Diskussion:Neuzüchtung
Neuzüchtung ist doch eigentlich nicht das Verfahren, sondern das Ergebnis, oder nicht? (Siehe Diskussion Züchtung) --Guido Arnold 1. Jul 2005 21:28 (CEST)
Überarbeiten @ Sortenschutzgesetz
Der Absatz
Unter Neuzüchtung versteht man durch Zucht gewonnene Organismen. Die Anerkennungen von neugezüchteten Sorten (bei der Pflanzenzüchtung) oder Rassen (bei nichtmenschlichen Tieren) sind im Sortenschutzgesetz sind gesetzlich geregelt und werden vom Bundessortenamt verwaltet.
geht davon aus, dass auch Rassen unter das Sortenschutzgesetz fallen. Das Gesetz umfaßt meines Wissens nur den Sortenschutz aus dem Bereich der Pflanzenzüchtung.--BKSlink 17:22, 10. Nov. 2009 (CET)
nichtmenschliche Tiere ist auch überarbeitungsbedürftig. Gruss --Nightflyer 21:33, 27. Mai 2010 (CEST)
neu?
Ist der Begriff bei Sorten wie MTh (1882) Rieslaner (1957) und Scheurebe (1916) noch angemessen?--Symposiarch Bandeja de entrada 02:07, 4. Jul. 2021 (CEST)