Wikiup:Umfragen/Umstrukturierung der höheren Service-Funktionen
Diese Umfrage wurde am St. Nimmerleinstag gestartet und läuft bis Pflaumenpfingsten.
Wenn du möchtest, kannst du die Umfrage jederzeit wiederbeleben.
Über welche (zusätzlichen) Fähigkeiten sollte das Schiedsgericht sinnvollerweise verfügen?
Die Schiedsrichter – das sind praktisch die Superhelden der Wikipedia. Doch dafür bräuchten sie eigentlich auch Superkräfte, die sie bislang nicht haben. Ihnen werden zwar Adminrechte verliehen, doch die reichen in manchen Situationen nicht aus.
Wie in der globalen Checkuser-Richtlinie nachzulesen ist, gewährt die Wikimedia Foundation den lokalen Communities großen Spielraum bei der Ausgestaltung des Schiedsgerichts.
Beispielsweise darf das Schiedsgericht Checkuser-Berechtigte ernennen und auch wieder ihres Amtes entheben: „Bei Wikis mit einem Schiedsgericht, […] können Benutzer [gemeint sind Checkuser-Berechtigte] direkt durch das Schiedsgericht ernannt werden. […] In Wikis mit einem genehmigten Schiedsgericht kann das Schiedsgericht über den Entzug der Rechte entscheiden.“
Vergleichbares gilt für Oversighter. In beiden Fällen ist damit jedoch nicht die technische Verleihung der entsprechenden Rechte gemeint, denn diese erfolgt in jedem Fall durch die Stewards. Das Schiedsgericht darf aber anstelle der Checkuser- und Oversight-Wahlen treten, d.h. den Stewards die zu ernennenden Personen vorschlagen.
Alternativ können diese beiden Rechte auch an Schiedsrichter selbst vergeben werden. Das ist beispielsweise nützlich, wenn sich ein Streitfall um eine Artikelversion dreht, die bereits geoversightet wurde. Sollte man dem Schiedsgericht für so einen Fall auch Oversight-Rechte einräumen?
Bislang kann das Schiedsgericht nicht prüfen, ob eine Checkuser-Abfrage möglicherweise zu Unrecht erfolgt ist. Sollte man diesen Umstand ändern, indem man dem Schiedsgericht Checkuser-Rechte verleiht?
Zum Vergleich: das englischsprachige Schiedsgericht besitzt sowohl Checkuser- als auch Oversight-Rechte, vgl. auch Rechte-Logbuch auf Meta.
Schließlich wäre es auch denkbar, dass das Schiedsgericht Seiten auch gegen die Bearbeitung durch Admins schützen könnte (Wikipedia:Superschutz). Das zugrundeliegende Recht „superprotect“ ist in der MediaWiki-Software enthalten und kann an beliebige Nutzergruppen verliehen werden. Dies wäre für das Schiedsgericht z.B. sinnvoll, um das eigene Archiv, in dem die abgeschlossenen Fälle liegen, zu schützen.
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Braucht das Schiedsgericht eine stärkere Legitimation?
Bislang werden Administratoren mit Zweidrittelmehrheit gewählt (siehe Wikipedia:Kandidaturen). Für die Schiedsrichter, die über den Admins stehen, genügt hingegen einfache Mehrheit (siehe Wikipedia:Schiedsgericht/Wahl). Sollten für die höhere Funktion (Schiedsgericht) auch strengere Kriterien bei der Wahl gelten?
In einer anderen Umfrage wird zur Zeit auch darüber diskutiert, die Anforderungen bei der Adminwahl abzusenken, siehe: Wikipedia:Umfragen/Reform der Adminrechte#Sollte man mehr Nutzer zu Admins wählen?.
Um die im 1. Abschnitt genannten Rechte ausüben zu können, müsste das Schiedsgericht nach den Vorgaben der Foundation gewählt werden, das bedeutet mindestens 70% Zustimmung und ein Quorum von mindestens 25 Pro-Stimmen.
Sollte man diese Regel übernehmen oder besteht die Gefahr, dass man dann nicht mehr genügend Schiedsrichter zusammen bekäme?
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Legitimation der Checkuser und/oder Schiedsrichter zum Sperren von Benutzern
In der eben verlinkten Umfrage (Reform der Adminrechte) wird auch vorgeschlagen, dass das block
-Recht der Admins dahingehend eingeschränkt wird, dass Admins nur noch zeitlich begrenzte Benutzersperren (bis maximal einige Monate) verhängen können.
Unbegrenzte und langjährige Sperren würden bei Annahme dieses Vorschlags nur noch bei sehr schwerwiegenden Verstößen (z.B. nachgewiesenem Sockenpuppenmissbrauch) angewendet werden – zu deren technischer Umsetzung wären dann nur Inhaber höherer Service-Funktionen berechtigt. Sollten Checkuser-Berechtigte daher legitimiert werden, bei Nachweis einer Sockenpuppe die notwendige Sperrung selbst umzusetzen?
Ebenso ist die Frage zu stellen, ob Schiedsrichter berechtigt sein sollen, ihre Urteil selbst umzusetzen? Oder genügt es, wenn eine der beiden Gruppen dauerhafte Benutzersperren verhängen kann?
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Sollte das De-Admin neu organisiert werden?
Aus folgenden drei Gründen können Adminrechte entzogen werden:
- längere Inaktivität (über 1 Jahr)
- freiwillige Rückgabe der erweiterten Rechte
- Missbrauch der Adminrechte
Bislang müssen in allen drei Fällen die m:Stewards der Wikimedia Foundation angerufen werden. Sieht jemand in dieser Situation ein Problem?
Sollte stattdessen eine lokale Benutzergruppe das Recht bekommen, Adminrechte entziehen zu können? Insbesondere im 3. Fall ist denkbar, dass das Schiedsgericht ein Urteil gegen einen Admin spricht, das auf (temporären oder sogar dauerhaften) Entzug der Adminrechte lautet. Sollte das Schiedsgericht diese Anordnung auch selbst umsetzen können?
Oder ist es sinnvoller, wenn Bürokraten Adminrechte wieder entziehen könnten, …
„[…] zumal Rechtevergabe und -entzug nach meinem Verständnis typische Bürokratenaufgaben sind.“
Zudem können Admins nicht wirksam gesperrt werden (sie können sich selbst wieder entsperrren). Wäre es anstatt eines temporären De-Admins vielleicht sinnvoll, man erschüfe eine Möglichkeit, mit der auch Admins gesperrt werden können (Software-Änderung notwendig, siehe Diskussionsseite zur Reform der Adminrechte)?
Könnte das De-Admin im 1. Fall (Inaktivität) vielleicht auch automatisch erfolgen (auch hier ist eine Software-Änderung notwendig)?
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Weitere Vorschläge
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Ergebnis
Da diese Umfrage keine Abstimmung darstellt, kann sie nicht durch Auszählen von Stimmen ausgewertet werden. Vielmehr dient sie der Vorbereitung eines Meinungsbildes.