Diskussion:Kapitalverbrechen

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Zuviele Links, keine richtige Information. -- Zombi 01:03, 16. Aug 2005 (CEST)

Kann ich jetzt nicht nachvollziehen. "Haupt" oder "Kopf" müssten wahrlich keine Links sein, na gut, aber Info ist hinreichend vorhanden. Der Kleine Bertelsmann bietet weit weniger Informationen. -- Yanestra 03:43, 21. Aug 2005 (CEST)

Kapitalverbrechen wurde erstmals 1991 in einem Buch von Hans See mit dem Titel "Kapital-Verbrechen - Die Verwirtschaftung der Moral" (1. Aufl. Claassen Verlag, 2. erweiterte Aufl. bei S. Fischer, Frankfurt 1992)in einer neuen Bedeutung verwendet, die durch die Schreibweise und durch den Untertitel auf die Beziehung zum "Kapital" als Geldanlage hinweist. Im Jahr 2003 erschien von den Autoren Werner Bierman und Arno Klönne unter dem gleichen Titel "Kapital-Verbrechen", aber mit dem Untertitel "Zur Kriminalgeschichte des Kapitalismus" im Papyrossa Verlag, Köln, ein Buch, das allerdings keinen Hinweis auf das Buch von Hans See enthält. Beide Bücher setzen aber an die Stelle des aus dem Sprachgebrauch verschwindenden alten Begriffs einen neuen, der den Zusammenhang zwischen Kapital (als Geldanlage) und Verbrechen eindeutig herstellt. Hans See 30.08.2006

Verschwörung?

Dass Verschwörung eine Straftat ist, mag ja in den Vereinigten Staaten stimmen, aber nicht in Deutschland... --Gruß, Constructor 18:00, 15. Apr. 2007 (CEST)

abgrenzung

ein, zwei sätze, die den unterschied zur englischen entsprechung anreißen, wären schön. dann wäre der link nach en.w.o noch sinnvoller. -- .~. 84.133.93.154 19:22, 2. Mai 2008 (CEST)

Hauptverbrechen?

Was heißt das mit dem Hauptverbrechen? Kommt der Ursprung daher, dass ein Hauptverbrechen ein besonders schweres Verbrechen ist, oder ist damit ein Verbrechen gemeint, für das man enthauptet wird? --Jarlhelm 00:36, 30. Mär. 2009 (CEST)

Rechtswissenschaft

„Heute wird er (im deutschen Sprachraum) nur noch umgangssprachlich verwendet.“

„Da der Begriff in der heutigen Kriminalistik und Rechtswissenschaft nicht mehr verwendet wird, existiert keine klare Abgrenzung.“

Wie lautet denn der entsprechende kriminalistische Fachbegriff? Und welche klare Abgrenzung existiert? --Seth Cohen 15:25, 25. Jun. 2021 (CEST)

Abgegrenzt werden heute Verbrechen (Androhung einer Mindeststrafe von einem Jahr) und Vergehen, § 12 StGB. Innerhalb der Kategorie Verbrechen gibt es keine Wertungen mehr, die ein vorangestelltes Haupt- erforderlich machten. Der Artikel sollte überarbeitet werden. --Stephan Klage (Diskussion) 17:40, 25. Jun. 2021 (CEST)