Disaggregation

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Disaggregation oder Desaggregation (abgeleitet aus lat. aggregare = beigesellen) bezeichnet die Aufschlüsselung von statistischen Daten nach bestimmten Merkmalen in unterschiedliche Einzelgrößen. Sie steht damit im Gegensatz zur Aggregation.

Anwendungen

Der Begriff wird unter anderem im Zusammenhang mit der systematischen Messung von Menschenrechten verwendet („monitoring“). Dabei werden quantitative Informationen nach menschenrechtlich relevanten Gesichtspunkten gegliedert. Würde man nämlich insoweit nicht gliedern und nur Durchschnittswerte verwenden, so könnten De-facto-Diskriminierungen unerkannt bleiben. Die Gliederungsgesichtspunkte ergeben sich daher aus den Diskriminierungsverboten. Menschenrechtliche Indikatoren sollten demnach unter anderem nach Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Wohnort und Ethnie aufgelöst vorliegen. Aus praktischen Gründen ist dies allerdings nicht immer möglich, wenn nämlich die erforderlichen Daten fehlen.

Eine weitere Verwendung des Begriffes findet sich in technischen Gebieten, so z. B. wenn aus einer Überlagerung von einzelnen Signalen wieder auf deren Ursprung zurückgeschlossen werden soll. Eine Anwendung hier ist z. B. bei Smart-Meter-Systemen zu finden.

Literatur

  • Eibe Riedel: New Bearings to the State Reporting Procedure, in: Sabine von Schorlemer Praxishandbuch UNO – Die Vereinten Nationen im Lichte globaler Herausforderungen, Heidelberg 2003, S. 345–358
  • Michael Duchstein: Das internationale Benchmarkingverfahren und seine Bedeutung für den gewerblichen Rechtsschutz, Heidelberg 2010, S. 148–154

Weblinks