedoch kein Material ausfindig machen. Ich habe das Lemma mit einem Klammerzusatz versehen und den Bezug zur deutschen Rechtslage deutlicher hervorgehoben. VG Chewbacca2205 (D) 22:30, 5. Sep. 2017 (CEST)
- Hallo Chewbacca2205, das sieht ja toll aus! Magst du vielleicht noch einen Satz dazu hinzufügen, wie die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung über Straftaten zeitlich abläuft? Als "Steinbruch" könnte vielleicht Benutzer:Gnom/Resozialisierung dienen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:29, 6. Sep. 2017 (CEST)
- Danke. Ja, das mache ich. VG Chewbacca2205 (D) 10:52, 6. Sep. 2017 (CEST)
- Ich habe einen Abschnitt zu dem Thema ergänzt. VG Chewbacca2205 (D) 21:52, 18. Sep. 2017 (CEST)
- Danke. Ja, das mache ich. VG Chewbacca2205 (D) 10:52, 6. Sep. 2017 (CEST)
- Hallo Chewbacca2205, das sieht ja toll aus! Magst du vielleicht noch einen Satz dazu hinzufügen, wie die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung über Straftaten zeitlich abläuft? Als "Steinbruch" könnte vielleicht Benutzer:Gnom/Resozialisierung dienen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:29, 6. Sep. 2017 (CEST)
- Da hast du Recht. Der Artikel sollte ursprünglich auch auf die Rechtslage in anderen Staaten eingehen, weswegen ich die Einleitung bewusst allgemein gehalten hatte. Hierzu konnte ich jedoch kein Material ausfindig machen. Ich habe das Lemma mit einem Klammerzusatz versehen und den Bezug zur deutschen Rechtslage deutlicher hervorgehoben. VG Chewbacca2205 (D) 22:30, 5. Sep. 2017 (CEST)
Vielen Dank für die Anmerkungen. VG Chewbacca2205 (D) 21:43, 23. Sep. 2017 (CEST)
Erfolgreiche Kandidatur für den Status als lesenswerter Artikel vom 16. bis zum 26. Oktober 2017
Die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung ist ein Kriterium für mögliche Ansprüche wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in den Massenmedien. Indem diese über Sachverhalte berichten, berühren sie häufig die Rechte derjenigen, die Gegenstand der Berichterstattung sind oder mit diesem in Zusammenhang stehen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Persönlichkeitsrecht, das in der deutschen Rechtsordnung durch Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtlich geschützt ist. Die Beeinträchtigung dieses Rechts bedarf daher der Rechtfertigung. Im Rahmen der Berichterstattung kann sich eine Rechtfertigung insbesondere aus der öffentlichen Funktion der Medien ergeben: Die Medien haben die Aufgabe, die Allgemeinheit mit Informationen zu versorgen, damit sich die Bürger eigene Meinungen bilden können. Diese Funktion besitzt durch Art. 5 Absatz 1 GG, der die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert, ebenfalls verfassungsrechtlichen Schutz.
Diesen Artikel habe ich vor kurzem fertiggestellt. Es handelt sich um einen Querschnittsartikel, der mehrere Rechtsbereiche anspricht und daher an vielen Stellen nur begrenzt ins Detail gehen kann. Ich hoffe aber, dass die jetzige Struktur und Stoffauswahl ein anschauliches Bild vom Äußerungsrecht in Deutschland vermittelt. VG Chewbacca2205 (D) 22:10, 16. Okt. 2017 (CEST)
Der Artikel gefällt mir sehr gut. Er ist sprachlich präzise, übersichtlich gegliedert und informativ. Besonders lobenswert finde ich die Einflechtung von Beispielen in die juristischen Erklärungen, dies fördert die Verständlichkeit. Nur das Beispiel Erkrankung eines Fürsten finde ich etwas merkwürdig, vielleicht nimmt man hier lieber einen hochrangigen Politiker?-- LesenswertStegosaurus (Diskussion) 18:55, 18. Okt. 2017 (CEST)
- Danke. Das Beispiel klingt altmodisch, ist allerdings noch recht aktuell. Es bezieht sich auf den 2005 verstorbenen monegassischen Fürsten; das Urteil ist von 2007. Ich habe den Begriff Fürst durch Politiker ersetzt. VG Chewbacca2205 (D) 22:15, 18. Okt. 2017 (CEST)
- schließe mich Stegosaurus an. Der Begriff der Rückausnahme sollte allerdings kurz erklärt werden, in WP wird er zwar öfter benutzt, aber nirgendwo zentral erläutert.-- LesenswertHnsjrgnweis (Diskussion) 12:55, 20. Okt. 2017 (CEST)
- Erledigt --Chewbacca2205 (D) 22:35, 21. Okt. 2017 (CEST)
Als Schweizer würde mich natürlich die Lage in der Schweiz mehr interessieren, aber lesenswert finde ich diesen Artikel trotzdem! LesenswertGestumblindi 13:13, 20. Okt. 2017 (CEST)
– Meiner Meinung nach gut gegliedert und verständlich geschrieben. Schön finde ich auch, dass wieder Beispiele zu einzelnen Punkten angeführt sind. Gruß, -- LesenswertHГq ⁈ 16:12, 23. Okt. 2017 (CEST)
Mit vier zu keiner Stimme wird der Artikel in dieser Version als lesenswert ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch! Altſprachenfreund; 14:20, 26. Okt. 2017 (CEST)
WP:WWNI Punkt 4, dies ist kein enzyklopädischer Artikel, sondern ein erörternder juristischer Essay unter einem Lemma, das kein Begriff ist, sondern ein Leitsatz
Dieser Artikel weist schwere Mängel auf und seine Form verkennt völlig, dass Wikipedia Begriffe erklärt, aber nicht dazu da ist, Erörterungen zu einem bestimmten Thema anzustellen (siehe den ähnlich konzipierten Essay "Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung". Eine gründliche Überarbeitung ist notwendig, um einen enzyklopädischen Artikel daraus zu machen und für das Ergebnis ein Lemma zu finden, das WP-gerecht ist.--Chianti (Diskussion) 17:10, 20. Jun. 2019 (CEST)
- Das Lemma habe ich nicht gewählt, sondern nur ausgebaut. Das Lemma wurde wohl deshalb angelegt, weil sich auf diese Weise gebündelt die wesentlichen Aspekte des Äußerungsrechts darstellen lassen, die in vielen unterschiedlichen Zusammenhängen und Artikeln eine Rolle spielen (Beleidigung (Deutschland), Wahrnehmung berechtigter Interessen, Deliktsrecht (Deutschland), Meinungsfreiheit etc.). Das Thema in einem dieser Artikel einzusortieren, würde beliebig wirken und Redundanzgefahr schaffen. Ein ähnlicher Gedanke liegt wohl dem Lemma Zulässigkeit von und Haftung für Hyperlinks zugrunde. Wir können das Lemma aber gern ändern. Der Artikel behandelt im Wesentlichen das deutsche Presserecht. Daher ließe sich der Artikel mit dem Artikel Presserecht verbinden oder nach Presserecht (Deutschland) verschieben und dort ergänzen. Möglich wäre auch, die dort erörterten Aspekte unter das Lemma Äußerungsrecht zu fassen, einem Begriff, unter dem diese Aspekte im Schrifttum regelmäßig besprochen werden. --Chewbacca2205 (D) 12:22, 26. Mai 2021 (CEST)