Diskussion:Gottesbezug

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Kontra-Argument der "Instrumentalisierung Gottes"

Manche Gegenargumente fußen auch im Glauben: Ein Gottesbezug sei als staatslegitimierende Instrumentalisierung Gottes abzulehnen. Ein Verfassungsgott, der von allen Glaubensgemeinschaften und dazu noch den Nichtglaubenden akzeptiert werden soll, bedeutet eine materiale Entleerung des Gottesbegriffs -- Gott wird als "Gummistempel" für eine in mancher Hinsicht vielleicht nicht seinem Willen entsprechende politische Angelegenheit missbraucht.

Römer 13,1 besagt, dass alle staatliche Obrigkeit als solche von Gott legitimiert ist, d.h. Gott wird dadurch nicht instrumentalisiert sondern ein Gottesbezug stellt eben einen Verweis auf die wahre und einzige Legitimierung des Staates dar. Sollte dieses Argument hier in der Tat NICHT ausgedacht sein, würde ich gerne eine Quellenangabe sehen, ansonsten hat das hier nichts verloren. Louis88 -- 22:22, 3. Nov. 2006 (CET)

kleine Randbemerkung: spätestens im Kriegsfall wird der angebliche, über allem schwebende Einheitsgott zum Stammesgott. D. h., dann tritt Vervielfältigung Vielgötterei ein (Gott mit uns - nein, mit uns ! Das ist unser Gott ! etc.). Dem Sieger wird dann der jeweilige Nationalgott geholfen haben. --129.187.244.19 08:46, 26. Aug. 2020 (CEST)

Gottesbezug in den Landesverfassungen

Die Liste bzw. die Überschrift des Abschnittes ist in dieser Form irreführend und z.T auch inhaltlich falsch. So ist es zwar richtig, das z.B. die saarländische Verfassung keinen Gottesbezug in der Präambel enthält - einzelne Artikel der Verfassung dagegen enthalten sehr wohl sehr deutliche Gottesbezüge, etwa Art. 30: "die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe und der Völkerversöhnung, ... zu erziehen“. Damit ist die Aussage, dass die Verfassung des Saarlandes keinen Gottesbezug enthalte, m.E. mehr als irreführend. ThomasMuentzer (Diskussion) 18:12, 3. Jul. 2012 (CEST)

Lemma

„Gottesbezug“ scheint mir etwas zu allgemein für die Thematik dieses Artikels zu sein, da er sich ja explizit auf Verfassungen bezieht. Besser wäre da meines Erachtens „Gottesbezug in Verfassungen“, „Konstitutioneller Gottesbezug“ o. ä. (nicht signierter Beitrag von Cgqyyflz (Diskussion | Beiträge) 15:58, 17. Jan. 2013 (CET))

Gottesbezug = Gottesstaat

Wenn ein Staat in seiner Vergassung einen Gottesbezug hat, ist dies ein Gottesstaat, oder? 87.78.28.9 13:38, 3. Dez. 2013 (CET)

Nicht zwingend. Deutschland ist beispielsweise trotz Gottesbezug in seiner Verfassung kein Gottesstaat.--Excolis (Diskussion) 22:27, 4. Jun. 2014 (CEST)

Änderung der Reihenfolge

Mal abgesehen davon, wie ich als Agnostiker zu diesem Thema stehe – ich habe hier die Erfahrung gemacht, daß bei kontroversen Themen zunächst die Pro-Seite und dann die Kontra-Seite dargestellt wird. Ich halte das für sinnvoll. Es entspricht der gängigen Herangehensweise bei einem Diskurs (Rede und Gegenrede). Von daher habe ich es (ohne inhaltliche Veränderungen) ausgetauscht. Es steckt keinerlei Wertung darin.Gruß Timm Thaler (Diskussion) 00:20, 21. Aug. 2015 (CEST)

Einleitung konkretisieren?

Der Artikel dreht sich nur um den Gottesbezug in Präambeln von Verfassungen. Unter diesem Bezug ist mir der Begriff Gottesbezug auch einzig bekannt. Gibt es noch eine andere Benutzung? In der Einleitung wird aber allgemein von einem "religiösen Verweis" gesprochen. Entweder der Artikel ist deutlich unvollständig, oder in der Einleitung könnte man auf diese enge Verwendung des Begriffes hinweisen und sie entsprechend anpassen, etwa: "Gottesbezug ist religiöser Verweis, der in Präambeln von Verfassung vorkommt..." oder so --Hiwihalle (Diskussion) 22:20, 19. Okt. 2015 (CEST)

Wortlaute nicht in Quellen

Die Wortlaute der Verfassungen des Kantons Freiburg und des Iran konnte ich so nicht in Quellen finden und habe sie gemäß den Quellen, die ich hinzugefügt habe, korrigiert. Die gegenwärtige Iranische Verfassung scheint nach https://web.archive.org/web/20130819052822/http://www.iranonline.com/iran/iran-info/Government/constitution.html gar keine Präambel zu haben, ich konnte aber in der über 100 Jahre alten Verfassung (https://archive.org/stream/beitrgezurkennt00gesegoog#page/n227/mode/2up) einen Gottesbezug finden, der allerdings auch nicht dem im Artikel angegebenen gleicht. SebastianHelm (Diskussion) 08:23, 19. Sep. 2017 (CEST)

Petition "Gottesbezug Religion Art. 4" aus dem Grundgesetz entfernen

https://drive.google.com/file/d/1Efv84ZJPJdRJLI0SapZlsuihirl1x8u2/view

Psychogramm eines Gottes mit Alleinigkeitsanspruch.

Problematisch ist vor allem der totalitäre und verhaltenrassistische Alleinigkeitsanspruch, der dem Gott des endogamistischen 12 Jährige heiratendem und schwängerndem Abrahampatriarchen inne wohnt.

Der Abrahamgott, also eine egopathische Persönlichkeitsstörung, zerstört die Ikonen des Töpfervater, was direkt als Achtung vor Gott verinnerlicht wird, in der Neodeutschistanischen Kultur.

Auch Hitler ist dabei nur eine Abrahampersönlichkeit, Achtung vor Gott ist also als religiosnpsychologisch eine Aufforderung zur Achtung vor Hitler, und Biowaffenterrorismus wie dem des Moses und C Waffenterror des Jonas mit Rhizin in Ninive zu Rückeroberung des verheissenen Landes.

Der Gottesbezug ist somit rassistische Kriegstreiber einzustufen.

Wäre es ein protounitares sächliches Göttliches, oder die Götter als polyrassenideale, wäre es vertretbar, aber zusammen mit dem Titel dem deutschen (Christen)Volke, wird daraus eine Vorbereitung zur ethnischen Säuberung gegen nichtchristlichabrahamitische Verhaltensweisen, wie Redefreiheit oder Pluralismus. Bzw. nonprimordiale OmegaNukleosynthese in magnetooptischer Quantenkammerung...

Wer hat den besten Imaginäre Freund?

Na ich, meiner heisst Freiheit und ist ne Sie mit vielen Dämonenbrüdern.(Plural³) (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E716:5FC4:EA72:777E:2B33:FA4E (Diskussion) 12:19, 11. Jun. 2021 (CEST))