Diskussion:Verpflegungsmehraufwand
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit oder--~~~~
.Archiv |
Zur Archivübersicht |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftebene 2 automatisch archiviert, die seit 15 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind. Die Archivübersicht befindet sich unter Archiv. |
Arbeitnehmer/Selbständige
Im Artikel steht größtenteils "Arbeitnehmer". Die Pauschalen gelten aber genauso auch für Unternehmerreiskosten von Selbständigen, oder?--Mideal (Diskussion) 12:42, 8. Feb. 2015 (CET)
- Ja. Steht schon im Artikel; als Betriebsausgabe + Fundstelle benannt. --Scripturus (Diskussion) 20:14, 19. Apr. 2021 (CEST)
Arbeitgeber Pflicht
Ich musste erst noch die Suchmaschine bemühen bis ich rausfand, dass der Arbeitgeber nicht gesetzlich zur Übernahme von Verpflegungsmehraufwand verpflichtet ist, sondern nur übernimmt, wenn man es im Arbeitsvertrag vereinbart hat. Eventuell sollte man das ergänzen.Mgutt (Diskussion) 11:47, 30. Jul. 2015 (CEST)
- Steht doch schon da. Wie sonst sollten die Aufwendungen Werbungskosten sein. Wäre ja unsinnig, wenn der Arbeitgeber die Kosten als Betriebsausgabe tragen _muss_. @xqt 12:53, 30. Jul. 2015 (CEST)
Abreise vom In- ins Ausland
Also wenn ich das aktuelle Schreiben des BMF richtig lese ist bei der Abreise vom In- ins Ausland immer der Pauschbetrag des Ortes maßgebend, der vor 24:00 Uhr Ortszeit erreicht wird:
"Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden ist der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, der vor 24.00 Uhr Ortszeit erreicht wird. "
Demnach wäre dieser Satz in dem Artikel falsch: "Bei mehrtägigen Reisen ist für den Abreisetag ins Ausland der inländische Pauschbetrag maßgebend." (nicht signierter Beitrag von 91.66.241.146 (Diskussion) 14:05, 28. Mär. 2016 (CEST))
- Zutreffende Feststellung. Hab's im Artikel geändert. --Scripturus (Diskussion) 20:14, 19. Apr. 2021 (CEST)
"Person" allgemein oder nur "Arbeitnehmer"? Verpflegungsmehraufwand auch für Selbständige??
der artikel beginnt mit: "Verpflegungsmehraufwand steht für die zusätzlichen Kosten, die eine Person zu tragen hat..." - "Person", das wäre auch ein selbständiger, freiberufler oder gewerbetreibender... im gesetz und im "Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014" ist immer nur von "Arbeitnehmern" die rede...
lt. https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/reisekosten-fuer-selbstaendige-und-freiberufler-wie-ihr-geschaeftsreisen-richtig-absetzt/ gelten die pauschalen auch für selbständige...
bitte hierzu eine klärende aussage im artikel! danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 00:55, 4. Aug. 2019 (CEST)
- Gilt genauso für Selbstständige. Steht schon im Artikel; als Betriebsausgabe + Fundstelle benannt. --Scripturus (Diskussion) 20:14, 19. Apr. 2021 (CEST)