L17-Ausbildung
Die L17-Ausbildung ist in Österreich eine Möglichkeit, den Führerschein für PKW (genauer: Klasse B) schon mit dem Alter von 17 Jahren zu erlangen. Die amtliche Bezeichnung lautet „Vorgezogene Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B“. Wie auch bei der Klasse B, wird ein Probeführerschein[1] ausgestellt.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in einzelnen Stufen:
- Die erste Stufe beginnt mit dem Theoriekurs in der Dauer von 32 Einheiten Theorie (je 50 min) und 12 Einheiten Praxis (je 50 min) in der Fahrschule.
- Praxisfahrten mit einer Begleitperson von 3.000 km.
- Begleitend alle 1.000 km Überprüfungsfahrt in der Fahrschule von Fahrschüler und Begleitperson.
- Nach den absolvierten 3.000 km eine Perfektionsschulung in Theorie und Praxis in der Fahrschule. Die theoretische Perfektionsschulung darf höchstens 6 Lektionen dauern und kann auch schon am Beginn der Ausbildung im Rahmen der ersten Stufe absolviert werden.
Beginnen kann man mit der Ausbildung (Theorie und Praxis in der Fahrschule) frühestens mit 15 ½ Jahren[2]. Für die Ausbildung werden einige Anforderungen an das Kraftfahrzeug und die Begleitperson gestellt, mit denen die Ausbildungsfahrten durchgeführt werden:
- PKW der Klasse B.
- Am Fahrzeug muss vorne und hinten ein Schild mit den Aufschriften L17 (Maße: 16 cm * 16 cm) und Ausbildungsfahrt angebracht sein.
- Die Begleitperson muss eine dem Fahrschüler nahestehende Person sein, z. B. Familienmitglied, welche die Ausbildung unentgeltlich durchführt.
- Die Begleitperson muss selbst mindestens sieben Jahre eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen und drei Jahre Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B nachweisen.
- Die Begleitperson darf in den letzten drei Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.
Die Fahrprüfung kann dann nach Absolvierung der Perfektionsschulung frühestens ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Nach erfolgreicher Fahrprüfung sind im Sinne der Mehrphasenausbildung innerhalb eines Jahres noch ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu absolvieren.
Gültigkeit
Die Lenkberechtigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres außer in Österreich nur in Großbritannien, Nordirland und Dänemark gültig.[3]
Mit 1. Juli 2013 wurde L17-Fahrern zwar das Lenken eines PKW in Deutschland untersagt[4], dieses Verbot war aber "unbeabsichtigt" und wurde deshalb mit 1. Juli 2014 wieder rückgängig gemacht.[5] Die vorgezogene Lenkerberechtigung für Inhaber unter 18 Jahren ist also in Deutschland gültig.[6]
Sonderfall: L17 in Verbindung mit Klasse A1
Seit Januar 2013 gilt folgende Regelung:
- Die Ausbildung für L17 und A kann gemeinsam ab dem 15,5 Lebensjahr absolviert werden.
- Mit Absolvierung der theoretischen Ausbildung für die Klasse A kann sofort der theoretische Teil der Fahrprüfung für die Klasse A abgelegt werden. Allerdings dürfen zwischen dem positiv abgelegten theoretischen Teil der Fahrprüfung und dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung für die Klasse A1 nicht mehr als 18 Monate liegen.
- Die praktische Fahrprüfung für die Klasse A1 darf frühestens am 16. Geburtstag abgelegt werden.
Kritik
Kritik wird immer wieder laut, dass es unverantwortlich sei, wenn die Führerscheinbesitzer noch jünger sind und daher die Verantwortung jungen Menschen noch weniger bewusst ist, wenn man ein Fahrzeug lenkt.
Befürworter halten dem entgegen, dass bei dieser Art der Ausbildung die Fahrer eine längere und dadurch mehr Fahrpraxis bis zum Antritt zur Prüfung hätten, als bei einer reinen Fahrschulausbildung.
Eine groß angelegte Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit im Rahmen der Evaluierung dieser Ausbildungsform ein Jahr nach Einführung ergab unter anderem folgendes:
In diesem Zeitraum haben 5.175 16-jährige die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B beantragt. Diese Fahrschülerzahl entspricht ca. 6,5 % all jener Kandidaten, die im Durchschnitt pro Jahr eine Führerscheinausbildung der Klasse B machen (rund 80.000 Kandidaten in Österreich). 98 % der Befragten äußerten sich positiv zu dieser Ausbildungsform trotz ursprünglicher Skepsis. Für die Eltern der Jugendlichen ist ausschlaggebend, dass die Kinder vom eher unsicheren Moped auf das sicherere Auto umsteigen. Zusätzlich empfinden es die meisten Erziehungsverantwortlichen als Vorteil, dass mit „L17“ eine Ausbildung geschaffen wurde, bei der die Fahranfänger genügend Praxis sammeln können, auch wenn es mit einem zeitlichen Mehraufwand verbunden ist. Es kommt auch zu dem durchaus positiven Effekt, dass die Begleitpersonen ihr Wissen wieder auffrischen bzw. Neues dazulernen. Auch die Fahrlehrer bestätigen, dass „L17“ Kandidaten die am sichersten ausgebildeten Autolenker sind, da hier zwei Ausbildungssysteme kombiniert werden (Übungsfahrt und Vollausbildung). Mit einer Zunahme der Absolventen dieser Ausbildungsform ist für die Zukunft zu rechnen.
Siehe auch
Weblinks
- Information des ÖAMTC
- Information des Bundeskanzleramts
- Information der Fahrschule Fürböck mit grafischer Darstellung des Ausbildungsablaufes
- § 122 Übungsfahrten (2) Nr. 2 b der Gesamten Rechtsvorschrift für Kraftfahrgesetz 1967 (Fassung vom 9. April 2010)
Einzelnachweise
- ↑ Website Fahrschulen.or.at: Probeführerschein bis Vollendung des 20. Lebensjahr
- ↑ L17-Ausbildung schon ab 15,5 Jahren (Memento des Originals vom 2. April 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. abgerufen am 30. Jänner 2012
- ↑ Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 6. September 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 11. Dezember 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/muehlviertel/L17-Fahrer-duerfen-ab-Mitte-2012-wieder-nach-Deutschland-fahren;art69,767600
- ↑ Website ÖAMTC.at: Information zur Anerkennung von L17 in Deutschland seit 1. Juli 2012