Dschaʿfarīya

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  • Regionen, in denen Dschaferiten die Mehrheit stellen
  • Als Dschaʿfarīya (arabisch الجعفرية, DMG

    al-Ǧaʿfarīya

    ) bezeichnet man die von den Zwölferschiiten befolgte Lehrrichtung im Bereich des Fiqh. Sie wird auf den sechsten schiitischen Imam Dschaʿfar as-Sādiq (gest. 765) zurückgeführt. Ihre Anhänger nennen sich Dschafariten.

    Zu den bekanntesten Besonderheiten des dschaʿfaritischen Madhhab gehört die Erlaubnis der Mutʿa-Ehe und das Verbot des Streichens über die Schuhe.

    Die dschaʿfaritische Rechtsschule wurde zwar 1959 von der al-Azhar-Universität (Kairo) und nochmals in der Botschaft aus Amman (2004) genauso anerkannt wie die vier traditionellen sunnitischen Rechtsschulen, aber weite Teile der Sunniten erkennen die Autorität der Rechtsschule bis heute nicht an. In der Fatwa von al-Azhar heißt es:

    „1) Islam does not require a Muslim to follow a particular Madh’hab (school of thought). Rather, we say: every Muslim has the right to follow one of the schools of thought which has been correctly narrated and its verdicts have been compiled in its books. And, everyone who is following such Madhahib (schools of thought) can transfer to another school, and there shall be no crime on him for doing so.
    2)The Ja’fari school of thought, which is also known as “al-Shi’a al-Imamiyyah al-Ithna Ashariyyah” (i.e., The Twelver Imami Shi’ites) is a school of thought that is religiously correct to follow in worship as are other Sunni schools of thought.“[1]

    Die neuzeitliche Strömung der Wahhabiten, welche als Sondergruppe die Rechtsschule der Hanbaliya vereinnahmt haben, lehnen den Glauben ihrer Anhänger (wie auch alle anderen Formen des schiitischen Islams) sogar als nicht orthodox ab.

    Literatur

    Einzelnachweise

    1. siehe auch Al-Azhar Verdict on the Shi’a auf www.al-islam.org (schiitisch), abgerufen am 16. Februar 2015.